Hallo zusammen,
ich habe drei Fragen zur AfA meines betrieblichen PKW, welcher im Jahr 2006 (gebraucht) angeschafft wurde. Meine damalige SB (kein Kontakt mehr!) hat entsprechend des PKW-Alters über den Rest der 6 Jahre abgeschrieben, sodass ab 2009 ein Restbuchwert von 1 € aufgeführt wird.
Im Juni 2010 wurde ein Rußpartikelfilter nachgerüstet, dessen Ausgaben dem PKW-Restwert zugeschrieben wurden und laut meinen Unterlagen nun auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden sollen.
Meine Fragen:
1. Ist das korrekt/legitim/verpflichtend/freiwillig, trotz RBW=1€ die Aufrüstung über x Jahre abzuschreiben statt der sofortigen Buchung als Betriebsausgabe?
2. Kann ich, obwohl diese Abschreibungsvariante in 2010 bereits vorgenommen wurde, vor Ablauf dieser neuen Restnutzungs-/Abschreibungsdauer "umschalten" und den verbleibenden Betrag komplett abschreiben? (Immerhin ist das Fzg. jetzt schon 10 Jahre und knapp 300T km alt, die AfA würde jedoch noch bis Mitte 2015 laufen.)
3. Was muss ich tun, damit diese Zuschreibung auch in den "Abschreibungsdetails" unter Stammdaten\Anlagenverzeichnis\PKW in der Jahrestabelle zu sehen ist? Dort steht nämlich Ende 2008 nur der Restbuchwert 1€, später werden keine Zahlen angegeben. (Siehe angehängte Screenshots, wobei es wie in Bild 2 & 3 zu sehen keinen Unterschied macht, ob ich manuell anpasse oder nicht) Wenn ich das so lasse, würden etwa 750 EUR AfA/BA "verloren" gehen. (In 2010 wurden etwa 100 EUR, anteilig auf Jahreszeitraum, abgeschrieben).
Viele Grüße
p.s. Einzelunternehmen mit EÜR und IST-Verst., gebucht nach SKR04