Handwerkerrechnungen bei erwarteter Rückerstattung

  • Moin


    kurze Frage mal. Wir haben letztes Jahr reichlich Renovierungen im Haus vorgenommen und werden deshalb den Höchstbetrag an absetzbaren Handwerkerrechnungen ausnutzen können. Jetzt haben wir aufgrund von Elternzeit und ungünstiger Steuerklassenwahl sowieso schon einen sehr hohen Betrag, den wir für 2012 vom FA zurückerstattet bekommen werden. Ich verstehe an der WISO Berechnung jetzt aber nicht, weswegen WISO die 1200 Euro absetzbarer Handwerkerrechnungen vollkommen ignoriert. Die tauchen nicht in der Berechnung auf und der zu erstattende Betrag ändert sich nicht, auch wenn ich alle Handwerkerrechnungen aus der Berechnung rauslösche? Wir veranlagen gemeinsam. Verstehe ich da irgendetwas falsch oder mache ich etwas falsch?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Man kann nicht mehr Steuern erstattet bekommen als man gezahlt hat. Beträgt bei Euch die festgesetzte Einkommensteuer bereits 0€? Sprich, bekommt Ihr nicht bereits so alle im Kalenderjahr gezahlten Steuern zurück?

  • Ok, ich hab mich unklar ausgedrückt, grosses Sorry


    Also


    gezahlt haben wir 18000 € im vergangenen Jahr


    Wiso rechnet mir jetzt aus, dass wir nur 9500 € zahlen müssen, also Rückzahlung 8500 €. Was passiert jetzt mit den 1200 € aus den Handwerkerrechnungen, die ich von der Steuerschuld abziehen kann. Es gibt aber keine Steuerschuld sondern Vater Staat schuldet mir 8500 €?


    Hoffe, das ganze ist jetzt klarer.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt aber keine Steuerschuld sondern Vater Staat schuldet mir 8500 €?


    Nein.
    Grundsätzlich sind die monatlichen Lohnsteur-Abzüge Vorauszahlungen auf die jährliche Einkommensteuer.
    Diese Schuld kannst Du um Werbungskosten, etc. mindern.


    Wie äußert es sich, dass sich Deiner Meinung nach die 1.200 Euro Handwerkerkosten ignoriert werden?

    • Offizieller Beitrag

    Wiso rechnet mir jetzt aus, dass wir nur 9500 € zahlen müssen ...

    Dann schau Dir doch einfach mal die Steuerberchnung ein. Da wird ein zu versteuerndes Einkommen berechnet und eine demgemäße Einkommensteuer laut Splinttingtabelle ausgewiesen. Und von dieser geht dann noch ein bisschen ab. Somit sollte die Steuerersparnis nach § 35a EStG sichtbar von der Steuer laut Tabelle abgezogen sein, woraus sich dann Dein Gesamterstattungsanspruch von 8.500€ ergibt. Ohne § 35a EStG wären dies dann wohl nur 7.300€. Wobei da natürlich auch noch andere steuerliche Komponenten ausgewiesen sein könnten, die ein noch anderes Bild ergeben.