Hallo Forum,
ich bin Eigentümer eines Bauernhauses (Bj. 1929), das ich vermietet habe.
Dieses Jahr wird daran ein Balkon angebaut. Die Kosten hierfür sind sicherlich "nachträgliche Herstellungskosten", die über 50 Jahre linear abzuschreiben sind.
Nun meine Frage: Was genau gehört zu diesen nachträglichen Herstellungskosten?
=>Auch die Planungskosten (z.B. Architekt, Geometer, Bauantrag, Grundbuchauszüge der Nachbargrundstücke, etc)?
=>Oder nur die "reinen" Baukosten, sprich: Handwerkerrechnungen?
Schönen Dank und Grüße
Gerd