Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit

  • Hallo,


    ich hätte mal eine Frage zumr Auswärtstätigkeit. Ich mache seit Langem mal wieder ne Steuererklärung und dann natürlich auch gleich eine, in den drei Auslandsdienstreisen und mehr als 15 Dienstreisen in Deutschland drin sind :D


    In Deutschland zahlt mein Arbeitgeber pro 24h dienstlicher Abwesenheit 19,20 EUR, weil er das Frühstück in Höhe von 4,80 EUR abzieht. Hotelübernachtungen werden voll bezahlt, inklusive Frühstück.
    Ich habe es nun so verstanden, dass man also die Pauschale angibt, 24 EUR und dann nochmal 4,80 EUR unter dem Punkt "es sind weitere steuerfreie Erstattungen gezahlt worden" draufschlagen soll? Ist das soweit schonmal richtig?


    Zum Verständnis für mich (Ingenieure müssen immer alles verstehen, ist so ein Tick scheinbar):
    Ich darf die vollen 24 EUR ansetzen, weil ich die 24h dienstlich abwesend war. Wenn mein Arbeitgeber mir zum Beispiel nur 20 EUR zahlen würde, könnte ich so ein bißchen Geld wieder reinholen. Korrekt? Ich kompensiere damit also, dass ich nur 19,20 EUR gekriegt habe...


    Da mir der Arbeitgeber aber das Frühstück in Höhe von 4,80 EUR bezahlt (die er mir wieder abzieht, zu meinem "Nachteil"), muss ich natürlich diese 4,80 als weitere steuerfreie Erstattung nochmal oben drauf tun. Stimmt das soweit? Die werden dann mit 25% pauschal versteuert.


    Soweit so gut. Was ist denn aber, wenn das Frühstück mal nicht 4,80 EUR sondern gleich 20 EUR pro Tag kostet? Man zieht mir ja trotzdem nur 4,80 EUR ab von meiner Pauschale...


    Und letzte Frage:
    Es gibt ja diese Sachbezugswerte, die ich abziehen muss, wenn ich Mittag erhalten habe oder eben Frühstück.
    Kann ich also für die zusätzlichen Erstattungen auch einfach nur diesen Sachbezugswert eintragen? Für mehr als 40 EUR hab ich nie gespeist, da bin ich mir sicher...


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. Es ist zum Verzweifeln...

    • Offizieller Beitrag

    In Deutschland zahlt mein Arbeitgeber pro 24h dienstlicher Abwesenheit 19,20 EUR, weil er das Frühstück in Höhe von 4,80 EUR abzieht. Hotelübernachtungen werden voll bezahlt, inklusive Frühstück.
    Ich habe es nun so verstanden, dass man also die Pauschale angibt, 24 EUR und dann nochmal 4,80 EUR unter dem Punkt "es sind weitere steuerfreie Erstattungen gezahlt worden" draufschlagen soll? Ist das soweit schonmal richtig?

    Würde ich so machen.

    Da mir der Arbeitgeber aber das Frühstück in Höhe von 4,80 EUR bezahlt (die er mir wieder abzieht, zu meinem "Nachteil"), muss ich natürlich diese 4,80 als weitere steuerfreie Erstattung nochmal oben drauf tun. Stimmt das soweit?

    Ist doch dieselbe Frage. ?(

    Die werden dann mit 25% pauschal versteuert.

    Nein. zum einen sind 24€ abzüglich 24€ = 0€, womit sichergestellt ist, dass nichts nachzuversteuern ist. Wenn die steuerfreien Erstattungen insgesamt höher sind als die gesetzlichen Pauschbeträge, ist der Differenzbetrag voll der Besteuerung zu unterwerfen (Regelsteuersatz).


    Und letzte Frage:
    Es gibt ja diese Sachbezugswerte, die ich abziehen muss, wenn ich Mittag erhalten habe oder eben Frühstück.
    Kann ich also für die zusätzlichen Erstattungen auch einfach nur diesen Sachbezugswert eintragen? Für mehr als 40 EUR hab ich nie gespeist, da bin ich mir sicher...

    nein

  • Ah ok, danke.


    Noch was:
    Was passiert, wenn das Frühstück im Hotel 20 EUR pro Tag kostet und keine 4,80 EUR? Mein Arbeitgeber zieht mir trotzdem nur 4,80 EUR ab. 20 EUR angeben oder trotzdem nur 4,80 EUR?


    Wenn ich Mittag gestellt bekomme und in der Reisekostenabrechnung Sachbezugswert Mittag angebe, setze ich dann unter steuerfreier Erstattung die 2,xx EUR für Mittag an? Ja oder?

    • Offizieller Beitrag

    Das rechnet das Programm doch alles selbständig, man muss es nur "füttern". Sagt einem ja auch dieses kleine erklärende Fragezeichen.

  • Is ne gute Idee, aber hilft mir nicht weiter... Wenn ich jetzt nen Mittagessen beim Lehrgang kriege... Sind das dann 9,60 EUR oder nur 2,xx?


    Ich gebs auf... Wiso scheint nur was zu sein für Otto Normal... Vielreisende brauchen wohl doch den Steuerberater...

    • Offizieller Beitrag

    Is ne gute Idee, aber hilft mir nicht weiter... Wenn ich jetzt nen Mittagessen beim Lehrgang kriege... Sind das dann 9,60 EUR oder nur 2,xx?

    Wo ist das Problem (siehe Screen)?


