Anteilige Abrechnung

  • Hallo,
    ich habe das Problem die Kosten für den Winterdienst abzurechnen. Der Dienst wurde am 12.12.00 für die Saison 01.11.00-30.04.01 bezahlt, d.h. 2 Monate des Gesamtbetrags sind noch dem aktuellen Jahr zuzurechnen, der Rest erst im nächsten. Wiso Hausverwaltung nimmt aber den gesamten Betrag für das aktuelle Jahr. Den Umlageschlüssel mußte ich von der Vorverwaltung übernehmen, die Wohnfläche und nicht externe Abrechnung gewählt hat, sodaß ich nicht manuell die Beträge zuweisen könnte. Im Grunde genommen will ich das eigentlich auch nicht. Ich erwarte eigentlich, daß WISO den Zeitraum, den ich bei der Erfassung der Ausgabe-Buchung mitgegeben habe, berücksichtig.
    Das Ganze in Zahlen.
    12.12.00 Winterdienst bezahlt für 714€ (Saison ist vom 01.11.00-30.04.01)


    Ich erwarte also, daß Wiso den Betrag wie folgt aufsplittet
    Jahr 00: 238€
    Jahr 01: 476€
    Der Betrag von 238€ ist in der Abrechnung für das Jahr 00 dann gem. Umlageschlüssel auf die Einheiten zu verteilen.
    Jemand eine Idee?
    Vielen Dank und Gruß,
    Max

  • Bei der Hausgeldabrechnung (für Eigentümer) ist der Zahlungszeitpunkt ausschlaggebend, bei der Nebenkostenabrechnung (Mieter) wird der Abrechnungszeitraum berücksichtigt. So ist es vom Programm vorgegeben und gesetzlich vorgeschrieben (bzw. in der Nebenkostenabrechung zulässig).

  • bei der Nebenkostenabrechnung (Mieter) wird der Abrechnungszeitraum berücksichtigt. So ist es vom Programm vorgegeben und gesetzlich vorgeschrieben


    Nein,
    auch bei Mieter-Nebenkostenabrechnung kann der Zahhlungszeitpunkt als Grundlage dienen.
    Manche Energieversorger und Stadtwerke rechnen erst in dem 2.-3. Quartal des Folgejahres ab.
    Willst du so lange mit der Abrechnung warten?
    Steuerlich (Zufluss-/Abflussprinzip) bei Einkünften aus VV sind eh nur gezahlte Beträge relevant.
    MfG Günter

  • ...So ist es vom Programm vorgegeben und gesetzlich vorgeschrieben (bzw. in der Nebenkostenabrechung zulässig). ...


    Hallo Günter,


    natürlich hast du Recht, mein Zusatz ....bzw. in der Nebenkostenabrechnung zulässig.... bezieht sich auf den Zahlungszeitpunkt bei der Nebenkostenabrechnung. Sorry.