Private Krankenversicherung der Kinder

  • Noch so was dämliches! So langsam reicht es mir!


    Bei den Versicherungen kann man bei der versicherten Person nicht die Kinder auswählen! Versicherungsnehmer bin aber ich, da die Kinder zu klein sind um eine Versicherung abzuschließen. Ich möchte wirklich wissen, welcher Heini hier versucht hat zu denken und es nicht geschafft hat. :cursing:


    Ungläubige Grüße


    Reiner

  • Auch wenn ich persönlich diesen Ausdruck nicht mag, aber: Hast Du schon die komfortable Forensuche benutzt?


    Unter dem Stichwort "private Krankenversicherung Kind" kommen mehr als 2 Seiten mit Treffern.


    Hier bspw: Bedienung Private Krankenversicherung AN und Kind
    Ob der Thread wirklich zu Deinem Fall passt, musst Du selbst beurteilen.

    WISO Mein Geld Professional 365 (Version 29.3.0.97)

    Betriebssystem Windows 10 (64 Bit)

  • Im bezeichneten Thread geht es lediglich um die Erfassung der Beiträge. Was ich meine ist, dass unter "Allgemeine Ausgaben/Versicherungen und Altersvorsorge/Private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge", Auswahl einer Zeile und rechts auf den Button klicken um den Dialog "Private Kranken- und Pflegeversicherungen" zu öffnen. Dort stehen dann "Name der Versicherung", "Versicherungsnehmer ist" und "Versicherte Person ist", und bei zweitem und letzterem ist es *nicht* möglich die Kinder auszuwählen, sondern lediglich einen der Partner.


    Dumm, wenn da die Versicherung der Kinder, vielleicht sogar für jedes extra, eine andere ist als bei den Partnern/Eheleuten...


    Dass dann da noch gemeckert wird, wenn man keine Pflegepflichtversicherung angibt, wie es bei Kindern üblich ist, rundet das Bild nur ab.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Verwarnung hast Du Dir in der Summe Deiner heutigen Beiträge redlich verdient. Ich habe dieser daher soeben ausgesprochen.


    Auch bei diesem "Problem" solltest Du einmal etwas intensiver die Programmhilfen in Anspruch nehmen bzw. etwas genauer hinschauen. Insbesondere die Seite 2 der Anlage Kind nebst der entsprechenden Eingabemasken im Steuer-Sparbuch könnten da für Dich sehr aufschlussreich sein.


    Vielleicht solltest Du in der Tat das eine oder andere Programm während der Erledigung Deiner Steuerangelegenheiten schließen, um nicht zu abgelenkt zu sein. Damit würden sich dann ja auch Deine weiteren Proleme abmildern.

  • Und Du könntest BITTE noch einmal nachlesen um welches Jahr der Steuererklärung und damit welche Softwareversion es ging. ;) War zwar nicht hier in diesem Thread sondern in einem der beiden anderen, aber dort hatte ich geschrieben, dass ich 2011er Erklärung abgeben muss.


    Die Version 2013 habe ich noch nicht installiert und kann dazu nichts sagen. Aber wie es in den Screenshots aussieht, haben sie (die Softwareentwickler oder/und Softwarearchitekten) bemerkt, dass da irgendwas nicht richtig ist. :)


    Die 2012er hatte sogar noch ein Problem, dass, obwohl so in einem Dialog angekündigt, die Adressen der verbundenen Personen, bei einer Adressänderung nicht vollständig korrigiert, sondern nur die Stadt und die Straße belassen, was daran zu erkennen war, dass das Wort "Pestalozzistraße" noch als "Pestalozzistrae" geschrieben war, also aus der allerersten Eingabe ohne das Hineinkopieren des "ß".

    • Offizieller Beitrag


    Moin ...


    ... ich glaube, dass gibt Ärger !


    gK


    Och Du, da ist das Finanzamt glaube ich relativ schmerzfrei.


    Viele wissen nämlich nicht, dass die private Krankenversicherung für die Kinder ebenso, wie die alle anderen einkommensteuerlichen Fragen in Sachen Kind überraschend der Anlage Kind zugeordnet wurden.


    Aber das macht ja nichts, da kann man dann dann im Zweifel seinen PC anmaulen- sollte das hier im Forum aber doch wirklich tunlichst unterlassen- ebenso unangebracht ist es, sich mit Gewalt dumm zu stellen- welche Programmversion Sie auch immer haben, lieber TE: suchen Sie doch einfach mal da, wo Ihnen vorgeschlagen wurden: nämlich dort, wo sie auch alle anderen Angabe zu Ihren Kindern eigeben!


    Zitat

    Noch so was dämliches! So langsam reicht es mir!

    • Offizieller Beitrag

    Und Du könntest BITTE noch einmal nachlesen um welches Jahr der Steuererklärung und damit welche Softwareversion es ging.

    Die Version 2013 habe ich noch nicht installiert und kann dazu nichts sagen. Aber wie es in den Screenshots aussieht, haben sie (die Softwareentwickler oder/und Softwarearchitekten) bemerkt, dass da irgendwas nicht richtig ist.

    Warum sollte ich mir die Mühe machen und alles noch einmal in einer anderen Programmversion neu eingeben, wenn es sich doch tatsächlich seit dem Steuer-Sparbuch 2011 (ESt-Erklärung 2010) insoweit in keinster Weise geändert hat. Du machst Dir offensichtlich noch nicht einmal die Arbeit, Dir anzuschauen, ob das gezeigte auf Deine Version übertragbar ist.


