Zuschreibung (Aufrüstung) bei/trotz Restbuchwert 1€ (PKW)

  • Hallo zusammen,




    ich habe drei Fragen zur AfA meines betrieblichen PKW, welcher im Jahr 2006 (gebraucht) angeschafft wurde. Meine damalige SB (kein Kontakt mehr!) hat entsprechend des PKW-Alters über den Rest der 6 Jahre abgeschrieben, sodass ab 2009 ein Restbuchwert von 1 € aufgeführt wird.


    Im Juni 2010 wurde ein Rußpartikelfilter nachgerüstet, dessen Ausgaben dem PKW-Restwert zugeschrieben wurden und laut meinen Unterlagen nun auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden sollen.


    Meine Fragen:


    1. Ist das korrekt/legitim/verpflichtend/freiwillig, trotz RBW=1€ die Aufrüstung über x Jahre abzuschreiben statt der sofortigen Buchung als Betriebsausgabe?


    2. Kann ich, obwohl diese Abschreibungsvariante in 2010 bereits vorgenommen wurde, vor Ablauf dieser neuen Restnutzungs-/Abschreibungsdauer "umschalten" und den verbleibenden Betrag komplett abschreiben? (Immerhin ist das Fzg. jetzt schon 10 Jahre und knapp 300T km alt, die AfA würde jedoch noch bis Mitte 2015 laufen.)


    3. Was muss ich tun, damit diese Zuschreibung auch in den "Abschreibungsdetails" unter Stammdaten\Anlagenverzeichnis\PKW in der Jahrestabelle zu sehen ist? Dort steht nämlich Ende 2008 nur der Restbuchwert 1€, später werden keine Zahlen angegeben. (Siehe angehängte Screenshots, wobei es wie in Bild 2 & 3 zu sehen keinen Unterschied macht, ob ich manuell anpasse oder nicht) Wenn ich das so lasse, würden etwa 750 EUR AfA/BA "verloren" gehen. (In 2010 wurden etwa 100 EUR, anteilig auf Jahreszeitraum, abgeschrieben).






    Viele Grüße




    p.s. Einzelunternehmen mit EÜR und IST-Verst., gebucht nach SKR04

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich das zu entscheiden hätte, dann würde ich den Einbau eines Rußpartikelfilters auf Reparaturen oder höchsten auf eine Abschreibungsdauer von ca. 2 Jahren buchen, speziell in Anbetracht von Fahrzeugalter und Wert der Nachrüstung von unter 1000 Euro.


    Da das aber nur meine Meinung darstellt und außerdem bereits entschieden wurde, sehe ich keine Möglichkeit einer Sonderabschreibung oder Änderung der Werte.

  • Prinzipiell wäre das auch mein "Bauchgefühl" gewesen, jedoch hat's meine ehem. SB ohne mich anders entschieden. Da die Verbindung aufgrund mehrerer Fehler ihrerseits mittlerweile gekappt ist, kann/möchte ich sie dazu nicht mehr befragen. Für mich bleiben allerdings die beiden essentiellen Fragen:


    1. Darf ich diese (aus meiner Sicht) Fehlentscheidung im Folgejahr korrigieren, indem ich den Rest sofort abschreibe?


    2. Unabhängig davon müsste MB doch den Restbuchwert des PKW mit Aufrüstung wieder erhöhen und "neu" abschreiben, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich diese (aus meiner Sicht) Fehlentscheidung im Folgejahr korrigieren, indem ich den Rest sofort abschreibe?

    Nein. Sagt häschen doch auch schon:

    ..., sehe ich keine Möglichkeit einer Sonderabschreibung oder Änderung der Werte.