WEG - Jahresabrechnung

  • Liebe Forumsteilnehmer,gibt es eigentlich für die sicher in jeder Eigentümer - Gemeinschaft anfallenden, einzelnen Kostenpositionen, bestimmte ( allgemein übliche, oder sogar rechtsverbindliche ) Umlage- oder Verteilungsschlüssel die angewendet werden sollen / müssen ? Bei Verbrauchskosten ( z. B. Heizung, Wasser ) die über Zählerstände ermittelt werden, oder anfallende Kosten die einem Eigentümer direkt zugeordnet werden, oder Abfallgebühren die von der Stadt nach Personenanzahl und Tagen berechnet werden, ist ja alles klar. Wie verhält es sich aber zum Beispiel bei Position Verwaltergebühren: Umlageschlüssel: Anzahl Wohnungen (evtl. zuzgl. Garagen), oder Miteigentumsanteile ? Position Hausstrom / Beleuchtung:Umlageschlüssel: Miteigentumsanteile, oder Anzahl Personen, oder Anzahl Wohnungen ?Vielen Dank für aufklärende Informationen!Mit freundlichen Grüßenhafra