Wie Rechnung löschen?

  • Hallo Forum,


    ich verwende EÜR.


    Nun habe ich einige Rechnungen, deren Bestellungen von den Kunden zurückgeschickt wurden. Es kam zu keinem Geldtransfer.


    Nun sind die Rechnungen im EÜR vorhanden, aber diese wären auf Ewig offene Rechnungen.


    Was mache ich mit diesen Rechnungen?


    Löschen? Dann wären die RN nicht mehr fortlaufend?


    Welche Schritte muss ich in EüR machen?


    Danke für eure Hilfe!


    Gruß

  • Hallo MaxMarcus,


    schon mehr als ein Monat vergangen, und immer noch keine Antwort? Ich mache dich mal vorweg kurz mit der Rechtslage bekannt.

    Für einen Überschussrechner wie dich, der mangels 'Handelsgewerbe' auch kein 'Kaufmann' nach Handelsgesetzbuch ist und nicht zur Umsatzsteuer 'optiert' hat, gibt es nirgendwo im Handels- oder Steuerrecht eine Verpflichtung, für das Finanzamt Einnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Die Bestimmungen des HGB betreffs Warenausgangsbuch (Rechnungsausgänge) und Wareneinangsbuch kommen bei dir nicht zum Tragen.


    Das klingt nach viel Freiheit. Wenn allerdings Aufzeichnungen und zugehörige Belege fehlen oder die Aufzeichnungen so schlecht gemacht worden sind, dass 'ein sachverständiger Dritter' kein sicheres und zuverlässiges Bild der realen Geschäftsvorfälle deines Unternehmens ermitteln kann, dann trägst du das Risiko einer steuerlichen Einschätzung von Einnahmen und Gewinn.


    Fazit: Wende den gesunden Menschenverstand an, vermeide, was nach Vertuschung aussehen könnte, lösche also keinesfalls gemachte Einträge, erst recht nicht, wenn solche Einträge ja richtige Vorgänge abbilden. Kommt es zu Kunden-Widerrufen und Rücksendungen, so sind diese ebenfalls reale Vorgänge. Die zeichnest du zum jeweils späteren Zeitpunkt auch auf, zitierst die alte RA-Nr.(anstelle einer neuen) und setzt vor den Wertbetrag das Minuszeichen. Auf Super-Transparenz kommt es im Übrigen für solche Überschuss-Aufzeichnungen gar nicht an.


    Es grüßt
    eulaka