Eigenheimzulage angeben/eintragen

  • Hallo,
    ich bin neu hier und auch darin meine Steuererklärung zu machen.
    die für 2011 mache ich gerade. und habe nun eine Frage zur Eigenheimzulage. Hauskauf 2005, Einzug ebenfalls 2005.
    muss ich die irgendwo eintragen, wenn ja wo.
    in den letzten Jahren hat die ESt ein Hilfeverein für uns gemacht.
    ich danke im voraus

  • ich frage eigentlich nur, weil ich diese Meldung bekomme


    "Sie haben noch keine Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung des Objekts gemacht!


    Wenn Sie weder Angaben zu einer steuerlichen Förderung noch zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder einem Arbeitszimmer machen, müssen Sie das Objekt eigentlich auch nicht für die Steuererklärung erfassen."


    geht es hier um die Eigenheimzulage???
    denn Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder ein Arbeitszimmer haben wir nicht.
    und irgendwie gefördert wurde auch nichts. bis eben auf die Eigenheimzulage, oder ist die nicht gemeint??

  • Moin ...


    Es ist doch einwandfrei von Miwe beantwortet worden !


    Dann geh doch in einen Kindergarten, vielleicht wirst Du da schlauer !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Liebe Moderatoren und Profi-Poster, doch bitte nicht gleich so losbaffen... ich kann den TE schon verstehen, er hat um eine kurze und knappe Antwort gebeten, das würde ihm sicher sehr weiterhelfen. Auch ein einfaches "Nein" wäre hilfreich. Stattdessen werden hier sicher korrekte, aber (sorry!) für aussen Stehende doch etwas oberlehrerhaft klingende Worte geschrieben. Für Euch Moderatoren und Profi-Poster mag das alles logisch und richtig sein und ich kann auch verstehen, wenn jemand (für Euch) völlig abwegige Sachverhalte und Zusammenhänge konstruiert, dass Ihr dann vor dem Bildschirm die Hänge über'm Kopf zusammenschlagt und denkt "Was für'n Depp! Das steht doch alles im EStG § schlagmichtot ff und aussderdem noch in den RIchtlinien dazu und im Merkblatt von BMF aus dem Jahr 2006 stehts sogar noch mal ganz ausführlich sogar für Steuerlaien". Aber manchmal oder vielleicht sogar oft ist einem Fragesteller auch mit einem einfachen "ja" oder "Nein" geholfen. Man kann seine Mitforenbenutzer auch schnell vergraulen, ich glaube z.B. nicht, dass der TE nochmal je hier eine Frage stellen wird nach dem Kindergartenverweis. Das mag Euch möglicherweise ganz recht sein, ist aber nicht Sinn des Forums, denke ich.

  • Die Einkommensteuer hat grundsätzlich nichts mit der Eigenheimzulage gemein


    Was ist an dieser Aussage nicht zu verstehen ?


    Wir geben uns hier in unserer Freizeit allergrößte Mühe, anderen zu helfen und dann wird uns unterstellt, dass das hier ein " schlimmerer Kindergarten " ist.


    Tut mir leid, aber dass war nicht unser Ton der hier angeschlagen wurde !


    Gruß Kuddel

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    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage war klar und eindeutig beantwortet. Da gab es nun wirklich keine zwei Alternativen, die man daraus schließen konnte. Wer sich die Erledigung seiner Steuerangelegenheiten in Eigenregie zutraut, der muss nun auch selber ein wenig lesen und schlussfolgern können. Aber selbst das war bei meiner Information nicht erforderlich. Damit soll dieses Thema für mich auch erledigt sein. Ich werde den TE mit meinem kindlichen Charme sicher nicht mehr belästigen.

  • danke Cedricus, du hast es gut formuliert


    mir hätte in der Tat ein einfaches Nein gereicht, das habe ich ja nicht mal nach nochmaliger Nachfrage bekommen. und eben weil ihr das hier in eurer Freizeit macht, wäre eine knappe Antwort einfacher gewesen., als das


    danke für eure "Hilfe"