    Ansonsten lässt sich das aber auch durch das Fragezeichen ganz einfach klären:
    PB 24 Std. 100% 24,00 €
    Frühstück 20% 4,80 €
    Mittagessen 40% 9,60 €
    Abendessen 40% 9,60 €

  • Naja, weder Screen noch Fragezeichen sagen mir, was ich als zusätzliche Erstattung eintrage wenn ich 20 EUR fürs Frühstück bekommen habe ;)



    Das Problem hierbei ist. Ich weiss es nicht, versichere mit Abgabe meiner Steuererklärung die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und kann dafür belangt werden ;)
    Und du kannst oder darfst mir aus rechtlichen Gründen (davon gehe ich mal eher aus) keine klare Antwort geben...

    • Offizieller Beitrag

    Wie dick sollen die 9,60€ etc. da noch stehen. Das ist eine fiktive bzw. pauschale Kürzung der steuerlichen Pauschalen um feststehende prozentuale Beträge ggf. bis auf 0€.

  • Hallo zusammen,


    ich muss hier einmal nachhaken.


    In Deutschland zahlt mein Arbeitgeber pro 24h dienstlicher Abwesenheit 19,20 EUR, weil er das Frühstück in Höhe von 4,80 EUR abzieht. Hotelübernachtungen werden voll bezahlt, inklusive Frühstück.
    Ich habe es nun so verstanden, dass man also die Pauschale angibt, 24 EUR und dann nochmal 4,80 EUR unter dem Punkt "es sind weitere steuerfreie Erstattungen gezahlt worden" draufschlagen soll? Ist das soweit schonmal richtig?


    M.E. ist das nicht richtig. Du kannst pro volle 24 h-Tage 24 € Verpflegungspauschale geltend machen und musst als steuerfreie Erstattung das angeben, was der AG gezahlt hat - 19,20 €. Der Arbeitgeber darf dir nämlich nur die Hotelübernachtung ohne Frühstück bezahlen/erstatten. Das Frühstück muss er in voller Höhe einfordern - wenn das Hotel 20 € für Frühstück berechnet dann eben 20 €. Es gibt zwar einen Pauschbetrag von 4,80 €. Die können pauschal abgezogen werden, wenn es zwar ein Frühstück gab, es aber auf der Rechnung nicht beziffert wurde. Seit (ich glaube) 2011 kann es das aber nur mit buchhalterischen Tricks des Hotels geben, da es für Frühstück und Übernachtung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gibt.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    M.E. ist das nicht richtig. Du kannst pro volle 24 h-Tage 24 € Verpflegungspauschale geltend machen und musst als steuerfreie Erstattung das angeben, was der AG gezahlt hat - 19,20 €. Der Arbeitgeber darf dir nämlich nur die Hotelübernachtung ohne Frühstück bezahlen/erstatten.

    Habe ich doch im Prinzip oben gesagt:
    abziehbar bei 24-stündiger Abwesenheit höchstens 24 €
    abzüglich steuerfreie Erstattung laut Lohnsteuerbescheinigung (da müssen die ja auftauchen) 19,20 €
    abzüglich sonstige steuerfreie Erstattungen laut gesonderter Bescheingung in Eingabemaske 4,80 €
    verbleibender Werbungskosten Abzug 0 € (Null €)

  • Hallo miwe!


    abzüglich sonstige steuerfreie Erstattungen laut gesonderter Bescheingung in Eingabemaske 4,80 €


    Genau das verstehe ich nicht. Die 4,80 € hat xMisterDx doch nicht erstattet bekommen, sondern wurden ihm von den 24 € Verpflegungspauschale, die der Arbeitgeber erstatten darf, abgezogen.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Geldwerter Vorteil mit vereinfachtem Zahlungsweg. Er hat durch den Arbeitgeber ein Frühstück bezahlt bekommen (Sachleistung in Geldeswert).

  • Hallo miwe,


    wo gibt es denn hier einen geldwerten Vorteil? Das Frühstück hat 4,80 € gekostet und die wurden dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Also hat er es doch selbst bezahlt.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Das Frühstück hat 4,80 € gekostet und die wurden dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Also hat er es doch selbst bezahlt.

    Da hst Du Dich wohl verlesen:

    ..., weil er das Frühstück in Höhe von 4,80 EUR abzieht. Hotelübernachtungen werden voll bezahlt, inklusive Frühstück.

  • So ich fasse also zusammen:


    Ich tippe ganz normal meine Pauschale ein, also 6/12/24 EUR. Hat das Hotel Frühstück auf der Rechnung gesondert ausgewiesen, gebe ich diesen Betrag an. Also mal 5 EUR, mal 10 EUR und mal 4,80 EUR, wenn das Frühstück eben nur 4,80 EUR gekostet hat.
    Habe ich Mittag gekriegt, dann gebe ich zusätzlich 9,60 EUR an. (für den Kantinenfrass ganz schön viel, aber ok...)


    Erstattungen für Hotelübernachtungen, Fahrkarten, usw, die ich von meinem Arbeitgeber ja ebenfalls steuerfrei wiederbekomme, gebe ich überhaupt nicht an. Richtig?


    Im Ausland gebe ich ebenfalls die Pauschale für Abwesenheit an und 20% der Pauschale als zusätzliche Erstattung. Soweit in Ordnung. Steuerfreie Erstattungen für Taxifahrten, Visum, Flugticket usw. gebe ich nicht an. Richtig?


    Nun habe ich, clever wie ich bin, bei einem Auslandsaufenthalt das Hotel pauschal abgerechnet, weil die Pauschale höher war und die Rechnung weggeschmissen. Brauche ich nicht, dachte ich mir. Ich gebe da nun also die knapp 63 EUR pro Tag als zusätzliche steuerfreie Erstattung an.
    Hätte ich jetzt die Rechnung noch, würde ich die unter Übernachtungskosten eintragen, da ich die aber nicht mehr habe, wird die volle Übernachtungspauschale versteuert. Richtig?


    Dumm gelaufen...