Hallo,
ich hätte mal eine Frage zumr Auswärtstätigkeit. Ich mache seit Langem mal wieder ne Steuererklärung und dann natürlich auch gleich eine, in den drei Auslandsdienstreisen und mehr als 15 Dienstreisen in Deutschland drin sind
In Deutschland zahlt mein Arbeitgeber pro 24h dienstlicher Abwesenheit 19,20 EUR, weil er das Frühstück in Höhe von 4,80 EUR abzieht. Hotelübernachtungen werden voll bezahlt, inklusive Frühstück.
Ich habe es nun so verstanden, dass man also die Pauschale angibt, 24 EUR und dann nochmal 4,80 EUR unter dem Punkt "es sind weitere steuerfreie Erstattungen gezahlt worden" draufschlagen soll? Ist das soweit schonmal richtig?
Zum Verständnis für mich (Ingenieure müssen immer alles verstehen, ist so ein Tick scheinbar):
Ich darf die vollen 24 EUR ansetzen, weil ich die 24h dienstlich abwesend war. Wenn mein Arbeitgeber mir zum Beispiel nur 20 EUR zahlen würde, könnte ich so ein bißchen Geld wieder reinholen. Korrekt? Ich kompensiere damit also, dass ich nur 19,20 EUR gekriegt habe...
Da mir der Arbeitgeber aber das Frühstück in Höhe von 4,80 EUR bezahlt (die er mir wieder abzieht, zu meinem "Nachteil"), muss ich natürlich diese 4,80 als weitere steuerfreie Erstattung nochmal oben drauf tun. Stimmt das soweit? Die werden dann mit 25% pauschal versteuert.
Soweit so gut. Was ist denn aber, wenn das Frühstück mal nicht 4,80 EUR sondern gleich 20 EUR pro Tag kostet? Man zieht mir ja trotzdem nur 4,80 EUR ab von meiner Pauschale...
Und letzte Frage:
Es gibt ja diese Sachbezugswerte, die ich abziehen muss, wenn ich Mittag erhalten habe oder eben Frühstück.
Kann ich also für die zusätzlichen Erstattungen auch einfach nur diesen Sachbezugswert eintragen? Für mehr als 40 EUR hab ich nie gespeist, da bin ich mir sicher...
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. Es ist zum Verzweifeln...