Hallo,
im WWW habe ich folgende Aussage gefunden:
ZitatDie Kapitalertragsteuer wird direkt von den Instituten (Banken, Versicherungen) einbehalten und gegenüber dem Finanzamt erklärt und abgeführt. Das bedeutet, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht erklärt werden müssen.
Demnach müsste es doch obsolet sein, ob ich die Anlage KAP mit einreiche oder nicht?