Eingabe häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgabe bei Selbständigen

  • Hallo liebes Forum,


    wie sind denn die Schritte, um als Selbständige die anteiligen Kosten meines häuslichen Arbeitszimmers im Wiso-Steuersparbuch einzugeben.


    Für Angestellte mit häuslichem Arbeitszimmer läuft es ja ganz einfach über die Einkommenssteuererklärung und dort unter Verwaltung. Dies habe ich hier im Forum schon herausbekommen.


    Aber wie werden die Aufwendungen und die Angaben über das Arbeitszimmer bei Selbständigen erfasst, damit die Aufwendungen dafür als Betriebsausgaben in der EÜR stehen und nicht als Werbekosten in der Eink.steuererklärung?
    Laufende Buchungen eingeben und zusätzlich die Daten in der Einkommenssteuererklärung ausfüllen???


    Könnte jemand mir die Bedienungsschritte mitteilen, damit ich als Selbständige beim häuslichen Arbeitszimmer im Wiso-Steuersparbuch keinen Eingabeschritt vergesse und alles richtig erfasst ist?


    Die Voraussetzungen für das Absetzen der Ausgaben bis 1.250,--ist gegeben, es geht nur um die Bedienung des Wiso-Programms, um das überall zu erfassen.


    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!!!!

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Dir insoweit jemand helfen soll, müsstest als erstes einmal sagen, ob Du die EÜR mit dem einfacheren EÜR-Modul im Einkommensteuerprogramm selber machst oder mit dem umfangreicheren gesonderten EÜR-Modul. Das habe ich Dich aber auch schon einmal unbeantwortet im Rahmen einer anderen Frage angeregt.


    Soweit ich mich erinnere, wurden aber beide Alternativen hier schon mehrfach im Forum beschrieben. Die Vorgehensweise im gesonderten EÜR-Modul unterscheidet sich nicht von allen anderen Buhl-Programmen.

  • Hallo miwe4,


    ich habe die Suche bereits ausgiebig bemüht (Suche nach "Arbeitszimmer" über alle Buhl-Progamme, insbesondere auch im Bereich EÜR & Kasse, in dem sich ja programmgemäß viele Selbständige
    tummeln). Und ich habe vorher in den Anleitungen aller Programme und im Index zur Bedienung nachgeschaut etc. Sonst würde ich doch hier "als letzte Rettung" nicht fragen. :S
    Ich fand im Forum die Eingabe des Zimmers für Angestellte über die die Eink.steuererklärung. Aber für mich nicht eindeutig, wie man es als Selbständiger im Steuersparbuch 2013 oder in einem anderen Buhl-Programm macht, damit dann auch alles richtig erfasst ist. Da habe ich halt zwei Varianten gefunden, das irritiert mich.


    Zu Deiner Frage, wie ich die EÜR erstelle:
    Generell erstelle ich im Steuersparbuch 2013 meine EÜR mit dem umfangreichen, gesonderten EÜR-Modul (ich hoffe, wir sprechen vom gleichen; beim Öffnen des Steuersparbuchs 2013 wechsel ich sofort in den Punkt "Einnahmen- Überschuss-Rechnung 2012/2013, erfasste dort z.B. die laufenden Buchungen, die dann automatisch in die EÜR 2012 übernommen werden).


    Muss ich in diesem Fall
    1) den abziehbaren Anteil für das allein genutzte Arbeitszimmer einfach selbst berechnen und buche dann mein selbst errechnetes Ergebnis bei den laufenden Buchungen am Ende des Jahres einfach ganz normal unter 4288 an (bei mir wäre es) 1890?? Dann erscheint der volle Betrag in der EÜR ganz richtig als Ausgabe, aber
    - ich habe keine Auflistung der einzelnen Aufwendungen, sondern nur die Gesamtsumme.
    - Und ich muss den Anteil für das Arbeitszimmer alleine ohne Unterstützung des Programms berechnen (was zwar nicht schwierig ist, aber ist es im Programm denn der richtige Weg?)
    2) Dann bei der Eink.ssteuererklärung nur noch die Daten der EÜR importieren und das Arbeitszimmer ist ja automatisch als Teil des Gewinns/Verlustes in der Eink.steuererklärung erfasst.


    Ist dieses Vorgehen bei der Erfassung so richtig?
    Heißt: Ich erfasse das Arbeitszimmer bei alleiniger Nutzung im Programm ganz normal über die laufenden Buchungen und nutze gar nicht die Eingabemaske in der Eink.steurerklärung? (darüber bin ich nämlich gestolpert und irritiert, dass es dort eine Eingabemaske mit den genauen Fragen zur Wohnfläche, qm des Zimmers und auch der Frage zur Nutzung beruflich, Ausbildung, Selbständig etc. gibt). Und dort wird der absetzbare Anteil durch das Programm berechnet. Oder ist dieser Bereich mit dieser Maske nur für gemischt genutzte Arbeitszimmer zu nutzen??


    Könntest Du (oder jemand anderes, der es schon herausbekommen hat) mir nicht kurz die Bedienungsschritte, die ich anwenden muss, angeben, um das häusliche, allein genutzte Arbeitszimmer
    als Selbständiger überall richtig erfasst zu haben? Oder - wenn meine obigen Schritte richtig und abschließend sind- die obigen einfach bestätigen oder ggf.ergänzen?


    Und:
    Gibt es - wenn die Schritte so richtig sind - auch für Selbständige eine Möglichkeit, die einzelnen Aufwendungen des Arbeitszimmers einzeln aufzulisten, so wie das Finanzamt es verlangt? Im Forum habe ich gelesen, es gäbe dafür ein Beiblatt zu Anlage N, wenn man ein Kreuz bei "einzeln auflisten" setzt. Gibt es so etwas auch bei Selbständigen? Oder nur, indem ich alle Aufwednugen einzeln unter 4288 erfasse und dann das Konto ausdrucke?


    Vielen Dank für die Hilfe.
    Beste Grüße

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • Moin,
    ich stehe grade vor dem selben Problem.
    Würde mich sehr freuen, wenn jemand hier eine kurze Anleitung posten könnte, wie die Aufwendungen für's Arbeitszimmer in der EÜR für das Finanzamt nachvollziehbar eingebaut werden können.
    Oder steht das schon irgendwo..? Habe nichts gefunden...
    Gruß
    horschtl

  • Ich würde ja eher erst einmal auf 4289 buchen und dann am Jahresende sehen, ob der Höchstbetrag (zumindest im Fall von WISOWESHALBWARUM1 2013) überschritten wurde. Dann auf 4288 umbuchen. Natürlich kann man es auch umgekehrt machen.


    Hilfweise könnte man - um einen genaueren Nachweis zu haben, zunächst alle Kosten wirklich im Einkommensteuermodul unter Verwaltung erfassen, dann ausdrucken, als Beleg zu den Unterlagen der selbständigen Tätigkeit legen und gleich buchen unter 4288 und 4289.