Zweitwohnung + Fahrkosten für Praktikum / Student

  • Hallo,


    im vergangenen Jahr habe ich für mein Studium ein viermonatiges Praktikum in einer anderen Stadt gemacht und habe mir hierfür eine 2. Wohnung angemietet. Zusätzlich sind mir Fahrkosten entstanden. Wie und unter welchen Punkten in WISO 2012 kann ich diese Kosten am besten absetzen. Es folgen weitere Infos zu den Kosten:


    • Kosten für 2. Wohnung: monatliche Quittungen sind vorhanden
    • Fahrkosten von Erstwohnsitz bis Zweitwohnung: der Großteil der Zugtickets ist vorhanden / teilweise sind einige der Tickets nicht von Erstwohnsitz bis Zweitwohnung, sondern von anderen Städten --> kann ich diese Kosten trotzdem absetzen? (Es zeigt ja schließlich, dass ich weggefahren bin) Wenn ja, wie? Oder kann man die Heimfahrten pauschal für jedes Wochenende ansetzen ohne Rechnungen?
    • Fahrkosten von Zweitwohnung bis Praktikumsstelle: tägliche Fahrkosten von 12 km mit dem Bus, Rechnungen sind leider nicht mehr vorhanden / Kann ich diese Kosten trotzdem absetzen?

    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Georg

    • Offizieller Beitrag

    1. Mach es geltend. Ergebnis wirst Du ja sehen. Wir können das mangels jeglicher weiterer Infis nicht abschließend beurteilen. Tendenz geht zu ja.


    2. Bei dem Sachverhalt nur tatsächlich nachgewiesene Heimfahrten zwischen "erstem" Wohnsitz und "zweitem" Wohnsitz mit tatsächlich belegmäßig nachgewiesenen Kosten.


    3. Es gelten die Regelungen für Auswärtstätigkeiten und somit sind hier bei dem Sachverhalt nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten ansetzbar. In Deinem Fall also nichts.

  • Hallo,


    im vergangenen Jahr habe ich für mein Studium ein viermonatiges Praktikum in einer anderen Stadt gemacht und habe mir hierfür eine 2. Wohnung angemietet. Zusätzlich sind mir Fahrkosten entstanden. Wie und unter welchen Punkten in WISO 2012 kann ich diese Kosten am besten absetzen. Es folgen weitere Infos zu den Kosten:


    • Kosten für 2. Wohnung: monatliche Quittungen sind vorhanden
    • Fahrkosten von Erstwohnsitz bis Zweitwohnung: der Großteil der Zugtickets ist vorhanden / teilweise sind einige der Tickets nicht von Erstwohnsitz bis Zweitwohnung, sondern von anderen Städten --> kann ich diese Kosten trotzdem absetzen? (Es zeigt ja schließlich, dass ich weggefahren bin) Wenn ja, wie? Oder kann man die Heimfahrten pauschal für jedes Wochenende ansetzen ohne Rechnungen?
    • Fahrkosten von Zweitwohnung bis Praktikumsstelle: tägliche Fahrkosten von 12 km mit dem Bus, Rechnungen sind leider nicht mehr vorhanden / Kann ich diese Kosten trotzdem absetzen?

    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Georg


    1. Mach es geltend. Ergebnis wirst Du ja sehen. Wir können das mangels jeglicher weiterer Infis nicht abschließend beurteilen. Tendenz geht zu ja.


    2. Bei dem Sachverhalt nur tatsächlich nachgewiesene Heimfahrten zwischen "erstem" Wohnsitz und "zweitem" Wohnsitz mit tatsächlich belegmäßig nachgewiesenen Kosten.


