Vorsteuer Voranmeldung Umsatzsteuererklärung Korrektur

  • Hallo,


    bei der Umsatzsteuer kann ich im Steuersparbuch 2011/12 weder bei der Einkommens noch Umsatzsteuererklärung angeben,
    was ich bei den Voranmeldungen über das Jahr angegeben habe, insbesondere die Vorsteuer die ich vom Finanzamt zurück erhalten habe.
    Wenn sich da eine Differenz bei der Umsatzsteuererklärung zu den Voranmeldungen ergibt, wie kann Steuersparbuch dann überhaupt eine Rückzahlung oder Nachzahlung korrekt berechnen.


    Überhaupt könnte Sparbuch diese Daten ja auch gleich aus der Anmeldungsdatei vom letzten Jahr übernehem warum erfolgt das nicht.


    Irgendwie ist die Buchführung da recht mangelhaft.


    Ich weiss gar nicht ob das Problem inzwischen behoben ist, dass Voranmeldungen die an das Finanzamt übertragen worden sind nicht automatisch in der Abgabendatei abgespeichert werden und so evtl einfach verschwinden und ich das im Nachhinein gar nicht nachvollziehen kann was ein Unding ist.
    Dass statt dessen die Voranmeldungen als PDF abgespeichert werden, was man auch versehentlich abbrechen kann ist wenig Trost.


    Aber wie gesagt dass die Voranmeldungen mit dem selben Programm da nicht einbezogen werden ist ein Unding.

    • Offizieller Beitrag

    was ich bei den Voranmeldungen über das Jahr angegeben habe, insbesondere die Vorsteuer die ich vom Finanzamt zurück erhalten habe.

    Natürlich kann man das eingeben. Unterscheidet sich höchstens je nach Programmmodul. Das EÜR funktioniert insoweit wie jede andere Buchhaltungssoftware.


    Überhaupt könnte Sparbuch diese Daten ja auch gleich aus der Anmeldungsdatei vom letzten Jahr übernehem warum erfolgt das nicht.

    Aber wie gesagt dass die Voranmeldungen mit dem selben Programm da nicht einbezogen werden ist ein Unding.

    Wie denn, wenn das Programm gar nicht weiß, wann die Ist-Beträge geflossen sind. ?(


    Irgendwie ist die Buchführung da recht mangelhaft.

    Das Programm kann alles, was es zur Erstellung einer ordnungsgemäßen EÜR und Steuererklärungen erfordert.

  • Natürlich kann man das eingeben. Unterscheidet sich höchstens je nach Programmmodul. Das EÜR funktioniert insoweit wie jede andere Buchhaltungssoftware.

    Na wo denn ich habe sowohl das Einkommenssteuermodul als auch das Umsatzsteuermodul abgesucht,
    ich habe keinen Punkt Umsatzsteuer-Erstattungen gefunden.
    Die ganzen Vorsteuer-Anmeldungen auch die mit angegebener Umsatzsteuer gleich verrechnet sind müßte man ja korrekterweise angeben,
    damit die Berechnung stimmt.


    Das meine Umsatzsteuer-Voranmeldungen früherer Jahre die ich an das Finanzamit gesendet habe nicht sauber elektronisch gespeichert sind sondern teils verschwunden sind ist ja wohl alles andere als korrekt.


    Ich habe das schon ein paar mal angesprochen und anstatt das einfach zu korrigieren wurde man damals auch schon pampig, wäre ja nun kein Akt.

    • Offizieller Beitrag

    Na wo denn ich habe sowohl das Einkommenssteuermodul als auch das Umsatzsteuermodul abgesucht, ich habe keinen Punkt Umsatzsteuer-Erstattungen gefunden.
    Die ganzen Vorsteuer-Anmeldungen auch die mit angegebener Umsatzsteuer gleich verrechnet sind müßte man ja korrekterweise angeben, damit die Berechnung stimmt.

    Ich weiß ja nicht, wo Du suchst, aber bei mir ist alles problemlos auffindbar.

    Das meine Umsatzsteuer-Voranmeldungen früherer Jahre die ich an das Finanzamit gesendet habe nicht sauber elektronisch gespeichert sind sondern teils verschwunden sind ist ja wohl alles andere als korrekt.


    Ich habe das schon ein paar mal angesprochen und anstatt das einfach zu korrigieren wurde man damals auch schon pampig, wäre ja nun kein Akt.

    Was soll man korrigieren, wenn mit dem PDF der Sendebericht ebenfalls abgespeichert wird. Für den normalen Anwender ist das m.E. vollkommen ausreichend. Mehr braucht niemand. Abgesehen davon handelt es sich hier um eine Software für 29,95€ (oder weniger). Hole Dir eine Profi-Software, wenn Dir das PDF nicht reicht und habe (vielleicht) für viel mehr Geld etwas mehr Komfort.


    Wir haben Dir nur seinerzeit, so wie jetzt auch, eben nicht zugestimmt. Abgesehen davon hat niemand von uns die Möglichkeit, an irgendeiner Buhl-Software irgendetwas zu ändern. Aber sogar ein Mitarbeiter von Buhl hat sich netter Weise damals zu Deinen Fragen geäußert.