Sterbegeld und Steuer

  • Hallo,


    ich habe folgendes Anliegen.
    Mein Vater ist letztes Jahr unverhofft verstorben. Da er zu der Zeit noch Beamter war, standen mir und meiner Schwester Sterbegeld zu.
    Dieses habe ich sicherhaltshalber vom AG an mich auszahlen lassen, damit wir die Beerdigungskosten bezahlen können. (zu dem Zeitpunkt stand nicht fest ob wir das Erbe antreten)
    Dieses Geld wurde mit meiner Steuerklasse 5 versteuert.
    Nun sitzen mein Mann und ich über unserer Steuererklärung und der Rechner sagt: -530 Euro.
    Mein Mann denkt es liegt an der gemeinsamen Veranlagung.
    Wie verhält es sich mit den Bestattungskosten? Können wir die aufgrund der Auszahlung vom AG und der Steuerlichen Abrechnung bei der Steuer absetzen?
    Kennt sich da jemand aus?


    Viele Dank für hilfreiche Infos.

    • Offizieller Beitrag

    Nun sitzen mein Mann und ich über unserer Steuererklärung und der Rechner sagt: -530 Euro.

    Nee, das Rechnet der Rechner nicht alleine aus, sondern das Programm auf Grund Eurer Eingaben. ;)

    Mein Mann denkt es liegt an der gemeinsamen Veranlagung.

    Frag doch mal das Steuer-Sparbuch: wenn man Reiter "Einkommenssteuer 2012" auf den Icon "Berechnung" klickt, wird alles detailliert ausgerechnet. Unter anderem gibt es da auch einen Vergleich zwischen den Veranlagungsarten. Da seht Ihr, womit Ihr besser wegkommt.


    Wie verhält es sich mit den Bestattungskosten? Können wir die aufgrund der Auszahlung vom AG und der Steuerlichen Abrechnung bei der Steuer absetzen?
    Kennt sich da jemand aus?

    Z.B. das Steuer-Sparbuch. Einfach mal in der Hilfe nach "Beerdigungskosten" und Du bekommst eine Fülle von Hinweisen, wo und wie das abzusetzen geht.

  • Vielen Dank für die schnelle antwort.
    Mein Mann hatte mehrere Möglichkeiten durchgespielt: Option "was wäre wenn"
    Hätte ich das Sterbegeld nicht erhalten, würden wir viel mehr erstattet bekommen. Würden wir die Getrennte Veranlagung für 2012 machen, müsste er Steuern nachzahlen. Und dann halt og Konstellation. :(
    Aber wir verstehen nicht so ganz: warum nochmal Steuern angerechnet werden, die ja bereits vor Auszahlung abgezogen wurden.
    Kann man das denn dem Programm irgendwie beibringen, dass dieses Geld nicht mir allein zugute gekommen ist? Schliesslich haben wir diese Art ja nur gewählt um "Geldschieberei" zwischen mir und meiner Schwester zu vermeiden.

    • Offizieller Beitrag

    Warum nutzt Ihr nicht einfach mal die Forensuchfunktion mit dem Suchwort Sterbegeld.


    Da findet man, neben vielen anderen hilfreichen Tipps, auch den Thread Versteuerung von Sterbegeld. An dieser Stelle habe ich auch mehrere hilfreiche Textbeiträge verlinkt.

  • Hab ich gemacht.
    Die meisten/alle hier haben das Sterbegeld über eine zweite Lohnsteuerkarte mit Klasse 6 erhalten.
    Wenn ich was passendes gefunden habe, finde ich nur Verlinkungen wie ich Sie nun auch bekommen habe und die leider nicht meine Fragen beantworten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuerklasse aus der Abwicklung der Zahlung ist doch für das weitere Prozedere absolut unbedeutend. Es unterscheidet sich in keinster Weise.

