Steuerfreie Arbeitgeberleistung

  • Hallo,
    Mein Sohn war letztes Jahr u. a. auch auswärts auf Montagearbeit. Dafür hat er lt. dem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 21 eine steuerfreie Arbeitgeberleistung bei doppelter Haushaltführung erhalten.
    Nun stehe ich vor der Aufgabe, das richtig in das Programm einzutragen. Lt. dem Steuerprogramm müsste ich die Übernachtungskosten u. ä. zu seiner Montagetätigkeit unter doppelter Haushaltführung eintragen, allerdings wohnt unser Sohn ja noch bei uns – hat keinen eigenen Haushalt.
    - Kann ich die Kosten trotzdem unter doppelter Haushaltführung absetzen?
    - Wenn nein, gibt es einen anderen Punkt, wo die Kosten im Wisoprogramm aufgeführt werden?
    -Oder ist der Eintrag auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in der falschen Zeile und muß beim Arbeitgeber beanstandet werden?
    - Werden die dazu angefallenen Reisekosten (Anfahrt zum Einsatzort) in der gleichen Rubrik wie die Übernachtungskosten eingetragen?
    Würde mich freuen, wenn mir dazu jemand etwas sagen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll das mit doppelter Haushaltsführung zu tun haben? ?(


    Es liegt eine ganz normale Auswärtstätigkeit vor, die sich vollständig im Rahmen der Eingabemasken zu Auswärtstätigkeiten eingeben lässt.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll das mit doppelter Haushaltsführung zu tun haben?

    Winterkind stößt sich offensichtlich daran, daß die AG-Leistungen in der Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung, die sich auf die doppelte Haushaltsführung bezieht, ausgewiesen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Dann müsste man vielleicht noch mehr den Sachverhalt hinterfragen. Z.B. ob hier vielleicht aufgrund der Dreimonatsregelung das Ganze nicht ohnehin (aus Vereinfachungsgründen) sogar unter doppelter Haushaltsführung abzuwickeln wäre.


    Im Prinzip kommt das auf dasselbe heraus. Ob ich nun Auswärtstätigkeiten voll berücksichtige und eine "unrechtmäßige§ Erstattung im Rahmen doppelter Haushaltsführung nachversteuere, oder, ob ich es aus Vereinfachung alles unter doppelter Haushaltsführung erfasse, sollte im Ergebnis gleich sein. Müsste er mal ausrechnen.


    Beachten muss er so oder so die Dreimonatsregelung.


    Da wäre häschens neutrale Meinung mal interessant. :)

  • Danke erst mal für die Antworten.
    Der Sreenhot von miwe könnte mir schon weiterhelfen.
    Werde das mal eintragen und sehen, ob wiso noch bzgl. der doppelten Haushaltkosten meckert.

  • Ich habe inzwischen alle Belege etc. eingegeben, bei der Überprüfung wird auch nichts mehr durch's Programm beanstandet.


    Aber, wenn ich die Checkliste anklicke, kommt der Hinweis, das Nachweise über regelmäßige Zahlungen (wie Miete) des bisherigen
    Hausstandes beizufügen sind. Hier habe ich aber ja das Problem, dass mein Sohn in unserem Haus wohnt, in dem Sinne keinen
    eigenen Hausstand hat.


    Die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Einsatznachweise für's Finanzamt liegt vor.


    Kann jetzt das Finanzamt meckern wegen des fehlenden eigenen Hausstandes?
    Welche Auswirkungen hätte das?

    • Offizieller Beitrag

    Was hat das mit "Meckern" zu tun? Die tun Ihren Job nach bestem Wissen und Gewissen und nach Maßgabe der geltenden Vorschriften.


    Du erläuterst den Sachverhalt so wie er sich tatsächlich darstellt und wartest ab.

  • Danke miwe!
    Meckern meinte ich auch nicht wortwörtlich sondern eher im Sinne von 'beanstanden'. ;)


    Letzte Frage dazu: Habe ja noch nie Probleme mit der Steuererklärung gehabt - wenn jetzt wirklich etwas falsch eingetragen sein sollte, weist mich das Finanzamt also nur darauf hin, aber als Betrugsversuch o. ä. wird so was nicht gewertet? :S

    • Offizieller Beitrag

    Du musst doch sehen, ob nach Deinen Eintragungen das steuerlich zutreffende Ergebnis herauskommt und wie sich das mit den Angaben laut Lohnsteuerbescheingung verträgt. Wenn dem so ist, dann ist letztlich egal, an welcher Stelle die Kosten beantragt sind. Nur nachzuweisen und zu begründen sind sie.