Sterbegeld und Steuer

  • auch wenn es nicht euer Schicksal ist, aber mein Vater hatte immer den ganzen Steuerkram gemacht und wüsste nun was wie laufen müsste.
    also bitte verzeiht wenn man dann als Angehöriger etwas Ahnungslos ist.
    ;(

    • Offizieller Beitrag

    Das was ich als Antwort nun mal bekam war: benutze die Suchfunktion.

    Sorry, das kann man so nicht stehen lassen. Ich habe Dir den Forenbeitrag verlinkt, in dem mehrere Fundstellen nachzulesen sind. Diese Fundstellen beschreiben das gesamte Prozedere nebst einschlägiger Rechenbeispiele im Detail. Dann braucht man nur noch die entsprechenden Beispiele auf seinen Fall "umzurechnen". Und diese Rechenarbeit kann und darf Dir niemand abnehmen. Das anschließende mittels Taschenrechner oder Exceltabelle ermittelte Ergebnis musst Du nur noch in die Steuersoftware übernehmen.


    Und die Trefferquote der Forensuche beim Stichwort Sterbegeld ist nicht so exorbitant, dass man sie nicht schnell überblicken könnte. Zieht man die Treffer aus diem Thread ab, dann bleiben da keine drei Seiten und wenn man dann mit so auffälligen Überschriften wie "Sterbegeldauszahlung an Bruder" anfängt, ist man schnell weitergekommen.


    Aber wie schon gesagt, die drei verlinkten Beiträge sind so detailliert und mit möglichst einfachen Wirten geschrieben, da könnte man hier nur alles wiederholen.


    Abgesehen davon musst Du ja keine Aufteilung nach dem Thema machen. Du kannst es ja auch alles in Eurer Steuererklärung lassen und das verbleibende Netto nach Einkommensteuererklärung mit der Erbengemeinschaft abrechnen. Das jetzt Du bei dieser hohen Progression der Ehegattenveranlagung die Abwicklung an Dich gezogen hast, wäre dann halt Pech. Eine getrennte Veranlagung erscheint mir bei den geschilderten Einkommenverhäktnissen auf jeden Fall ungünstiger. Und dann ist Augen zu und durch immer noch billiger als ein Steuerberater nach Gebührenordnung.