Ist Untervermietung steuerpflichtig - bin Freiberuflerin

  • Hallo zusammen,


    ich wohne in einer Mietwohnung 3-Zimmer, Küche, Bad - und möchte ein Zimmer davon untervermieten.
    Ich selbst bin Freiberuflerin (umsatzsteuerberfreit). Die Wohnung kostet 614 Euro, inklusive Betriebskosten aber ohne Wasser, Strom und Internet. Das Zimmer möchte ich für 300 Euro vermieten die Gemeinschaftsräume teilen wir uns.
    Ich weiß es gibt den Absatz: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    ABER ist das relevant, da ich doch im Prinzip ein Nullsummenspiel habe und keinen Gewinn erziele?
    Obwohl ich von meiner Wohnung aus arbeite habe ich auch kein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht - man hat mir nahe gelegt das zu tun. Ich würde aber weiter darauf verzichten wollen, wenn ich dadurch problemlos untervermieten könnte.
    Bei Google gehen die Meinungen auseinander....daher meine Frage hier in diesem Forum.


    Vielen Dank für eure Tipps.


    Lieben Gruß


    Emilia

    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es in meinen Augen keine zwei Meinungen. Habe ich hier im Forum aber auch schon kundgetan. Es ist m.E. zwingend eine Einkunftsermittlung hinsichtlich V+V-Einkünften vorzulegen. Und ein berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer erscheint mir angesicht des Sachverhaltes zumindest äußerst fragwürdig.

  • Hallo Billy und Miwe,


    vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe hier im Forum folgendes Rechenbeispiel gefunden:


    Frage:
    "Wenn ich zum Beispiel ein Zimmer für 200,-- DM vermieten würde, müßte
    ich dann bei der Steuer folgendermaßen rechnen: 12*200 = 2.400,-- ?
    "


    Antwort:
    "Du zahlst für die gesamte Wohnung (100m²) monatlich 750,-- DM, also
    9000,-- DM im Jahr. Nehmen wir an du vermietest 20m² der Wohnung, in der
    Relation sind dies ja 20%. Dementsprechend mußt du 20% der gezahlten
    Miete ( hier 9000*20%=1800,--DM) von den Mieteinnahmen 2400,--DM
    abziehen . Ergibt sich also eine Andere Einkunft aus der Untervermietung
    von gemieteten Räumen in Höhe von 600,--DM. Dieser Betrag aus unserer
    Beispielberechnung ist also in der Steuererklärung anzugeben und u.U. zu
    versteuern.


    Deshalb u.U. , weil du bei der Höhe dieser Summe noch vom Härteausgleich
    profitieren würdest, d.h. die 600,--DM bräuhtest du keine Steuern zu
    bezahlen."


    Das Beispiel ist aus einem Beitrag von 2001. Ist das im Prinzip so korrekt?


    Also, nehme ich meine monatliche Miete 614 Euro (das ist inklusive der Betriebskosten) und berechne dann anteilig das vermietete Zimmer? Kann ich in meinem Fall nicht sogar die Hälfte der Quadratmeter nehmen, da alle Gemeinschaftsräume geteilt werden (76qm /2 = 38 qm). Ist es möglich auch Strom und Wasser in die Rechnung mit einzubeziehen, das wären bei mir noch einmal 100 Euro. Sprich dann wären es 714 Euro Gesamtmiete inklusive aller Nebenkosten, die ich als meinen Anteil veranschlage.


    Wenn ich die Hälfte der Wohnung nun für 350 Euro vermiete, habe ich doch keinen Gewinn?!
    Welchen Betrag müsste ich dann bei Vermietung und Verpachtung eintragen?


    Für Hinweise ob meine Berechnungsansatz so richtig ist wäre ich dankbar.


    Lieben Gruß


    Emilia

    • Offizieller Beitrag

    Das Beispiel ist aus einem Beitrag von 2001. Ist das im Prinzip so korrekt?

    Im Prinzip ja. Was ja nichts an der grundsätzlichen erklärungspflicht der Einkünfte ändert.

    Also, nehme ich meine monatliche Miete 614 Euro (das ist inklusive der Betriebskosten) und berechne dann anteilig das vermietete Zimmer? Kann ich in meinem Fall nicht sogar die Hälfte der Quadratmeter nehmen, da alle Gemeinschaftsräume geteilt werden (76qm /2 = 38 qm).

    M.E. nein.

    Ist es möglich auch Strom und Wasser in die Rechnung mit einzubeziehen, das wären bei mir noch einmal 100 Euro. Sprich dann wären es 714 Euro Gesamtmiete inklusive aller Nebenkosten, die ich als meinen Anteil veranschlage.

    Das kommt doch auf den Untermietvertrag an. Üblicherweise sind die Verbrauchskosten für Untermieter doch wesentlich geringer als die eigenen, da diese ja häufig unterwegs sind und ggf. auch ganze Wochenenden zuhause verbringen.

    Welchen Betrag müsste ich dann bei Vermietung und Verpachtung eintragen?

    Den sich rechnerisch ergebenden. Bei negativen Einkünften entscheidet das FA ggf. über eine etwaige Überschusserzielungsabsicht. Ggf. erlässt es den Steuerbescheid insoweit auch teilweise vorläufig nach § 165 Absatz 1 AO.

  • Hallo Miwe4,


    ich gebe mir wirklich Mühe, aber ich verstehe nicht was Du genau mit dem nachfolgenden Satz meinst?

    Den sich rechnerisch ergebenden. Bei negativen Einkünften entscheidet das FA ggf. über eine etwaige Überschusserzielungsabsicht. Ggf. erlässt es den Steuerbescheid insoweit auch teilweise vorläufig nach § 165 Absatz 1 AO.

    Mein Untermieter ist kein Wochenendfahrer, sondern wäre ein ständiger Mitbewohner, der genausoviel duscht, heizt, wäscht etc. wie ich. Ich selbst lebe sehr sparsam und habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Menschen z.B. öfter und höher die Heizung einstellen, als ich - von daher würde ich auch die Nebenkosten teilen. Wir haben jeder ein Schlafzimmer (beide gleich groß) und teilen uns die Gemeinschaftsräume, deswegen würde ich auch die Gesamtquadratmeterzahl durch 2 teilen.
    Wenn ich von einer Gesamtmiete von 714 Euro ausgehe und der Untermieter zahlt 350 Euro, dann zahle ich 364 Euro und alle Kosten sind beglichen. Also keinerlei Gewinn. Soll ich dann bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -14 Euro eintragen??


    Lieben Gruß
    Emilia

    • Offizieller Beitrag

    Du hast eine Einkunftsermittlung für die entsprechende Anlage zur Einkommensteuererklärung zu erstellen. Den Rest musst Du mit dem Bearbeiter ausmachen.