Geschäftsaufgabe Steuererklärung

  • Hallo,


    ich werde meine selbstständige Beratertätigkeit zum 01.03.2013 beenden. Meine bisherige Gewinnermittlung wurde durch EÜR gemacht.
    Ich habe kein Anlagevermögen (nur GWG 1x Mobiltelefon, 1x Foto - beides 2012 angeschafft). Ein PKW wurde ab Juni 2011 (Geschäftsbeginn), für 3 Jahre als Geschäftswagen geleast, hierfür wurde eine Leasingsonderzahlung getätigt.


    Welche steuerliche Schritte muss ich nun beachten (Schlussbilanz ja/nein, falls ja wann und wie, und ob ich diese sofort zum FA schicken muss, oder reicht es sie mit der EÜR für 2013 Anfang nächsten Jahres abzugeben?)
    Sind noch weitere Unterlagen/Erklärungen vorab zu erstellen?
    Ist für den geleasten PKW etwas zu beachten? Ich dachte eigentlich nicht, da ich die monatlichen Leasinggebühren einfach privat weiter zahle und mit Geschäftsaufgabe die Leasinggebühren nicht mehr als Ausgabe abzusetzen sind , aber das FA meinte ich muss den PKW ins private Vermögen überschreiben (bei einem Leasingfahrzeug???!!!)?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Liebe Grüße aus Bayern

    • Offizieller Beitrag

    Welche steuerliche Schritte muss ich nun beachten (Schlussbilanz ja/nein, falls ja wann und wie, und ob ich diese sofort zum FA schicken muss, oder reicht es sie mit der EÜR für 2013 Anfang nächsten Jahres abzugeben?)

    Das erklärt Dir doch alles das FA, mit dem Du doch auch schon gesprochen hast. ?(


    Sind noch weitere Unterlagen/Erklärungen vorab zu erstellen?

    UST-Jahreserklärung 2013 - § 16 Absatz 3 Sätze 2 und 3 UStG


    Ist für den geleasten PKW etwas zu beachten? Ich dachte eigentlich nicht, da ich die monatlichen Leasinggebühren einfach privat weiter zahle und mit Geschäftsaufgabe die Leasinggebühren nicht mehr als Ausgabe abzusetzen sind , aber das FA meinte ich muss den PKW ins private Vermögen überschreiben (bei einem Leasingfahrzeug???!!!)?

    Nur mal so als Denkanstoß:
    Wann und in welcher Höhe hast Du denn die Leasingsonderzahlung als Betriebsausgabe behandelt?
    Wann und in welcher Höhe hast Du die Vorsteuer im Rahmen der UStVS/USt-JE anrechnen lassen?

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für Deine Antworten.


    dachte ich auch, aber die Aussagen vom Finanzamt sind etwas verworren gewesen (könnte, eventuell, eigentlich, etc..), bin leider nicht richtig schlau geworden.


    Die Leasingsonderzahlung und die Vorsteuer habe ich für das Geschäftsjahr 2011 in voller Höhe angegeben. Was meint das FA mit den PKW ins private Vermögen überführen? Ist doch nur geleast!


    Würde mich freuen, wenn Du mir weiterhelfen könntest.


    Viele Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Was meint das FA mit den PKW ins private Vermögen überführen?

    Genau dafür gibt es die Ermittlung eines Übergangsgewinns und die Aufgabebilanz. Im Rahmen der Ermittlung des Übergangsgewinns ist natürlich die unrechtmäßige Inanspruchnahme der Anzahlung, soweit sie auf Zeiten nach der Betriebsaufgabe entfällt, abzugrenzen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme des vollen Vorsteuerabzugs gilt das ähnlich dann auch bei der Umsatzsteuererklärung. Verhält sich eigentlich nicht anders als bei einem "eigenen" Kfz, rechnet sich nur anders.


    Aber das solltest Du m.E. alles mit einem Steuerberater vor Ort besprechen.