Fahrten zur Arbeit als Zeitarbeiter

  • Hallo,


    ich hoffe ich habe das richtige Präfix verwendet.
    War mir nicht sicher ob es unter Bedienung oder Berechnung einzustellen ist.


    Ich bin von Januar bis 22.04. 2012 arbeitslos gewesen und vom 23.04. bis 31.12.2012 für eine Zeitarbeitsfirma tätig.
    Während ich für die Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe, war ich in vielen verschiedenen Betrieben eingesetzt.


    Nun habe ich im Internet gelesen, dass Zeitarbeiter, laut einem Entscheid des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen 13 K 456 / 10), die vollen Kilometer, also Hin- und Rückfahrt und nicht nur die einfache Fahrt zur Arbeitsstätte absetzen können.


    Allerdings bin ich mir sehr unsicher wie und wo ich da im Programm eingeben soll.


    Weiterhin war ich bei jedem Arbeitgebeber mindestens 8 Stunden außer Haus.
    Deswegen müsste ich doch eigentlich auch den Verpflegungsmehraufwand geltend machen können.
    Hier stellt sich allerdings die Frage ob ich das nur für die ersten drei Monate machen kann oder ob die drei Monate wieder von vorne beginnen sobald ich den Einsatzbetrieb gewechselt habe.
    Und auch hier weiß ich nicht wie und wo ich das eingeben soll.


    Es wäre sehr nett wenn sich hier jemand finden würde der mir bei dieser "Geschichte" helfen kann


    Vielen Dank im Voraus


    Silver

    • Offizieller Beitrag

    Sollen wir auch Dich wirklich auf die komfortable Forensuchfunktion und die Such-Bedienhilfe Deines Steuer-Sparbuchs hinweisen, wo Du bei Eingabe eines entsprechenden Stichworts alle erforderlichen Infos bekommst bzw. sogar zu den entsprechenden Eingabemasken geleitet wirst?