Habe mal folgende Frage:
Wenn ich eine gekauften Gegenstand bei der Bank/Kasse-Buchung unter Kto. 485 Geringwertige Wirtschaftsgüter 150 € bis 1000 € ab 2008 verbuche, muß ich diese Gegenstände dann nochmal extra im Anlageverzeichnis eintragen?
Und, wenn ja, welche Abschreibungsart muß ich dann wählen? Und wieviel Jahre? Muß da jeder Gegenstand einzeln aufgeführt werden (z. B. Handy, Computer usw.)?
Wie funktioniert das?
Gruß
Bobo