Ich habe LVs usw. und bin Freiberufler
und Arbeitnehmer.
Die Bemessungsgrenze ist jedoch sehr gering,
so daß die LVs oder auch private KV nicht ins Gewicht
fallen.
Kann ich diese auch als vorsorgeaufwendungen des
Unternehmers in der GuV geltend machen,
so daß mein Gewinn dort reduziert wird ?
(Auch in ESt allgemein gepostet)