  • Aber wir verstehen nicht so ganz: warum nochmal Steuern angerechnet werden, die ja bereits vor Auszahlung abgezogen wurden.

    dazu finde ich irgendwie nix... ?(

    Zitat

    Kann man das denn dem Programm irgendwie beibringen, dass dieses Geld
    nicht mir allein zugute gekommen ist? Schliesslich haben wir diese Art
    ja nur gewählt um "Geldschieberei" zwischen mir und meiner Schwester zu
    vermeiden.

    dazu findet man hier auch keine Information die die Wiso-Steuersoftware betreffen.

    • Offizieller Beitrag

    dazu finde ich irgendwie nix... ?(

    Wie denn auch? Du hast immer noch nicht verstanden, dass der Lohnsteuerabzug keine Abgeltungssteuer darstellt, sondern nur eine Art Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld darstellt. Wobei man allerdings zwischen Antrags- und Pflichtveranlagungen unterscheiden muss, was aber eine andere Baustelle ist.

    dazu findet man hier auch keine Information die die Wiso-Steuersoftware betreffen.

    Wie denn auch? Das wird Dir kein Steuerprogramm bieten. Die Lösung im Steuer-Sparbuch habe ich in einem anderen Thread zu dem Thema dargestellt. Man muss auch mal über den Tellerrand schauen. Also vielleicht noch einmal die Forensuche bemühen.

  • Zitat

    Wie denn auch? Das wird Dir kein Steuerprogramm bieten. Die Lösung im
    Steuer-Sparbuch habe ich in einem anderen Thread zu dem Thema
    dargestellt. Man muss auch mal über den Tellerrand schauen. Also
    vielleicht noch einmal die Forensuche bemühen.

    kann man das nicht "normal" mitteilen? ich bin kein Steuer-Experte und möchte einfache für Nicht-Steuer-Experten verständliche Anworten.
    Ich möchte, ehrlich gesagt, jetzt nicht das gesamte Forum nach den für mich passenden Antworten durch suchen und dann am Ende doch nichts verstehen, weil immer nur auf irgendwelche Threads oder Paragraphen-Blabla hingewiesen wird.
    Wenn du die passenden Antworten schon irgendwo geschrieben hast, wäre es hilfreich mich einfach auf diese Threads zu verweisen und nicht zu sagen/schreiben: gib in die Suchfunktion das und das ein.


    vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte, ehrlich gesagt, jetzt nicht das gesamte Forum nach den für mich passenden Antworten durch suchen und dann am Ende doch nichts verstehen, weil immer nur auf irgendwelche Threads oder Paragraphen-Blabla hingewiesen wird.

    Dann hättest Du den Forenregeln bei der Registrierung nicht zustimmen sollen.

    Wenn du die passenden Antworten schon irgendwo geschrieben hast, wäre es hilfreich mich einfach auf diese Threads zu verweisen und nicht zu sagen/schreiben: gib in die Suchfunktion das und das ein.

    Ich muss dazu dieselbe Suchfunktion nutzen und dieselben Threads durchlesen wie Du auch. Also sorry, das obliegt schon jedem selber.

  • Dann hättest Du den Forenregeln bei der Registrierung nicht zustimmen sollen.

    Was für ein Sinn macht den diese Antwort? Wenn ich eine Frage habe, dann
    frage ich in einem Forum in der Hoffnung eine Antwort zu bekommen die für einen
    normal-sterblichen Verständlich ist.
    Wenn allerdings bei der Suche nach der Antwort die gleichen nicht verständlichen Antworten zum Vorschein kommen was macht den dieses Forum für einen Sinn. Ich bin davon ausgegangen das hier Leute antworten, die Ahnung davon haben und anderen helfen möchten, mit Ihrem Wissen. Und Ihr Wissen auch verständlich vermitteln können. Die Paragraphen kann ich lesen, aber ich verstehe nun mal kein Beamtendeutsch.
    Bin ich deswegen mit meinem Anliegen hier falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Da steht kein beamtendeutsch, ansonsten hätten wir das schon übersetzt.


