Private KfZ-Nutzung: wo als Leistungsentnahmen angeben?

  • Hallo,
    ich setze als Freiberufler meinen PKW nach der 1%-Regelung als Betriebsfahrzeug ein. Im Steuer-Sparbuch kann ich ja auch die private KfZ-Nutzung entsprechend angeben. Die Fahrten zur Arbeit im Rahmen meiner hauptberuflichen nicht-selbständigen Arbeit trage ich entsprechend im Programm ein und der Betrag wird mit dem Formular bei derAngabe der Werbungskosten (Entfernungspauschale) abgeglichen. Zusäztlich verlangt das Finanzamt jedoch die "tatsächlich gefahrenen Kilometer für Wege zwischen Wohnung undArbeitsstätte" als Nutzungsentnahme bei"Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen" in Zeile 108 der Einnahmenüberschussrechnung anzugeben.
    Dies sieht das Programm in dieser Form aber nicht vor, es sei denn, ich gebe den Betrag händisch an der betreffenden Stelle ein. Innerhalb des Programms werde ich aber nicht auf die Notwendigekit der "doppelten" Eingabe hingewiesen. Oder habe ich diese Stelle im Programm übersehen? Falls die Darstellung des FA richtig ist, sollte WISO hier nachbessern.
    MfG
    wisodoc

    • Offizieller Beitrag

    Falls die Darstellung des FA richtig ist, sollte WISO hier nachbessern.

    Warum? Du nutzt dann bestimmt nicht das gesonderte EÜR-Modul, sondern die sehr vereinfachte EÜR im Einkommensteuerprogramm. Aus Letzterer kannst Du ja eh nur eine manuelle USt-Erklärung erstellen, so meine ich mich wenigstens zu erinnern.

  • Du nutzt dann bestimmt nicht das gesonderte EÜR-Modul, sondern die sehr vereinfachte EÜR im Einkommensteuerprogramm.


    Ja, sicher. Das separat erhältliche EÜR-Programm benötige ich für meine geringen Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit auch nicht. Trotzdem sollte es möglich sein, auch im Steuer-Sparbuch die Angaben an der richtigen Stelle zu machen. Ich glaube, dass dies durchaus eine relevante Position ist, die Buhl hier ergänzen sollte.