Beiträge zur berufsständigen Versorgungseinrichtung

  • Ich habe eine Frage zum Eintrag meiner Beiträge zum berufsständigen Versorgungseinrichtungen. Ich bin angestellte Ärztin und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Der Arbeitgeber bezahlt mir den Arbeitgeberanteil aus und ich führe dann von mir aus diesen und den Arbeitnehmeranteil in das Versorgungswerk ein. Dafür erhalte ich einen Jahreskontoausweis. Weder der Arbeitgeber- noch der Arbeitnehmeranteil sind auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, d.h. die Zeilen 22 und 23 sind leer, was nach Rückfrage so auch korrekt wäre. Nun weiß ich nicht, wo im WISO-Programm ich diese Summen korrekt eingeben soll, da meine Beiträge ja nicht freiwillig sin.


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    in der Kategorie:
    Beiträge an die Gesetzliche Rentenversicherung oder Berufsständische Versorgungseinrichtung.

  • In der Eingabemaske Versicherungen und Altersvorsorge=> Weitere Angaben zur Rentenversicherung =>Freiwillige Beiträge zu berufsständischen Versorgnungseinrichtungen ist aufgeführt: "Hier sind die freiwilligen Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen einzutragen, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind. Beispielsweise freiwillig geleistete Beiträge von einem Steuerberater, der seinen Versorgungsanspruch bis auf den Maximalbeitrag aufstockt." Ich verstehe das so, dass ich hier eintragen könnte, was ich über meinen Pflichtbeitrag hinaus bezahlt habe. Habe ich aber nichts. Vielmehr suche ich eine Stelle, wo ich meinen Pflichtbeitrag eintragen kann, den mir zu Hälfte der Arbeitgeber bezahlt hat, dies aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 22 und 23 eingetragen hat.


    Ich würde mich über Hilfe sehr freuen!

    • Offizieller Beitrag

    Für das Steuer-Sparbuch würde ich es so probieren:

  • Vielen Dank an miwe4, die Zeile in der Lohnsteuererklärung zum eintragen des Arbeitgeberanteils war mir noch nicht aufgefallen. Nun noch eine anschließende Frage: Wenn ich dort den Arbeitgeberanteil eintrage, wo kann ich meinen Anteil eintragen, da ich den doch von der Steuer absetzen will?

  • Ich habe mir die Screens wirklich genau angeschaut. Die Kranken- und Pflegeversicherung sind kein Problem, da die sterfreien Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 24 eingetragen sind. Auch den Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung habe ich jetzt tragen können. Aber wo trage ich den Arbeitnehmeranteil ein oder ist das dann gar nicht notwendig? (Leider gibt es keinen Smiley mit dampfendem Kopf, der meiner Ratlosigkeit Ausdruck geben könnte)

  • Hallo zusammen,


    ich hänge mich hier mal dran, weil ich das gleiche Problem wie AnjaK mit den fehlenden Einträgen unter 22b +23b der Lohnsteuerbescheinigung habe.


    Dazu mehrere Ideen / Fragen:


    AnjaK
    woher kommt die Aussage, dass das Fehlen dieser Einträge korrekt ist? Habe hier zwei Bescheinigungen (erste von 01.01.-31-05., zweite von 01.06.-31.12.).
    Auf der einen sind die Einträge vorhanden auf der anderen nicht.


    miwe4
    habe den Tip nach Bild1 (apo1.jpg) jetzt auch gefunden, da steht im Programm aber: "Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind noch weitere Einträge vorhanden".
    Aber genau das ist ja nicht der Fall.
    Und wenn man einen Betrag einfügt, vermindert sich der Steuererstattungbetrag bzw. erhöht sich der Nachzahlungsbetrag unter Ergebnis oben rechts im Programmfenster. Gebe ich die Zahl aber unter 22b ein, passiert genau das Gegenteil.
    Daraus folgere ich eigentlich, dass da (apo1.jpg) nur zusätzliche Beträge auftauchen sollen.


