Hallo,
Tatbestand:
Nach IHK-Ausbildung nebenberuflich eine IHK-Weiterbildung über 3 Jahre vollzogen. Auf Grund der sehr guten Ausbildungsleistungen über die 3 Jahre hinweg ein Weiterbildungsstipendium (4 Raten) erhalten.
Kosten der Fort-/Weiterbildung unter Werbungskosten > Fortbildungskosten eingetragen.
Frage:
Wo werden die Raten des Weiterbildungsstipendiums eingetragen?
- Fortbildungskosten > steuerfreie Arbeitgebererstattungen und übrige Erstattungen / Zuschüsse
- Einnahmen
- ganz woanders?
Danke für eure Hilfe!