Hallo,
ich möchte meinen Ebook Reader (99 Euro) absetzen, da ich als Informatiker meine Fachbücher nun darüber lese. Unter welchem Punkt kann ich diesen angeben. Geringe Wirtschaftsgüter?
Viele Grüße
Hallo,
ich möchte meinen Ebook Reader (99 Euro) absetzen, da ich als Informatiker meine Fachbücher nun darüber lese. Unter welchem Punkt kann ich diesen angeben. Geringe Wirtschaftsgüter?
Viele Grüße
Die sind da zu berücksichtigen, wo alle anderen elektronischen Arbeitsmittel auch einzutragen sind.Ich würde dann allerdings eine detaillierte begründung beifügen, insbesondere auch Listen verfügbarer und erworbener Fachliteratur in dem Format. Abgesheen davon sollten 50% Privatanteil obligatorisch sein.
Hallo,
danke für die Antwort.
Wäre das dann unter Verwaltung > Arbeitsmittel > Computer und Zubehör?
Da finde ich unter der Auswahl Wirtschaftsgut nichts. Sollte ich dann da einfach Ebook Reader eintragen? Wenn ja, wäre die Nutzungsdauer/Abschreibungsdauer?
Viele Grüße
Wie PC 3 Jahre. Würde ich zumindest so machen. Wobei ich eine berufliche Veranlassung, wie schon gesagt, eher fragwürdig sehe.