Vorwegabzug - 1 x Steuererklärung aussetzen (Klarstellung: hier geht es um Verlustvortrag i.S. § 10d EStG)

  • Meine Tochter (Studentin) hat bei ihren letzten zwei Steuerklärungen (2010 und 2011)einen Vorwegabzug beantragt und bekommen. Der Vorwegabzug beträgt zurzeit ca. 6.000 €. In 2012 hat sie neben ihrem Studium einen Job gehabt und ca. 400 € Steuern gezahlt. Nun möchte sie für 2012 keine Steuererklärung abgeben. Ihr Vorwegabzug würde auf ca. 3.000 € schrumpfen, ihr Steuervorteil beträgt aber nur ca. 400 €.


    Frage: Was passiert mit ihrem Vorwegabzug von ca. 6.000 € wenn sie für2012 keine Steuererklärung abgibt sondern erst wieder für 2013. Ab 01.01.2013 ist sie berufstätig. Kann sie den Vorwegabzug von ca. 6.000 € für 2013 geltend machen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht, um was es geht? Meinst Du mit Vorwegabzug einen Verlustvortrag? Wenn dem so sein sollte, kann man da auf keine Erklärungsabgabe verzichten, nur weil es sich in einem Jahr nicht so günstig auswirkt. In dem Fall wäre die Erklärungsabgabe für 2012 verpflichtend.