Dienstwagen rein privat genutzt

  • Hallo,
    habe mich schon durch die erweiterte Suche mit meinem Problem geklickt, aber leider nichts gefunden, was 100 % zu meinem Problem passt.
    Mein Mann hat seit Juni 2012 einen Dienstwagen, den wir ausschließlich privat nutzen. Er fährt weiterhin mit dem Jobticket zur Arbeit, hat dort auch keinen Parkplatz.
    Über die Verdienstabrechnung erfolgt die KFZ-Versteuerung, hierbei wird 1 % des Listenpreises, 0,03 % je Entfernungskilometer berechnet, außerdem wird dann noch ein Nutzungsentgelt lt. Dienstwagenregelung abgezogen.
    Laut Urteil des BFH vom 4.4.08 VI R 85/04 und VI R 68/05 kann in diesem Fall wohl eine Steuerrückerstattung über die Steuererklärung erfolgen. Unser Finanzamt hat ebenfalls mitgeteilt, dass eine Entlastung über die Jahreserklärung erfolgt, wir sollen Nachweise über Jobticket und Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (die ja nicht erfolgen) beilegen.
    Leider habe ich aber nicht gefunden, wo und wie ich das eingeben kann. Oder muss ich das nur im Anschreiben erklären? Kann mir jemand helfen?
    Danke!
    VG
    Amaryllis

    • Offizieller Beitrag

    Das mit der Korrektur der unentgeltlichen Wertabgabe wurde hier alles schon mehrfach detailliert beschrieben. Teilweise sogar bebildert. Also einfach mal die Forensuchfunktion nutzen.


    Das mit dem Jobticket hat damit rein gar nichts zu tun. Insoweit einfach den Punkten in der Eingabemaske folgen.

  • Vielleicht bin ich dann einfach zu blöd, das zu finden. Habe mich schon
    fast zwei Stunden durchgeklickt und den Fall nicht gefunden. Immer nur,
    dass jemand das Auto rein dienstlich nutzt oder es als Geschäftsführer
    privat nutzt. Ein Link oder ein vernünftiges Schlagwort zur Suche würden
    mir weiterhelfen.
    Korrektur der unentgeltlichen Wertabgabe führt nämlich auch nur zu meiner Frage zurück.

  • Ergänzend: Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich bei der unentgeltichen Wertabgabe um etwas, das einen Unternehmer betrifft?
    Dann trifft das Ganze auf mich überhaupt nicht zu. Mein Mann ist Angestellter, es handelt sich um einen Dienst- nicht um einen Firmenwagen.

    • Offizieller Beitrag

    M.E. ist die 1%-Regelung nicht anzuwenden, da das Fahrzeug nicht mindestens zu 50% zu beruflichen Zwecken genutzt wird (§ 8 Absatz 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Es ist zwingend ein Fahrtenbuch zu führen und der geldwerte Vorteil danach mit den anteiligen Kosten, die der AG zu bescheinigen hat, zu besteuern.


    Und die Korrektur zum Arbeitslohn führst Du immer im unteren Bereich der Eingabemaske der Lohnsteuerbescheinigung durch. Das hat mit der Veranlassung nur zweitrangig zu tun. Ein Klick und die Alternativen blitzen auf.

  • und der letzte Kommentar ist ja nun mal voll daneben.


    Grundsätzlich wird immer die 1 % und 0.03 % Regel zuschlagen, es sei der Arbeitgeber ändert auf Antrag.
    Wenn nun jedoch trotzdem (u.a. wg Einsatzwechseltätigkeit) hin und wieder der Firmenwagen genutzt wird dann muss ein Fahrtenbuch geführt werden, grundsätzlich wie oben versteuert werden und die Korrektur erfolgt über die Steuererklärung.


    Das Problem ist doch nun, wie ich das in WISO Sparbuch darstelle und nicht wie ich es als Unternehmer wie auch immer in meiner Buchführung buche.


    Wir reden hier von der steuerlichen Behandlung von Sachleistungen im Einkommensteuerrecht (resp WISOSparbuch) und nicht von der unentgeltlichen Wertabgabe im Umsatzsteuerrecht .

  • Die 0,03%-Regel kann ausgesetzt werden, wenn an wenigen Tagen im Moment mit dem Fahrzeug zur Arbeit gefahren wird. Dies muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, der dann die Versteuerung aussetzen kann.
    Im übrigen können die Kosten für Jobticket etc. als Werbungskosten geltend gemacht werden, damit dürfte die Versteuerung über die 1%-Regel kompensiert werden.
    Die Alternative genaue Abrechnung der Kosten ist hier sicher nicht hilfreich für den Arbeitnehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weise nochmals auf die Fragestellung bzw. den Sachverhalt hin:

    Mein Mann hat seit Juni 2012 einen Dienstwagen, den wir ausschließlich privat nutzen.

    Man ersetze unentgeltliche Wrtabgabe durch geldwerten Vorteil, dann wird eindeutiger.


    Abgesehen davon hat sich der TE seit Mitte März zu dem Thema nicht mehr geäußert, womit das Thema wohl als für ihn erledigt anzusehen ist, was ich jetzt entsprechend vermerkt habe.