Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften ab 2013 nicht mehr möglich?

  • Hallo,


    in der Hilfe für den Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften steht, dass man Altverluste, die vor 2009 realisiert wurden, ab 2013 nur noch mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäfen (z.B. Immobilienverkauf) verrechnen kann.


    Richtig müsste es doch heißen, das dies ab 2014 nicht mehr möglich ist, so steht es zumindest auch in dem Steuersparmagazin auf S.12.


    Wenn ich richtig liege, können noch Gewinne aus z.B. Aktienverkäufen, die bis Ende 2013 realisiert werden, bei der Einkommensteuererklärung in 2014 (also für 2013) mit eingetragen werden und somit mit den Altverlusten vor 2009 verrechnet werden.