Das ist die offizelle Antwort auf meinen Frage ob man im Verwendungszweck eine Variable eintragen könnte
Hallo mischa17,
wir können gerne anregen, auch im Verwendungszweck die Mitgliedsnummer
einzubringen. Das scheint mir aber derzeit weniger sinnvoll: Bei Ihrer
aktuellen Lastschrift in diesem Jahr (also noch ohne SEPA) für aktuelle
Beiträge sollte auch ein Verwendungszweck stehen, der sich auf diese
aktuelle Lastschrift bezieht. Dazu stehen Ihnen zwei
Verwendungszweckzeilen à 27 Zeichen zur Verfügung (160 Zeichen je Zeile
werden erst im SEPA-Verfahren unterstützt). Zusätzlich wollen Sie nun
Ihre Gläubiger-ID (18 Stellen + Abkürzung wie "G-ID"), die Referenznr.
(vermutlich 4 Stellen + Abkürzung wie "Ref-Nr") sowie ein Datum (mind. 6
Stellen) unterbringen. Das wird schlicht gesagt sehr knapp.
Als Ankündigung des neuen SEPA-Verfahrens für Ihre Mitglieder würde ich
persönlich ein eigenes Schreiben an die Mitglieder bevorzugen, bspw. als
eMail-Newsletter. Darin lässt sich die Kunden-Nummer als Variable
hinterlegen. Bitte bedenken Sie auch, dass nicht automatisch jeder
Verein als Referenznummer die Adressnummer des Mitgliedes verwenden
wird.
Des Weiteren gilt, dass in vielen Fällen bereits erteilte
Lastschriftermächtigungen weiter genutzt werden können. Dafür ist es
notwendig, den Zahlungspflichtigen vor einem Wechsel auf die
SEPA-Lastschrift zu informieren und ihm Ihre
Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitzuteilen.
Ob es ausreicht, diese in der Verwendungszweckzeile einer Lastschrift
unterzubringen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es besteht rein formal normalerweise die Möglichkeit, sowohl die BIC als
auch die IBAN (unter bestimmten Voraussetzungen) aus den "alten"
Angaben zu BLZ und Kontonummer "umrechnen" zu lassen. Ob eine solche
Option in WISO Mein Verein enthalten sein wird, kann ich derzeit
natürlich nicht garantieren! Sofern dies jedoch der Fall sein sollte und
Sie zudem als Mandatsreferenz die Mitglieds- bzw. Adressnummer des
Mitglieds verwenden, hält sich bei den Mitgliedern der
Umstellungsaufwand meiner persönlichen Meinung nach in weit geringeren
Grenzen, als derzeit von vielen Nutzern befürchtet. Es wäre dann
lediglich noch eine Benachrichtigung der Mitglieder über das neue
SEPA-Verfahren notwendig (wie oben bereits beschrieben). Im Prinzip
könnten Sie diese Benachrichtigung, sofern Sie bereits über eine
Gläubiger-ID verfügen, schon heute an Ihre Mitgliedern versenden, da Sie
bereits über alle Daten (IBAN und BIC des Vereinskontos, Gläubiger-ID,
Mandatsreferenz=Adressnummer) verfügen.
In Anbetracht dieser Situation halte ich persönlich weiterhin die Zeit
bis zum Februar 2014 für ausreichend, um die notwendigen Umstellungen in
WISO Mein Verein durchführen zu können, auch wenn die eigentliche
SEPA-Fähigkeit erst Mitte des Jahres implementiert wird.
Mit freundlichem Gruß
Christoph Diel