Fahrzeugversteuerung in EÜR

  • Hallo,
    meine Frau ist als Vertreterin für Waren eines Unternehmens tätig.
    Sie hat ein Kleingewerbe dafür angemeldet und nicht in diesem Unternehmen angestellt.
    Trotzdem wird ihr ein Firmenfahrzeug zur freien Verfügung überlassen. Private und Berufliche Nutzung. (Kosten 30€ Monatlich)
    Jetzt muss ich die Steuererklärung erstellen. Für ihren Gewerbebetrieb muss eine EÜR erstellt werden.
    Jetzt weiss ich leider nicht wie ich das Firmenfahrzeug angeben muss. 1% Regelung und ZUSÄTZLICH jeder Entfernungskilometer mit 0,03 Prozent versteuert???? Da Sie nicht dort angestellt ist und auch kaum fahrten dort hin unternehmen muss (ca 1x die Woche) kann diese Regleung wohl nicht greifen Oder??
    Ihr seit meine letzte Hoffnug! Bitte um Hilfe. Ansonsten werde ich den Steuerberater aufsuchen müssen!

    • Offizieller Beitrag

    M.E. greift hier die 1%-Regelung gar nicht. Die Leistung wird im Leistungsaustausch erbracht und unterliegt voll der Einkommensteuer- als auch der Umsatzsteuerpflicht (Provision in Geldeswert).


    BFH-Urteil vom 12.5.2009, V R 24/08



    Ansonsten werde ich den Steuerberater aufsuchen müssen!

    Würde ich dringendst zu raten.

  • Danke nochmal für die Antwort!
    Wie wird der Geldwert dieses Leistungsaustausches(Provision) bewertet?



    Ein Neuer Ford Focus Combi BJ 2012 wurde überlassen, ohne das die Privatnutzung explizit verboten wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Wie wird der Geldwert dieses Leistungsaustausches (Provision) bewertet?

    M.E. mit dem tatsächlichen Wert der Gegenleistung, also Kosten einschließlich AfA etc. .


    Würde ich dringendst zu raten.

  • Ja, ich weiß, ich muss zum Steuerberater!


    Ich habe in der Broschüre "Merkblatt für eine erfolgreiche Karriere" des besagten Unternehmens folgende Info gefunden:


    Nutzung des Gruppenberater Fahrzeuges
    ....wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Gruppenberaterinnen-Fahrzeugs nicht durch ein Fahrtenbuch geführt, so ist ein pauschaler Wert als Einnahme anzusehen und zu versteuern. Dieser beträgt in diesem Fall monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Kraftfahrzeug.


    Frage: Kilometerpauschale entfällt dann oder?
    Wie werden dann Benzinkosten verrechnet?