Finanzamt erkennt den Naturalunterhalt nicht wie von WISO berechnet an

  • Hallo zusammen,


    ich,meine Freundin und unser Sohn leben seit Jahren in einem Haushalt.Also eheähnliche Lebensgemeinschaft.
    Ich gehe Vollzeit arbeiten.Meine Freundin hat letztes Jahr noch ALG2 bezogen,da sie noch keinen Job gefunden hatte.Kindergeld gibt es logischerweise auch noch.


    Jetzt habe ich als Naturalunterhalt für meine Freundin 8004€ angesetzt,abzüglich ihrem ALG2 Einkommen.
    Unser Sohn bekommt ja nix extra,da es mit dem Kindergeld abgegolten ist.
    Gestern kam der Bescheid vom Finanzamt und es werden nur 4002€ angerechnet.Ich habe hier mal einen Auszug meiner Berechnung und vom FA:


    WISO-Berechnung:


    [Blockierte Grafik: http://web73.webclient3.de/Fotos/WISO.jpg]




    FA:


    [Blockierte Grafik: http://web73.webclient3.de/Fotos/FA.jpg]


    Mehr sehe ich leider nicht von der Berechnung.Woran könnte das liegen oder habe ich etwas falsches eingegeben?


    Vielen Dank und Gruß
    Robert

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde erst einmal den schriftlichen Bescheid (Papierbescheid) des FA abwarten. Da stehen mit Sicherheit detaillierte Erläuterungen. Diese sollten sich allerdings auch aus der Bescheirückübermittlung ergeben. Vielleicht da einfach mal in den Erläuterungen lesen.


    Abgesehen davon wundert mich etwas Dein Eintrag zum Jahresbetrag für ALG2. Sollte der nicht wesentlich über 845€ liegen?


    Ich würde an Deiner Stelle mal die Überschrift ändern. Denn das FA erkennt ja offensichtlich den Naturalunterhalt grundsätzlich an. Es hat nur abweichende eigene Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person berücksichtgt als von Dir erklärt.

  • Hallo nochmal,


    vielen Dank erstmal.
    Der Papierbescheid kam heute auch.Allerdings steht da in den Erläuterungen auch nichts zu dem Thema drin.


    Das ALG2 war auch höher(2025€),aber durch den nicht ausgeschöpften Werbungskostenpauschbetrag hat sich das ganz dann so reduziert.
    Alle Daten wurden bei dem Blatt "Einkünfte und Bezüge" unter "Unterstützung Bedürftiger" meiner Freundin eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    In den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid des FA sollte stehen, in welcher Höhe eigene Einkünfte und/oder Bezüge berücksichtigt worden sind. Diese müssen wesentlich höher angesetzt worden sein.

  • Also in der Vergleichsansicht im WISO zwischen WISO und FA gibt es bei den Einkünften keine Abweichung.
    Es gibt nur durch die vom FA veranschlagten 4002€ den Unterschied des höher zu versteuernden Einkommens.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann nicht sein. Oder war der Unterstützungszeitraum nicht ganzjährig? Das sollte sich aber auch aus dem Bescheid ergeben.

    • Offizieller Beitrag

    Oder man hat die 8.004€ auf die Haushaltsgemeinschaft Mutter und Kind zu je 1/2 aufgeteilt. Dann sollte in den Erläuterungen auch so etwas ähnliches stehen, wie "Die Aufwendungen für Kinder sind mit den kindbezogenen Freibeträgen abgegolten.".

  • Hallo!
    Ich hatte an gleicher Stelle auch Probleme, die bis heute nicht geklärt sind.
    Ich biete eine Lebensabschnittsgefährtin mit Kind (meines) in 2011, die ab 10.11 wieder gearbeitet hatte. In der Software habe ich alle Beteiligten angegeben und nur den Pauschalsatz von 01-09 angesetzt.
    Das FA hat dann meinen Ansatz nochmal gekürzt, da nicht ganzjährig und zudem halbiert, weil unser Kind auch angegeben war (wollte die Software so).
    Den letzten Punkt konnte ich klären, wurde korrigiert.
    Die nur zeitantelige Ansetzung hat bis heute Bestand, ich habs aufgegeben. Im Gesetz steht, unterjährig ist nur anteilig zu übernehmen. Doof, wenn man in der Erklarung auchnur den unterjährigen Anteil angibt...


    Ach ja, das Ganze hat nix mit eheähnlich zu tun, das seid ihr nicht. Dazu müsst ihr eingetragen sein. Aber auch die moralische Verpflichtung ist Grund genug für den Pauschansatz!


    Gruß
    f.t.h