Hier noch ein Witz von Buhl zu SEPA

  • Das ist die offizelle Antwort auf meinen Frage ob man im Verwendungszweck eine Variable eintragen könnte


    Hallo mischa17,




    wir können gerne anregen, auch im Verwendungszweck die Mitgliedsnummer
    einzubringen. Das scheint mir aber derzeit weniger sinnvoll: Bei Ihrer
    aktuellen Lastschrift in diesem Jahr (also noch ohne SEPA) für aktuelle
    Beiträge sollte auch ein Verwendungszweck stehen, der sich auf diese
    aktuelle Lastschrift bezieht. Dazu stehen Ihnen zwei
    Verwendungszweckzeilen à 27 Zeichen zur Verfügung (160 Zeichen je Zeile
    werden erst im SEPA-Verfahren unterstützt). Zusätzlich wollen Sie nun
    Ihre Gläubiger-ID (18 Stellen + Abkürzung wie "G-ID"), die Referenznr.
    (vermutlich 4 Stellen + Abkürzung wie "Ref-Nr") sowie ein Datum (mind. 6
    Stellen) unterbringen. Das wird schlicht gesagt sehr knapp.




    Als Ankündigung des neuen SEPA-Verfahrens für Ihre Mitglieder würde ich
    persönlich ein eigenes Schreiben an die Mitglieder bevorzugen, bspw. als
    eMail-Newsletter. Darin lässt sich die Kunden-Nummer als Variable
    hinterlegen. Bitte bedenken Sie auch, dass nicht automatisch jeder
    Verein als Referenznummer die Adressnummer des Mitgliedes verwenden
    wird.




    Des Weiteren gilt, dass in vielen Fällen bereits erteilte
    Lastschriftermächtigungen weiter genutzt werden können. Dafür ist es
    notwendig, den Zahlungspflichtigen vor einem Wechsel auf die
    SEPA-Lastschrift zu informieren und ihm Ihre
    Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitzuteilen.
    Ob es ausreicht, diese in der Verwendungszweckzeile einer Lastschrift
    unterzubringen, entzieht sich meiner Kenntnis.




    Es besteht rein formal normalerweise die Möglichkeit, sowohl die BIC als
    auch die IBAN (unter bestimmten Voraussetzungen) aus den "alten"
    Angaben zu BLZ und Kontonummer "umrechnen" zu lassen. Ob eine solche
    Option in WISO Mein Verein enthalten sein wird, kann ich derzeit
    natürlich nicht garantieren! Sofern dies jedoch der Fall sein sollte und
    Sie zudem als Mandatsreferenz die Mitglieds- bzw. Adressnummer des
    Mitglieds verwenden, hält sich bei den Mitgliedern der
    Umstellungsaufwand meiner persönlichen Meinung nach in weit geringeren
    Grenzen, als derzeit von vielen Nutzern befürchtet. Es wäre dann
    lediglich noch eine Benachrichtigung der Mitglieder über das neue
    SEPA-Verfahren notwendig (wie oben bereits beschrieben). Im Prinzip
    könnten Sie diese Benachrichtigung, sofern Sie bereits über eine
    Gläubiger-ID verfügen, schon heute an Ihre Mitgliedern versenden, da Sie
    bereits über alle Daten (IBAN und BIC des Vereinskontos, Gläubiger-ID,
    Mandatsreferenz=Adressnummer) verfügen.




    In Anbetracht dieser Situation halte ich persönlich weiterhin die Zeit
    bis zum Februar 2014 für ausreichend, um die notwendigen Umstellungen in
    WISO Mein Verein durchführen zu können, auch wenn die eigentliche
    SEPA-Fähigkeit erst Mitte des Jahres implementiert wird.




    Mit freundlichem Gruß




    Christoph Diel


  • Was soll ich jetzt mit dieser Aussage anfangen?
    Was wird Mein Verein nach dem Update in der zweiten Hälfte des Jahres überhaupt können?
    Wissen die Entwickler überhaupt, was sie programmieren sollen?
    Fragen über Fragen und nur ausweichende Antworten von Kundensupport.
    Es wird wohl das Beste sein, sich von WISO Mein Verein zu verabschieden, bevor das große, böse Erwachen kommt.
    Es gibt genügend andere Vereinsverwaltungsprogramme, die bereits SEPA-fähig sind.

  • Hallo,


    also ich habe eine Anfrage bei der Bundesbank gestellt. Die Anwort war, das eine Info per Lastschrift nicht unzulässig ist. Man war aber der Meinung, dass die Zahlungspflichtigen diesen Text nicht lesen würden bzw. keinen Kontoauszug bekommen würden. (Also es gibt ja Zwangsauszüge von der Bank, die dem Kontoinhaber
    zugestellt werden und ich denke jeder ließt den Text um zu wissen was abgebucht wird. Eher wird der zahlungsempfänger überlesen) Auch eine Nachfrage bei meinen Banken
    hat ergeben, dass man da keine Bedenken hat.


    Und ein Hinweis: Das SEPA-Verfahren gibt es schon - NUR DAS ALTE VERFAHREN PER LASTSCHRIFT WIRD ABGESCHAFFT! Ich habe mit anderen Programmen bereits SEPA
    gemacht, da meine Kunden teilw. im Ausland sind. Auch habe ich Vereinsmitglieder im Ausland, die -nachtürlich per einzelner Eingabe - Lastschriften per SEPA hatten.


    Viele Grüße


    Nobbes