    Ist schon komisch, Du findest Zeit, Dich hier ewig über mangelnde Unterstützung zu äußern, schaffst es aber nicht, Sterbegeld in die Suchfunkltion einzutippen und die betreffende Trefferliste durchzuscrollen und vielversprechende Threads kurz durchzulesen.

  • Ich versuche es nochmal zu erklären: Das Sterbegeld ist schon versteuert.
    Wenn ich also Sterbegeld in die Suchfunktion eingeben (was ich nun schon mehrfach getan habe) und mir die aufgelisteten Themen durchlesen finde ich nichts dazu warum jetzt vom Steuerprogramm nochmehr Steuern auf diese Sterbegeld angerechnet werden.
    Wie das ganze versteuert wurde kann ich in jedem Thread lesen. Beantwortet aber nicht meine Frage.
    Ich habe sicherlich keine langeweile und möchte doch einfach nur einen vernüftige Antwort.
    Wenn Sie mir keine vernüftige Antwort geben möchten oder können, dann teilen Sie mir das doch bitte einfach nur mit und belehren mich hier nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich versuche es nochmal zu erklären: Das Sterbegeld ist schon versteuert.
    Wenn ich also Sterbegeld in die Suchfunktion eingeben (was ich nun schon mehrfach getan habe) und mir die aufgelisteten Themen durchlesen finde ich nichts dazu warum jetzt vom Steuerprogramm nochmehr Steuern auf diese Sterbegeld angerechnet werden.

    Wie denn auch? Du hast immer noch nicht verstanden, dass der Lohnsteuerabzug keine Abgeltungssteuer darstellt, sondern nur eine Art Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld darstellt. Wobei man allerdings zwischen Antrags- und Pflichtveranlagungen unterscheiden muss, was aber eine andere Baustelle ist.


    Beim Arbeitslohn Deines Ehemannes ist doch auch bereits Lohnsteuer einbehalten worden. Da wunderst Du Dich nicht, diese Daten "nochmals" in der Einkommensteuererklärung angeben zu müssen?

    • Offizieller Beitrag

    Hätte ich das Sterbegeld nicht erhalten, würden wir viel mehr erstattet bekommen.


    Natürlich- wenn man weniger verdient, dann zahlt man weniger Steuern- nicht nur in der tatsächlichen Summe sondern auch prozentual. Man nennt das Progression -> Wikipedia erklärt das Wort sehr gut.



    Bei der Wahl der Steuerklassen 3 und 5 kommt es schnell zu Nachzahlungen, weil die aufgrund der Steuerklasse 3 relativ geringen vorausgezahlten Einkommensteuer (Lohnsteuer= Vorauszahlung auf die Einkommensteuer!) oft nicht ausreicht, um die Gesamtsteuerlast zu tragen.


    Deshalb ist bei dieser Steuerklassenkonstellation die Abgabe der Einkommensteuer Pflicht.


    Die Wahl der Steuerklassen also entscheidet maßgeblich über die Vorauszahlungen, die unterjährig geleistet werden. Ledige Arbeitnehmer ohne besondere abziehbare Kosten, die unterjährig nach Steuerklasse 1 abgerechnet werden, düfen davon ausgehen, in der Einkommensteuererklärung eine Nachzahlung von +-0,00 Euro zu erhalten.


    Bei der Verteilung der Steuerlast nach den Steuerklassen 3 und 5 sollten die Einkommenstverhältnisse in etwa im Verhältnis 2/3 zu 1/3 stehen. Weicht das Verhältnis ab, meist, weil der, der die Steuerklasse 5 hat, nicht 1/3 des Gesamteinkommens erwirtschaftet, kommt es zu einer Nachzahlung.


    Änderungen hierbei entstehen durch besondere abziehbare Aufwendungen, die sich steuerlich bemerkbar machen oder auch durch relativ geringes Einkommen nur eines berufstätigen- da kann sogar eine Erstattung entstehen.


