Kindergeldberechnung falsch - wie Daten eingeben?

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit dem Wiso Steuer Sparbuch 2013.
    Es geht um folgendes und zwar:


    Frau ist geschieden und hat 2 Kinder und ist somit Alleinerziehend.
    Kind 1 ist volljährig und hat bis zum Sommer ein FSj absolviert und ist damit Kindergeldberechtigt.
    Ab 09/12 hat es nach seinem FSJ eine Erwerbstätigkeit, über 20 Stunden/Woche, aufgenommen und verzichtet hierdurch auf die Unterhaltszahlungen vom Vater ab Oktober.
    Kind 1 ist trotzdem Kindergeldberechtigt, da es Studienplatzsuchend ist.
    Kind 2 war im ersten Halbjahr minderjährig und in der zweiten Hälfte volljährig, aber es ist noch Schüler und auch Kindergeldberechtigt.


    Die Unterhaltszahlungen des Vaters beinhalten das halbe Kindergeld, was bedeutet:
    Für Kind 1 erhält die Mutter das halbe Kindergeld bis einschließlich 09/12,
    ab Oktober bis Ende Dezember 2012 das volle Kindergeld.


    Für Kind 2 erhält Sie das halbe Kindergeld, da Kind 2 noch Schüler ist und unterhaltsberechtigt.


    Das Problem ist nun die Eingabe dieser Daten bei der Einkommensteuererklärung.
    Wie muss man die Daten eingeben, sodass bei Kind 1 bis einschließlich 09/12 das halbe Kindergeld berechnet wird und ab Oktober das komplette Kindergeld?


    Zudem berechnet das Programm bei Kind 1 den Auszahlungszeitraum des Kindergeldes nur von 01.01 - 30.09, obwohl es das komplette Jahr Kindergeld berechtigt war.


    Eingetragen wurde bei Kind 1, dass es das ganze Jahr keine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes beginnen konnte.
    Zudem dass es ein FSJ bis zum Sommer absolviert hat und dass es Erwerbstätig seit 09/12 ist.


    Bei dem Punkt "Inländischer Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich" wurden nur bis einschließlich September Kindergeld halbanteilig berechnet, obwohl das Programm das Kindergeld halbanteilig für das komplette Jahr berechnen müsste.
    Eigentlich soll es sogar nur bis 09/12 halbanteilig und ab 10/12 voll berechnet werden, aber diese Angabe konnte ich leider dem Programm noch nicht geben.


    Ich möchte nun gerne wissen, wie ich meine Daten richtig eingeben kann und das Kindergeld richtig berechnet wird.


    Vielen Dank! :)

    • Offizieller Beitrag

    Ab 09/12 hat es nach seinem FSJ eine Erwerbstätigkeit, über 20 Stunden/Woche, aufgenommen und verzichtet hierdurch auf die Unterhaltszahlungen vom Vater ab Oktober.

    Die Unterhaltszahlungen des Vaters beinhalten das halbe Kindergeld, was bedeutet:
    Für Kind 1 erhält die Mutter das halbe Kindergeld bis einschließlich 09/12, ab Oktober bis Ende Dezember 2012 das volle Kindergeld.

    An wen das KG ausgezahlt wird ist nicht gleichzustellen mit demjenigem, dem es zusteht.


    Wie muss man die Daten eingeben, sodass bei Kind 1 bis einschließlich 09/12 das halbe Kindergeld berechnet wird und ab Oktober das komplette Kindergeld?

    Dem Kindesvater ist m.E. zwingend das hälftige KG bzw. der hälftige Kfb zuzurechnen, da er ja seiner "Unterhaltsverpflichtung" in ausreichendem Maße nachkommt. Du bzw. Deine Mutter "verzichten" ja nicht auf Unterhaltszahlungen, u.U. hättest Du/Sie ja aufgrund Deiner eigenen Einkünfte/Bezüge gar keinen Anspruch mehr auf Kindesunterhalt. Und für diesen Fall sieht das Gesetz keine Zuordnung der vollen kindbezogenen gesetzlichen Leistungen auf einen Elternteil vor.


    Zudem berechnet das Programm bei Kind 1 den Auszahlungszeitraum des Kindergeldes nur von 01.01 - 30.09, obwohl es das komplette Jahr Kindergeld berechtigt war.


    Eingetragen wurde bei Kind 1, dass es das ganze Jahr keine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes beginnen konnte.
    Zudem dass es ein FSJ bis zum Sommer absolviert hat und dass es Erwerbstätig seit 09/12 ist.

    Das Programm macht wohl genau das, was Du ihm sagst. Das Kind war danach vom nach den Angaben ab 9/12 erwerbstätig und so wird die Eingabe umgesetzt.

  • Ok, vielen Dank schonmal für deine schnelle Antwort.


    Aber es stimmt doch nicht richtig, da Kind 1 ab Oktober weiterhin KG kriegt, trotz Erwerbstätigkeit und das Programm dieses nicht anrechnet.
    Es bekommt sogar das volle KG und nicht nur das hälftige KG für Oktober-Dezember, da es keinen Unterhalt mehr von seinem Vater bezieht.
    Erst im Studium wieder.


    Deshalb ist es doch falsch, dass die Software das KG nur bis September berechnet, obwohl KG auch weiterhin gezahlt wurde, und zwar voll, oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe doch gesagt, dass das Programm mit der Eingabe "Erwerbstätigkeit ab 09/2012" (zurecht) Probleme haben könnte. Dann muss man sich halt die passende Alternative bei der Eingabe heraussuchen.


