Wie verbuche ich Gutschriften aus der Hausgeldabrechnung als Rücklagen für den jeweiligen Eigentümer?

  • Hallo zusammen,


    die Eigentümergemeinschaft hat letztes Jahr beschlossen, dass die Rückzahlungen aus der Hausgeldabrechnung 2011 nicht an die jeweiligen Eigentümer ausgezahlt werden sondern für jeden einzelnen Eigentümer als Rücklagenzuführung auf das entsprechende gemeinschaftlicheTermingeldkonto verbucht werden. Letztes Jahr habe ich den Gesamtbetrag genommen und verbucht. Für die Hausgeldabrechnung muss ich diesen Betrag ja nunmehr einzeln aufteilen und weiß leider nicht wie, damit dieser auch nachher in der Hausgeldabrechnung bzw. in der beigefügten Rücklagenaufstellung bei jedem einzelnen Eigentümer richtig aufgeführt wird bzw. verbucht wurde.


    Kennt sich hier jemand mit aus? Vielen Dank schon einmal im voraus.


    Rabe69 :)


  • Kann mir keine helfen. Ich habe jetzt schon versucht über den Rücklagenassistenten zu buchen - dort kann ich zwar den einzelnen Eigentümer auswählen, aber die Zuführung zur Rücklage kommt dann in der Hausgeldabrechnung als Rücklagenvorauszalhlung und wird abgezogen und bei der Rücklagenaufstellung wird es doppelt gebucht.


    Ich möchte doch nur den jeweiligen nicht ausgezahlten Hausgelderstattungsbetrag als ?( ?( Zuführung zur Rücklage beim jeweiligen Eigentümer buchen.

  • Hallo Rabe69,


    die Rücklagen gehören stets der WEG als ganzes; jeder Eigentümer hat rechnerisch (nicht wirklich!) einen Anteil gemäß seines Miteigentumsanteils (MEA) daran. Es ist daher nicht sinnvoll, wenn nun Beträge auf das Rücklagenkonto fließen sollen, die nicht im Verhältnis zu den MEA stehen. Dies kann - nach meinem Wissen, man möge mich gerne verbessern - auch nicht durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden. Ausnahmen von der Regelung können allenfalls in der Gemeinschaftsordnung ("Teilungserklärung") beschrieben sein; ich gehe aber davon aus dass dies bei Dir nicht vorliegt.


    Zur Lösung wäre denkbar, den Betrag auf einem Anlagekonto o.ä. anzulegen, dieses aber nicht als "Rücklagenkonto" im Sinne des WEG oder des Programms zu behandeln.