    Ich VERMUTE, bei Ihnen ist genau dieser Fall eingetreten: Ihr Mann ist berufstätig und verdient relativ wenig, Sie sind nicht berufstätig. Das "übliche" Jahreseinkommen führt zu einer geringen Steuerbelastung, die bereits durch die nach Steuerklasse 3 geleisteten Vorauszahlung abgedeckt ist bzw. zu einer Erstattung führt.


    Die Steuerlast aber erhöht sich durch Ihre Einnahme, sodass die gesamte Jahressteuer ansteigt, die Progression schlägt zu und die Steuervorauszahlung in der Summe reicht nicht, um die nun anfallende höhere Steuer aufzufangen.



    Ich hoffe, es war verständlich- miwe hat aber Recht, das Thema ist wirklich immer wieder hier im Forum, in vielen unterschiedlichen Ausprägungen- und wie Sie sehen, ist das nicht in 2,5 (ich habe eher 25 gebraucht) Minuten beantwortet.


    Wir Moderatoren helfen hier in unserer Freizeit- wer das nicht würdigen kann und meint, er habe keinerlei Lust, selbst zu suchen, weil da soviel steht, was nicht passt, der sollte mal eine Rechnung von einem Steuerberater vor sich liegen haben, um würdigen zu können, was wir hier leisten! Fachwissen gibt es nirgends geschenkt.


    Nehmen Sie sich das bitte zu Herzen!

  • also da mein Mann die Lohnsteuerklasse 3 hat und jeden Monat brav seine Steuern zahlt und ich im letzten Jahr nur das Sterbegeld in der Lohnsteuerklasse 5 als "Einkommen" hatte, wundert es mich schon etwas...

    • Offizieller Beitrag

    Aber wir verstehen nicht so ganz: warum nochmal Steuern angerechnet werden, die ja bereits vor Auszahlung abgezogen wurden.

    Das Häschen hat dazu ja schon einiges geschrieben. Vielleicht noch dieser Hinweis zum besseren Verständnis: die Steuerabzüge im laufenden Jahr sind immer nur gewissermaßen Abschätzungen (weil zu dem Zeitpunkt z.B. nicht klar ist, wie weit man in die Progression reinkommt. D.h., da ist noch nicht endgültig, sondern erst zum Jahressteuererklärung werden alle Faktoren berücksichtigt und die endgültige Steuer für die Einkünfte berechnet. Wurde im jahr zuviel abgezogen, bekommt man etwas zurück. Aber es können eben auch Nachzahlungen entstehen.

    • Offizieller Beitrag

    also da mein Mann die Lohnsteuerklasse 3 hat und jeden Monat brav seine Steuern zahlt und ich im letzten Jahr nur das Sterbegeld in der Lohnsteuerklasse 5 als "Einkommen" hatte, wundert es mich schon etwas...

    Habt Ihr denn auch alles abgesetzt, z.B. eben auch die Beerdigungskosten?

    • Offizieller Beitrag

    Habt Ihr denn auch alles abgesetzt, z.B. eben auch die Beerdigungskosten?

    Die dann aber den Wert des gesamten Nachlasses überstiegen haben müssen. Also natürlich nur insoweit berücksichtigt werden können als die Erben insgesamt dies aus dem Nachlass nicht hätten leisten können.

  • vielen Dank, Häschen, für die aufschlussreiche Antwort.
    Mein Mann verdient relativ viel und zahlt dementsprechend. Ich bin leider zu Hause.


    Wenn man nicht wirklich weiß wonach man suchen (und ich habe gesucht und mir verschiedene Seiten durchgelesen) muss, ist es für einen schwierig, der nun mal nicht jeden Tag mit dem Thema konfroniert wird, das richtige zu finden. Und das war ja mein Anliegen.
    Das was ich als Antwort nun mal bekam war: benutze die Suchfunktion.


    Aber trotzdem danke