Lerngruppenarbeit und Telefonkosten bei Studium

  • Hallo,


    wenn ich meine Lerngruppenarbeit und die Internetkosten meines Studiums in meiner Steuererklärung geltend machen will, kann ich diese unter die Kategorie Fortbildungskosten/Aufwendungen/Sonstige Kosten eintragen oder bin ich da falsch?
    Ich war der Meinung das ich es dort eintragen muss, aber bin mir nicht ganz sicher.
    Und meine zweite Frage zu den Internetkosten:Wenn ich nur eine Pauschale in Höhe von 20 Euro pro Monat eintrage, welchen Nachweis dazu soll ich der Steuererklärung beilegen?
    Reicht hier eine Monatsrechnung wo ersichtlich ist das der Anschluß überhaupt besteht?


    Vielen Dank für eure Antwort, gruß Chris

    • Offizieller Beitrag

    wenn ich meine Lerngruppenarbeit und die Internetkosten meines Studiums in meiner Steuererklärung geltend machen will, kann ich diese unter die Kategorie Fortbildungskosten/Aufwendungen/Sonstige Kosten eintragen oder bin ich da falsch?
    Ich war der Meinung das ich es dort eintragen muss, aber bin mir nicht ganz sicher.

    Das wurde hier im Forum schon des Öfteren erklärt. Im Zweifel sonstige Kosten. Im Einzelnen nachweisen musst Du eh alles in gesonderten Aufstellungen und mit entsprechenden Betsätigungen /Belegen..

    Und meine zweite Frage zu den Internetkosten:Wenn ich nur eine Pauschale in Höhe von 20 Euro pro Monat eintrage, welchen Nachweis dazu soll ich der Steuererklärung beilegen?

    Wozu 20€ Internetkosten im Monat? Es gibt Flatrates, die alles beinhalten, bis hin zum Rundfunk/TV. Ein angemessener Betrag und davon dann natürlch 50% mindestens private veranlasst. Ein privater Internetanschluss ist heute Standard.

    Reicht hier eine Monatsrechnung wo ersichtlich ist das der Anschluß überhaupt besteht?

    Natürlich und ggf. über einen aussagefähigen Zeitraum konkrete Aufzeichnungen über den Umfang der beruflichen Nutzung führen (wenn Du mehr als die 50% willst).

  • Hallo Miwe,


    danke für die schnelle Antwort.


    Meine Internetflat beträgt monatlich knapp 40 Euro, dann wär ich mit den 20 Euro gar nicht so verkehrt dran.


    Da es alles unter die Kategorie Fortbildungskosten fällt ist es normal ersichtlich das das Internet eben genau dafür
    verwendet wird."Eigentlich"


    Führt man trotzdem noch explizit auf das ich das Internet beim Studium z.B. für das Herunterladen von Prüfungsmaterial,
    für Recherchen, Anmeldungen etc. nutze?


    Nur um den FA auch aufzuführen das in einem Studium ohne Internet vieles nicht machbar ist oder ist denen das auch ohne
    Ausführung klar?



    Gruß Chris

    • Offizieller Beitrag

    Meine Internetflat beträgt monatlich knapp 40 Euro, dann wär ich mit den 20 Euro gar nicht so verkehrt dran.

    Die Flatrate beinhaltet dann aber auch Telefon und fast immer auch Entertainment (Streaming TV) etc. .

    Da es alles unter die Kategorie Fortbildungskosten fällt ist es normal ersichtlich das das Internet eben genau dafür verwendet wird."Eigentlich"

    Und uneigentlich hat jeder Privathaushalt sowieso schon einen Internetzugang. Wo wären da dann "eigentlich" die bberuflich veranlassten Mehrkosten?

    Führt man trotzdem noch explizit auf das ich das Internet beim Studium z.B. für das Herunterladen von Prüfungsmaterial, für Recherchen, Anmeldungen etc. nutze?

    Natürlich.


    Nur um den FA auch aufzuführen das in einem Studium ohne Internet vieles nicht machbar ist oder ist denen das auch ohne Ausführung klar?

    Bei 50% wird man vielleicht nicht diskutieren. Bei mehr solltest Du Dich auf die Anforderung der o.g. Aufzeichnungen gefasst machen.


    Ein Student ist kein besonderer Bürger. Du musst schon berücksichtigen, was in einem normalen Haushalt heutzutage Standard ist. Und dann ist man nach neuester Rechtsprechung schon gut zu Dir, wenn man gemischtgenutzte WG zum WK-Abzug zulässt. Früher gab es so eine schöne Fornulierung im Gesetz, dass die gesamten Aufwendungen nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung i.S. § 12 Nr. 1 EStG darstellen, wenn eine leichte und einwandfreie Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung der Aufwendungen nicht möglich war.


    Also freue Dich über unkomplizierte 50% von einem vernünftigen Ausgangsbetrag. Abgesehen davon geht es auch um unser Steuergeld.