    @alle
    was macht eigentlich das Finanzamt, wenn ich die Daten unter 22b + 23b selbst anhand der Gehaltszettel ausrechne und eintrage?
    Wird das berücksichtigt, oder werden die vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten herangezogen?
    Ich kann ja nachweisen, dass die Beträge definitiv an das Versorgungswerk geflossen sind.


    Das Fehlen der Angaben unter 22b + 23b bewirkt übrigens laut Steuersparbuch eine wesentlich höhere Steuerlast......




    hoffe, das Thema ist noch aktuell und jemand kann Licht ins Dunkel bringen [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/wcf/images/smilies/confused.png]

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt "nur" die Eingabemöglichkeiten im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung, welche insoweit zwingend 1:1 zu übernehmen ist, und im Bereich Versicherungen und Altersvorsorge. In diesen beiden Bereichen lässt sich alles wunderbar abbilden. Einfach mal Zeile für Zeile diese Eingabemasken durchgehen und auch die kleinen erklärenden Fragezeichen anklicken.


    Ein willkürliches Abändern und Erklären der Daten laut Lohnsteuerbescheinigung bringt rein gar nichts, da genau diese Angaben dem FA elektrnosch übermittelt worden sind und von diesem so auch berücksichtigt werden. Im Zweifel macht man sogar unzutreffende Angaben und riskiert eine zumindest fahrlässige Verkürzung der Steuerschuld. Also im Regelfall Finger weg.

  • nach mehreren Stunden Recherche habe ich nun hoffentlich die Lösung gefunden: :D

    Ich habe mir die Screens wirklich genau angeschaut. Die Kranken- und Pflegeversicherung sind kein Problem, da die sterfreien Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 24 eingetragen sind. Auch den Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung habe ich jetzt tragen können. Aber wo trage ich den Arbeitnehmeranteil ein oder ist das dann gar nicht notwendig? (Leider gibt es keinen Smiley mit dampfendem Kopf, der meiner Ratlosigkeit Ausdruck geben könnte)

    Wenn man, wie von miwe4 beschrieben, nur den Arbeitgeberanteil einträgt, rechnet das Steuersparbuch eine erheblich hörere Steuerlast aus. :blackeye:

    Daraufhin habe ich mir die amtlichen Formulare mal näher angesehen:
    Unter ->Werkzeuge ->Formulareingabe sieht man seine Angaben in den Formularen.
    Nun auf das Formular: Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1.
    In Zeile 5 Feld 401 trägt man dann den Arbeitnehmeranteil ein :D
    Unter Zeile 9 Feld 405 findet man dann den Arbeitgeberanteil.


    Ergebnis:
    Das Steuersparbuch berechnet die Steuerlast jetzt exakt so hoch, als wären die Beträge unter 22b + 23b Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. :thumbup:


    Sehr ärgerlich ist nur, dass man in der "Normaleingabe" keinen Zugriff auf das Feld 401 hat - ich hab jedenfalls keinen gefunden X(


    In meinem Fall hätte mich das mehrere hundert Euro an zu viel gezahlten Steuern gekostet.......




    edit:


    Hab's doch noch gefunden:


    Unter: 1 Daten erfassen -> Allgemeine Ausgaben -> Versicherungen und Altersvorsorge -> weitere Angaben zu Rentenversicherungen
    findet man den Arbeitnehmeranteil.


    Allerdings ist die Feldbezeichnung "Beiträge zu ... ... von Nichtarbeitnehmern" sehr irreführend!!! :grumble:


    Erst wenn man auf das betreffende Fragezeichen klickt erfährt man:
    "Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind Beschäftigte oder selbständig Tätige, die aufgrund der Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit und auf dem Gesetz beruhenden Verpflichtung, Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe sind.
    Die Beiträge an derartige Versorgungseinrichtungen sind jedoch nur als steuerlich begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig, wenn diese mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind. mehr..."


