Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

  • Hallo zusammen,


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Es geht um ein Ehepaar mit Steuerklasse 3/5.


    Die Frau hat die Steuerklasse 3, und der Ehemann die Steuerklasse 5. Die Frau verdient € 1300 Brutto, und der Mann hat eine geringfügige Beschäftigung, Gehalt € 250, Pauschalabgaben (30%) durch den Arbeitgeber. Muss in diesem Fall eine Steuererklärung eingereicht werden?


    Im Internet lese ich, dass die Kombination Steuerklasse 3/5 immer zu einer Pflichtveranlagung führt, aber im EStG § 46 Abs. 2 Nr. 3a steht folgendes:


    "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,... wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist;"


    Meine Frage lautet... besteht in dem oben geschilderten Fall eine Ausnahme, weil der Job des Ehemanns eben nicht über die Steuerkarte läuft, sondern pauschal versteuert ist? Dadurch wurde ja die Steuerklasse V überhaupt nicht eingesetzt.


    Oder muss trotzdem eine Steuererklärung eingereicht werden? ?(


    Vielen Dank. :)
    Jalapeno

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage lautet... besteht in dem oben geschilderten Fall eine Ausnahme, weil der Job des Ehemanns eben nicht über die Steuerkarte läuft, sondern pauschal versteuert ist? Dadurch wurde ja die Steuerklasse V überhaupt nicht eingesetzt.

    Du beantwortest Dir die Frage doch schon selber. ?(

    Oder muss trotzdem eine Steuererklärung eingereicht werden?

    Es kann ja keiner beurteilen, ob ggf. nicht auch andere Pflichtveranlagungsgründe gegeben sind. Aber man könnte auch sagen, Ihr dürft eine Steuererklärung abgeben. Da im Prinzip 100% der Antragsveranlagungen mit Steuererstattungen rechnen können oder zumindest +-0 herauskommt, sollte man sich diese Chance nicht entgehen lassen. Lottospielen bringt weniger Ertragsaussichten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, warum Sie sich zieren- in dieser Konstelation lohnt sich die Abgabe doch 8|

  • Es kann ja keiner beurteilen, ob ggf. nicht auch andere Pflichtveranlagungsgründe gegeben sind. Aber man könnte auch sagen, Ihr dürft eine Steuererklärung abgeben. Da im Prinzip 100% der Antragsveranlagungen mit Steuererstattungen rechnen können oder zumindest +-0 herauskommt, sollte man sich diese Chance nicht entgehen lassen. Lottospielen bringt weniger Ertragsaussichten.


    Die haben keine weiteren Einkünfte, also es bestehen meines wissens nach keine andere Pflichtveranlagungsgründe. Was ich aber nicht verstehe, ist wieso im Internet steht dass Kombination 3/5 immer zu einer Pflichtveranlagung führt. Das kann mir keiner sagen.


    Ich weiß nicht, warum Sie sich zieren- in dieser Konstelation lohnt sich die Abgabe doch 8|


    Ich möchte nur feststellen dass keine Pflichtveranlagung besteht. Das bringt mich noch zu zwei Fragen:


    1.) Da die Frau (Kl. III) keine Steuer bezahlt hat, sondern nur der Mann durch Pauschalabgaben, verstehe ich nicht wie sich die Abgabe lohnen kann.


    2.) Das Ehepaar arbeitet schon drei Jahre lang so wie jetzt, also ohne eine Steuererklärung einzureichen. Könnte es möglicherweise Probleme geben wie z.B. eine Ordnungswidrigkeit, Straftatbestand, Steuerhinterziehung usw.?


    Vielen Dank.
    Jalapeno

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um ein Ehepaar mit Steuerklasse 3/5.

    Die haben keine weiteren Einkünfte ...

    Bevor wir hier in eine Beihilfe zur unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung geraten, solltest Du erst einmal Infos geben, in welcher Beziehung Du zu den Dritten stehst.

  • Bevor wir hier in eine Beihilfe zur unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung geraten, solltest Du erst einmal Infos geben, in welcher Beziehung Du zu den Dritten stehst.

    Wir sind enge Verwandte. Ich sehe keinen Grund, irgendwelche Details wie z.B. meinen vollständigen Namen in einem internet forum zu veröffentlichen. Möchte nur feststellen ob eine Pflichtveranlagung besteht, und bedanke mich herzlich, wenn mir jemand helfen kann. :)


    In einem anderen Forum hat jemand folgendes geschrieben:


    der Pflichtveranlagungstatbestand nach § 46 Abs. 2 EStG spricht
    lediglich von der Kombination 3/5 im Zusammenhang mit dem Bezug von
    Arbeitslohn beider Ehegatten. Bei einer geringfügig entlohnten
    Beschäftigung spricht man von der pauschalierung der Lohnsteuer (vgl. §
    40a Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber muss somit 2% des Arbeitsentgeltes
    pauschal versteuern. Die Finanzämter haben damit nichts zu tun, das
    macht die Minijob-Zentrale. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus
    nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Pflichtveranlagung liegt
    somit m.E. nicht vor.


    Stimmt das?

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind enge Verwandte. Ich sehe keinen Grund, irgendwelche Details wie z.B. meinen vollständigen Namen in einem internet forum zu veröffentlichen.

    Wer hat vollständige Namen erwartet? Ich nicht. Ich erwarte nur die Infos, die mich und das Forum vor einer unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung schützen.


    Da ja die Fragen offensichtlich auch in einem anderen Forum gestellt worden und beantwortet worden ist, bin ich hier raus.

  • Wer hat vollständige Namen erwartet? Ich nicht. Ich erwarte nur die Infos, die mich und das Forum vor einer unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung schützen.


    Welche Infos sind denn notwendig? Ich verberge nichts.


    Da ja die Fragen offensichtlich auch in einem anderen Forum gestellt worden und beantwortet worden ist, bin ich hier raus.


    Wurden die Fragen wirklich beantwortet? Ich weiß ja noch nicht, ob das was ich in meinem letzten Beitrag zitiert habe, stimmt. Kann es bitte jemand bestätigen?


    Ich habe kein Problem damit einen Steuerberater einzuschalten, aber ich dachte nur, dass das Ganze weniger kompliziert ist. Deswegen stellte ich die Frage im Internet. Wenn jemand noch etwas zu diesem Thema sagen könnte, würde ich mich freuen.


    Herzlichen Dank an alle Forum Mitglieder. :)
    Jalapeno

    • Offizieller Beitrag

    Wurden die Fragen wirklich beantwortet? Ich weiß ja noch nicht, ob das was ich in meinem letzten Beitrag zitiert habe, stimmt. Kann es bitte jemand bestätigen?


    Es ist diesem Forum nun mal nicht erlaubt, unerlaubte steuerliche Hilfeleistung zu geben.
    Das ist in den Foren-Regeln klar definiert und diesen hast Du beim Einstieg zugestimmt.

  • Es ist diesem Forum nun mal nicht erlaubt, unerlaubte steuerliche Hilfeleistung zu geben.
    Das ist in den Foren-Regeln klar definiert und diesen hast Du beim Einstieg zugestimmt.


    Es war wirklich nur eine generelle Frage, und kein Wunsch auf irgendwelche steuerliche Hilfeleistungen.


    Wie auch immer, meine Frage wurde in einem anderen Forum beantwortet.


    Ich bedanke mich.
    Jalapeno