Versorgung verwitwete Beamtin

  • Hallo zusammen,


    mein erster Eintrag. Ich habe das Forum durchforstet, aber nichts einschlägiges gefunden.


    Vorab: ich nutze aktuell die Testversion WISO Steuer- Sparbuch 2013. Lt. Beschreibung ist die vollständig bis zum Absenden, das dann kostenpflichtig wird. Diesen Schritt werde ich gern gehen, wenn ich folgendes Problem mit der Software lösen kann, vielleicht kann mir hier jemand helfen, weil er das gleiche Problem hat:


    Meine Mutter ist verwitwete Beamtin. Mein Vater war ebenfalls Beamter und verstarb im August 2011. Meine Mutter erhält nun zwei Lohnsteuerbescheinigungen.


    Die erste beinhaltet das Einkommen aus ihrer Berufstätigkeit, die soweit unproblematisch einzupflegen ist.


    Die zweite weist die Versorgungsbezüge aus, die sie nach dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz erhält.


    Eine solche Auswahl für eine zweite Lohnsteuerbescheinigung - auch ohne eine weitgehende Spezifikation - lässt sich nicht treffen. Was noch am nähesten dran kommt ist eine Bescheinigung als Pensionärin in Steuerklasse 6, wobei sie das ja aber nicht ist.


    Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine gesetzliche Witwenrente.



    Kennt sich diesbzgl. jemand aus? Ihr würdet mir wirklich helfen und zwei Stunden Recherche belohnen :)


    Viele Grüße


    Acksch

    • Offizieller Beitrag

    Eine solche Auswahl für eine zweite Lohnsteuerbescheinigung - auch ohne eine weitgehende Spezifikation - lässt sich nicht treffen. Was noch am nähesten dran kommt ist eine Bescheinigung als Pensionärin in Steuerklasse 6, wobei sie das ja aber nicht ist.

    Und genau das steht doch mit Sicherheit auf der Lohnsteuerbescheinigung und diese ist 1:1 in eine (eigene) Eingabemaske zu übernehmen.

  • Hallo,


    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Weil Du relativ viel meines Texts zitiert hast, bin ich mir nicht ganz sicher, was Du mit "genau das" meinst.


    Deiner Meinung nach ist also die Lohnsteuerbescheinigung über die Witwenversorgung wie die einer Pensionärin zu erfassen. Im Unterschied zu einer "lupenreinen" Pensionärin eben einfach über die Steuerklasse 6?


    Das würde mir die Nr. extrem erleichtern.



    Kleiner Nachtrag: ein "Verwendungsnachwes" o.ä. ist der Bescheinigung nicht zu entnehmen. Der Aufbau entspricht einer "normalen" Lohnsteuerbescheinigung.

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnsteuerklasse ist doch nur ein Hilfsmittel zur vermeintlich zutreffenden Berechnung der Lohnsteuer und in diesem Fall dem § 38b Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 EStG geschuldet.

  • Was die Steuerklasse angeht habe ich keine Verständisprobleme.


    Ich bin viel eher irritiert, dass ich die Lohnsteuerbescheinigung über die Versorgungleistungen nicht als solche bezeichnen kann, sondern wenn ich dich richtig verstehe eine Umgehungslösung (zweites Einkommen als Pensionärin) benötige. Wäre mein Vater beispielsweise sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, bekäme meine Mutter die gesetzliche Witwenrente und die Sache wäre deutlich eindeutiger.


    Ich danke Dir sehr für das Engagement, möchte aber vermeiden, dass wir aneinander vorbei diskutieren.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb bleibt es aber doch ein Versorgungsbezug und somit eine Pension. Und nicht hätte, wenn und aber. Da wird ja ggf. auch ein Versorgungsfreibetrag etc. zu berücksichtigen sein. Trag doch einfach das Ganze ein und fertig.

  • Deshalb bleibt es aber doch ein Versorgungsbezug und somit eine Pension. Und nicht hätte, wenn und aber. Da wird ja ggf. auch ein Versorgungsfreibetrag etc. zu berücksichtigen sein. Trag doch einfach das Ganze ein und fertig.

    Ok, mir bleibt auch nichts anderes übrig :) Ich kann auch nicht sagen, dass ich unlogisch finde, wie du das herleitest.


    Allerdings würde ich mir von dem Programm auch in diesem Fall die Eindeutigkeit wünschen, die es mir in allen anderen Bereichen bereitstellt. Die Verwitwung eines Beamten dürfte ja keinen allzu exotischen Ausnahmetatbestand darstellen.


    Vielen Dank Dir!

  • Diese Beschreibung der Berufsgruppe Pensionär innerhalb des Programms sorgt wiederum für Verunsicherung bei mir:


    "Pensionär (Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher im Ruhestand)Sie sollten die Berufsgruppe "Pensionär (Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher im Ruhestand)" in den Fällen auswählen, in denen Sie im fraglichen Jahr nicht mehr aktiv tätig waren. In den Fällen, in denen Sie bisher aktiv tätig waren und im entsprechenden Steuerjahr in Pension gegangen sind und Versorgungsbezüge bezogen haben, wählen Sie die Berufsgruppe "Beamter, Richter, Soldat oder Geistlicher". Beachten Sie bitte, dass an dieser Stelle nicht die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfassen sind. Dabei handelt es sich um sonstige Einkünfte, die im Bereich K.1 bis K.9 zu erfassen sind (jede Rente gesondert)."