Hallo,
ich werde meine selbstständige Beratertätigkeit zum 01.03.2013 beenden. Meine bisherige Gewinnermittlung wurde durch EÜR gemacht.
Ich habe kein Anlagevermögen (nur GWG 1x Mobiltelefon, 1x Foto - beides 2012 angeschafft). Ein PKW wurde ab Juni 2011 (Geschäftsbeginn), für 3 Jahre als Geschäftswagen geleast, hierfür wurde eine Leasingsonderzahlung getätigt.
Welche steuerliche Schritte muss ich nun beachten (Schlussbilanz ja/nein, falls ja wann und wie, und ob ich diese sofort zum FA schicken muss, oder reicht es sie mit der EÜR für 2013 Anfang nächsten Jahres abzugeben?)
Sind noch weitere Unterlagen/Erklärungen vorab zu erstellen?
Ist für den geleasten PKW etwas zu beachten? Ich dachte eigentlich nicht, da ich die monatlichen Leasinggebühren einfach privat weiter zahle und mit Geschäftsaufgabe die Leasinggebühren nicht mehr als Ausgabe abzusetzen sind , aber das FA meinte ich muss den PKW ins private Vermögen überschreiben (bei einem Leasingfahrzeug???!!!)?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße aus Bayern