Wie geht das mit dem Konto 485 GWG (Poolabschreibung ab 2008)?

  • Habe mal folgende Frage:


    Wenn ich eine gekauften Gegenstand bei der Bank/Kasse-Buchung unter Kto. 485 Geringwertige Wirtschaftsgüter 150 € bis 1000 € ab 2008 verbuche, muß ich diese Gegenstände dann nochmal extra im Anlageverzeichnis eintragen?


    Und, wenn ja, welche Abschreibungsart muß ich dann wählen? Und wieviel Jahre? Muß da jeder Gegenstand einzeln aufgeführt werden (z. B. Handy, Computer usw.)?


    Wie funktioniert das?


    Gruß
    Bobo

  • Ich weiß, daß das Konto 485 nicht in der EÜR auftaucht, sondern nur die entsprechend daraus errechneten Abschreibungen. Dies geschieht aber offensichtlich nicht, wenn man sie normal verbucht, sondern nur, wenn man die GWGs nochmal extra im Anlagevermögen erfaßt.
    Dies kann man aber nicht wissen, weil ein GWG ja eben eigentlich kein Anlagevermögen ist.


    Eigentlich müßte es ja mehr Leute geben, die hier GWGs anschaffen und verbuchen. Frage mich, warum keiner antwortet, der das bisher genau so macht.


    Gruß
    Bobo

    • Offizieller Beitrag

    Ein GWG ist zunächst einmal ein Anlagegut. Das ist eine der Voraussetzungen für den Abzug als GWG einzeln bzw. als Sammelposten.


    Wie alles, was die betrieblichen Vorgänge betrifft, gehört auch der "Inhalt" des Kontos 485 aufgezeichnet. In die Anlagenbuchführung können Sie den Sammelposten aber in einer Summe übertragen- oder eben einzeln, wie es Ihnen gefällt.