    3. Es gelten die Regelungen für Auswärtstätigkeiten und somit sind hier bei dem Sachverhalt nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten ansetzbar. In Deinem Fall also nichts.

    zu 3.
    doch.. kann man meines Erachtens... es sind ja ganz normale "Wege zur Arbeit" nur eben vom Zweitwohnsitz aus...
    ich denke nicht, dass "Auswärtstätigkeit" hier gilt, da "Auswärtstätigkeit" bedeutet, dass Einsatzorte wechseln und es keine ortsgebundene geregelmäßige Arbeitsstätte gibt ..und das ist ja hier nicht der Fall... der Praktikumsort ist fix und somit wie eine normale Fahrt "Wohnung zur Arbeit" zu sehen...
    meines Erachtens zählt hier "doppelte Haushaltsführung", da der Wohnort aus beruflichen Gründen für eine gewisse Zeit verlegt werden musste..
    guck mal beim Wiso-Programm unter "Doppelter Haushalt"...steht alles drin :)



    wenn man die realen Kosten eintragen möchte, dann evtl. Nachweis beilegen, was eine Fahrt mit dem Bus kostet und dann eingeben...
    oder eben pauschal angeben...
    man kann ja auch Strecken eingeben, die man mit dem fahrrad und zu Fuß zurücklegt...


    Eingabe: "weg zur Arbeit"
    1. die Anzahl der Arbeitstage eintragen bzw. auf dem Kalender markieren...Programm überträgt ja selber :-)...
    2. zurückgelegte km...
    3. "die Arbeitstrecke wurde mit anderen verkehrsmittel zurückgelegt" ankreuzen...
    da steht dann "mit öffentlichen Verkehrsmittelen, Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa,Fahrrad, als Mitfahrer einer fahrgemeinschaft oder zu Fuß" ...
    und dann rechnet das Programm ganz normal die 0,30€♀ pro km...

    • Offizieller Beitrag

    doch.. kann man meines Erachtens... es sind ja ganz normale "Wege zur Arbeit" nur eben vom Zweitwohnsitz aus...
    ich denke nicht, dass "Auswärtstätigkeit" hier gilt, da "Auswärtstätigkeit" bedeutet, dass Einsatzorte wechseln und es keine ortsgebundene geregelmäßige Arbeitsstätte gibt ..und das ist ja hier nicht der Fall... der Praktikumsort ist fix und somit wie eine normale Fahrt "Wohnung zur Arbeit" zu sehen...

    Nein, er hat nach neuester Rechtsprechung keine regelmäßige Arbeitsstätte. Diese vielumjubelte Urteil ist, wie es so oft passiert, eben nicht für jeden begünstigend.

  • hi miwe,


    nuja.. ich würde es probieren, denn eine Praktikumsstelle ist ja eine "Arbeitsstätte"......
    bei meinem Sohn gingen die Fahrtkosten durch....


    kannst du mir dieses "neue Urteil" mal hier verlinken?
    dann mache ich ncihts falsch...:-)

    • Offizieller Beitrag

    Also frei nach Deinem Motto:

    :rolleyes: suche nach "Lücken"...jeder will ja seine Steuerlast reduzieren :whistling:


    Es haben sich alle an dieselben Regeln zu halten. Es geht schließlich um unser aller Steuergroschen. :censored:


  • Es haben sich alle an dieselben Regeln zu halten. Es geht schließlich um unser aller Steuergroschen. :censored:


    :rolleyes:
    klaro.. Regeln sind einzuhalten...da gehe ich konform..
    wollte nur wissen, wo nun steht, dass eine Praktikantenstelle, die ja üblicherweise in einem Betrieb liegt, keine "Arbeitsstätte" ist???? ?(
    für mich ist der Betrieb, in dem das Praktikum stattfindet, eine "regelmäßige Arbeitsstätte"..eben nur zeitlich eingegrenzt... und dann wäre der Weg ganz normal "Wege Arbeitsstätte-Wohnung"...
    sehe ich das falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Seine UNI ist ja schon nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte und da hält er sich (wahrscheinlich) über Jahre auf.


    Es ist nach Angaben des TE ein (nicht entlohntes) Praktikum, welches zwingender Bestandteil des Studiums ist und zu dessen Zweck er sich vorübergehend an dieser Fortbildungsstätte aufhält.