    Also bitte dringend in der Eingabemaske ändern :!: :!: :!:



    • Offizieller Beitrag

    Wenn man, wie von miwe4 beschrieben, nur den Arbeitgeberanteil einträgt, rechnet das Steuersparbuch eine erheblich hörere Steuerlast aus. :blackeye:

    Habe ich nie so gesagt, es wurde ursprünglich nur dieser Eintrag gesucht. Und hat man den, trägt man selbstverständlich den AN-Anteil auch ein. Diesen findet man, bei Durchsicht der Reiter in der von mir beschriebenen Weise, recht schnell. Ich suche auch nicht jeden Tag nach mir bisher unbekannten Positionen und habe ihn soeben auf Anhieb gefunden.


    Mich würde wundern, wenn das Programm ansonsten nicht ein Missverhältnis feststellen würde und einen diesbezüglichen Hinweis auswerfen würde.


    Sehr ärgerlich ist nur, dass man in der "Normaleingabe" keinen Zugriff auf das Feld 401 hat - ich hab jedenfalls keinen gefunden X(

    Hat man problemlos. Entweder über den Reiter im Programm oder über die Formularfunktion.


  • möchte hier keine Endlosdiskussion anfangen.


    In Beitrag #5 Bild apo4.jpg wird nur der Arbeitgeberanteil (Feld 305) gezeigt, gefragt wurde von AnjaK aber auch nach dem Arbeitnehmeranteil.
    Deshalb auch Posting #8

    Ich habe mir die Screens wirklich genau angeschaut. Die Kranken- und Pflegeversicherung sind kein Problem, da die sterfreien Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 24 eingetragen sind. Auch den Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung habe ich jetzt tragen können. Aber wo trage ich den Arbeitnehmeranteil ein oder ist das dann gar nicht notwendig? (Leider gibt es keinen Smiley mit dampfendem Kopf, der meiner Ratlosigkeit Ausdruck geben könnte)

    darauf kam lange keine Anwort mehr...


    Beim genauen Betrachten der Bilder 401-1 bis 401-3.jpg aus Posting #12 wird man feststellen, dass dort Arbeitgeberanteil und Ziffer 22 und Nichtarbeitnehmern zu sehen ist,
    es geht aber in den Feldern 301 bzw. 401 um die von AnjaK und mir gesuchten Arbeitnehmeranteil respektive Ziffer 23.


    Also handelt es sich bei diesen Einblendungen eindeutig um Programmfehler und ich bin froh das endeckt zu haben, bevor es für mich teuer wird.


    Hoffentlich konnte ich damit AnjaK und alle, die damit Probleme hatten oder haben werden helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Obere Spalte im Screen sind in der Programmeinblendung die Beiträge zu sehen bzw. bezeichnet. Und man kommt mit einem Klick genau in den richtigen Eingabebereich.



    Und geht man im Programm über die seitlichen Reiter der Reihe nach vor, wie von mir empfohlen, kommt man ebenfalls ans Ziel.



    Und über die Programmhilfe-/suchfunktion kommt man ebenfalls ans Ziel.



    Wir können hier doch nicht Screens von jeder Eingabemaske des Programms einstellen. Mal ganz abgesehen von der zeitintensiven Maßnahme kann man eh nur eine begrenzte Anzahl anhöngen. Es muss schon jeder in der Lage sein. im Programm die in Frage kommenden Bereiche einmal detailliert durchzulesen.


    Es gibt wie immer mehrere wege um zum Ziel zu kommen. Das Programm macht alles richtig. Man kann jede Kennziffer der Anlage Vorsorgeaufwand erreichen bzw. eingeben. Es behauptet ja niemand, dass eine Steuererklärung innerhalb von ein paar stunden erledigt sein muss. Während der Lernphase/-jahre kann es schon mal etwas länger dauern.