    Aber für Dich, als nach eigener Aussage Computerspezialist, habe ich mir dann doch die Mühe gemacht und auch die letztjährige Programmversion entsprechend überprüft.


    sondern nur die Stadt und die Straße belassen, was daran zu erkennen war, dass das Wort "Pestalozzistraße" noch als "Pestalozzistrae" geschrieben war, also aus der allerersten Eingabe ohne das Hineinkopieren des "ß".

    Komisch, mit der Fußstraße geht alles wunderbar.

  • Hm, da frage ich mich, warum nach der Übernahme der Daten nicht dieses weiter unten liegende Feld aktiv war. Vermutlich weil da ein großer Hinweis kommt, dass dies nur ausgefüllt werden darf, wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde. Vermutlich ist dies dann eine Altlast aus den Jahren davor, da in dem Screenshot ja auch zu sehen ist, dass es erst seit 2010 gilt. Letztendlich egal, da wir seit 2012 nicht mehr privat versichert sind, da es unbezahlbar wurde. Mit drei Kindern und Frau wäre ich mittlerweile bei weit mehr als die etwas über 1.500 Euronen im Monat die damals zu bezahlen waren, ohne Pflege und ohne speziellen Luxustarif!

  • Hallo,
    wo kann ich in Wiso Steuer-Sparbuch die Zahn Zusatzversicherung für meine Kinder eintragen, die über eine private Versicherung läuft.
    Habe bereits im Internet gefunden, dass es in der Anlage Kind Seite 2 Zeile 36 eingetragen werden müsste, aber wo ist das mit der Software.


    Vielen Dank für eine Hilfestellung.

    • Offizieller Beitrag

    Habe bereits im Internet gefunden, dass es in der Anlage Kind Seite 2 Zeile 36 eingetragen werden müsste, aber wo ist das mit der Software.

    Wenn man den Ort in der Formularen kennt, dann geht man dahin und durch Doppelklick auf das Feld findet man den Ursprung der Daten im Programm:



  • Meine Frau und unser Kind ist private Versichert. Von der Versicherung haben ich einen Bogen wo als Versicherungsnehmer meine Frau und als Versicherte Person unser Kind aufgeführt ist.
    Die Einträge sind für Zeile 31 (Beitrag BasisVersich.) und 35 (zusätzliche Beiträge).
    Das kann ich in Wiso auch alles Eintragen. Aber ich kann mein Kind nicht als versicherte Person auswählen, da werde nur ich und meine Frau aufgeführt.
    Was muss ich machen damit ich die Werte für unser Kind richtig eintragen kann ?

  • Vielleicht ist das eine Sonderregel und es geht vielleicht nicht.

    Ich habe leider das Problem, dass das Kind kein Kindergeld mehr bekommt, und das Programm mich jetzt in den Bereich 'Allgemeine Ausgaben -> Private Kranken- und Pflegeversicherungen' verweist, dort kann ich aber leider mein Kind nicht auswählen, ich bin selber der Versicherungszahler, mein Kind ist von mir versichert und ich zahle die Versicherung auch. Das Kind studiert noch, ich unterhalte es so lange bis es eine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wo kann ich diese Krankenzusatzversicherung in Steuer Wiso 2023 denn angeben? Die Tipps hier habe ich schon weitgehend durchgearbeitet, es sei denn ich habe etwas übersehen.



    Danke für die Antwort!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe leider das Problem, dass das Kind kein Kindergeld mehr bekommt,

    Das Kind studiert noch, ich unterhalte es so lange bis es eine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wo kann ich diese Krankenzusatzversicherung in Steuer Wiso 2023 denn angeben?

    Du solltest Dich da einmal intensiv mit dem Bereich "Unterhalt an bedürftige Personen (§ 33a Absatz 1 EStG) auseinandersetzen. ;)

  • ich bin selber der Versicherungszahler, mein Kind ist von mir versichert und ich zahle die Versicherung auch

    Wenn das Kind über 25 in der PKV mitversichert ist, also ein Elternteil Versicherungsnehmer in der PKV ist , geht das schon. Dafür muss man

    nicht unbedingt den Bereich Unterhalt an bedürftige Personen bemühen. Man muss unter Kranken- und Pflegeversicherungen die Frage nach

    der Zahlung von Beiträgen für mitversicherte Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld /Kinderfreibeträge bejahen. Dann kann man das Kind dort

    auch erfassen. Die Angaben werden in die Zeilen 40 ff. der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. In die Anlage Unterhalt gehören die Beiträge

    nur dann, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist, was in der PKV eher unüblich ist. Unterhalt ist dann ein eigenes Thema.

    • Offizieller Beitrag

    In die Anlage Unterhalt gehören die Beiträge

    nur dann, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist, was in der PKV eher unüblich ist. Unterhalt ist dann ein eigenes Thema.

    Der Hinweis bezog sich auf die extra zitierte Problematik insgesamt, da ich davon ausgehe, dass pospiech da vielleicht etwas nicht ganz Unwesentliches übersehen hat, was erheblich größeres Potenzial hat. Den Rest erklärt eigentlich schon die Software, wenn man im Bereich der Vorsorgeaufwendungen Zeile für Zeile vorgeht. Eben so wie wir es immer wieder empfehlen.