Hallo zusammen,
folgende Situation:
2011 Umsatzsteuerpflichtig, Leistung erbracht und Rechnungen erstellt mit 19% UST (Beträge unter EUR 400). Die Zahlung erfolgte jedoch erst in 2012 wo ich zur Kleinunternehmerregelung wechselte und nicht mehr USTpflichtig war.
Muss ich die UST nun in der Steuererkl. / UST Erkl. 2012 angeben bzw. abführen?
Vielen Dank für eine zügige korrekte Antwort.