Hallo zusammen,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Es geht um ein Ehepaar mit Steuerklasse 3/5.
Die Frau hat die Steuerklasse 3, und der Ehemann die Steuerklasse 5. Die Frau verdient € 1300 Brutto, und der Mann hat eine geringfügige Beschäftigung, Gehalt € 250, Pauschalabgaben (30%) durch den Arbeitgeber. Muss in diesem Fall eine Steuererklärung eingereicht werden?
Im Internet lese ich, dass die Kombination Steuerklasse 3/5 immer zu einer Pflichtveranlagung führt, aber im EStG § 46 Abs. 2 Nr. 3a steht folgendes:
"Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,... wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist;"
Meine Frage lautet... besteht in dem oben geschilderten Fall eine Ausnahme, weil der Job des Ehemanns eben nicht über die Steuerkarte läuft, sondern pauschal versteuert ist? Dadurch wurde ja die Steuerklasse V überhaupt nicht eingesetzt.
Oder muss trotzdem eine Steuererklärung eingereicht werden?
Vielen Dank.
Jalapeno