    Kinderfreibetrag - Übertragung


    Zitat

    Auch wenn Eltern wegen eigener ausreichender Einkünfte des Kindes nicht unterhaltspflichtig sind, bleibt es beim Halbteilungsgrundsatz auch dann, wenn das Kind im Haushalt des einen Elternteils lebt und der andere keinen Unterhalt zahlt (BFH, 24.10.1997 - VI R 13/97; BFH/NV 1998, 689). Es erfolgt keine Übertragung bei Vereinbarung einer Unterhaltsfreistellung (BFH, 27.10.2004 - VIII R 11/04, BFH/NV 2005, 343).

    Zitat

    Freistellung von der Unterhaltspflicht
    Stellt ein Elternteil den anderen Elternteil von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem gemeinsamen Kind gegen ein - den geschätzten Unterhaltsansprüchen des Kindes entsprechendes Entgelt frei und bestreitet dann auch den vollen Unterhalt, so liegt darin gleichzeitig eine Unterhaltserfüllung des freigestellten Elternteils mit der Folge, dass dieser seinen Anspruch auf einen halben Freibetrag behält (vgl. BFH, 25.01.1996 - III R 137/93, BStBl II 1997, 21).

  • Danke nochmals für deine Mühe! :)



    Deinen Link habe ich gelesen und ich denke auch soweit verstanden.
    Ich weiß dennoch leider nicht, welche passende Alternative ich nun im Programm eingeben muss, damit 10/12-12/12 das hälftige KG berücksichtigt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Da musst Du entsprechend Deiner Daten schon selber noch etwas probieren. Vielleicht so:

  • Ok, ich habe es mal ausprobiert. Danke.
    Bei deiner 1. Variante sagt mir das Programm, dass die Angaben widersprüchlich seien, da ich keine Ausbildung angegeben habe.
    Bei deiner 2. Variante funktioniert alles ohne Probleme. Ich habe über 20 Stunden angegeben und das KG wird richtig berechnet.
    Ist dies denn legal bzw. in Ordnung so anzugeben?
    Also als geringfügige Beschäftigung, damit das KG richtig berechnet wird, da geringfügig ja unter 400€ heißt.
    Es wurde jedoch über 400€ verdient.

    • Offizieller Beitrag

    Bei deiner 1. Variante sagt mir das Programm, dass die Angaben widersprüchlich seien, da ich keine Ausbildung angegeben habe.

    Das ist meiner Erinnerung nach eine Prüfmeldung, die Du OK-Bestätigung wegklicken kannst. Und dann eine Begründung und Nachweise mit gesondertem Begleitschreiben beifügen.

    Bei deiner 2. Variante funktioniert alles ohne Probleme. Ich habe über 20 Stunden angegeben und das KG wird richtig berechnet.

    M.E. nicht ok und das FA wird ggf. selbständig die kindbezogenen staatlichen Leistungen kürzen, da das Beschäftigungsverhältnis nicht über 20 Stunden betragen darf.

  • Gut danke.
    Variante 2 kann man nicht anwenden, was ich vermutet habe.


    Bei Variante 1 kann man zwar die Meldung mit Nein wegklicken, aber es erscheint immer ein Hinweis auf den Fehler.
    Zudem wird trotzdem, dass KG nicht bis zum Ende des Jahres berechnet. :D
    Gibt es noch eine Möglichkeit? Man kann leider nicht den Betrag manuell ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir im Beispielsfall geht es doch auch. Dann musst Du halt weiter probieren oder endlich mal (bereinigte) Screens einstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist das nicht mal wieder ein klassischer Fall von: wenn das Kindergeld dem faktisch Vater zusteht, dann wird es auch so berechnet unabhängig davon, ob er es per Verrechnung erhält- also nicht nur hier sondern auch im FA?

    • Offizieller Beitrag

    Genau. Nur Findus5 bekommt es anscheinend nicht hin, dass zumindest der halbe KfB/Kindergeld auch für 12/12 gerechnet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, was Du noch eingetragen hast, was man bisher nicht sieht. Wenn ich die Daten Deiner anderen Screens bei mir einstelle, dann werden bei ganz korrekt 12/12 gerechnet. Du musst irgendwo noch eine weitere falsche bzw. fehlende Eingabe haben. Den Hinweis bestätigt man übrigens mit einem Klick/Haken auf ignorieren. Dann geht auch die ELSTER-Übermittlung anstandslos durch, wie ein Testversand ergab.


    Das 25. Lebensjahr hat das Kind ja wohl nicht im Laufe des Jahres vollendet, oder?

  • Vielen Dank für deine Mühe!
    Der Unterschied bzw. den Fehler den du meinst ist, dass ich nicht bei Erwerbstätigkeit geringfügig und nur 20 Stunden/Woche gewählt habe.
    Sondern andere Tätigkeit mit 27 Stunden/Woche, da ich ja keine falschen Angaben machen kann vor dem FA.

    • Offizieller Beitrag

    Sondern andere Tätigkeit mit 27 Stunden/Woche, da ich ja keine falschen Angaben machen kann vor dem FA.

    Und damit sind für diesen Zeitraum keine kindbezogenen staatlichen Leistungen zu gewähren. Was das Steuer-Sparbuch aber auch vorbildlich erläutert. ;)


    Genau das hatte ich doch oben angesprochen. Da hätten wir uns den ganzen weiteren Arbeitsaufwand sparen können. :(

  • Und das hatte und habe ich nicht verstanden.
    Das Kindergeld wurde aber doch ausgezahlt in diesem Zeitraum.
    Es wurde überwiesen.
    Kann dieses nur jetzt nicht in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden oder meinst du, dass dieses Kind 1 überhaupt nicht mehr zu steht?
    Es wurde ja gezahlt, da Kind 1 Studienplatzsuchend ist und mit dem Job wäre ok, wurde damals mitgeteilt.