Meine Tochter (Studentin) hat bei ihren letzten zwei Steuerklärungen (2010 und 2011)einen Vorwegabzug beantragt und bekommen. Der Vorwegabzug beträgt zurzeit ca. 6.000 €. In 2012 hat sie neben ihrem Studium einen Job gehabt und ca. 400 € Steuern gezahlt. Nun möchte sie für 2012 keine Steuererklärung abgeben. Ihr Vorwegabzug würde auf ca. 3.000 € schrumpfen, ihr Steuervorteil beträgt aber nur ca. 400 €.
Frage: Was passiert mit ihrem Vorwegabzug von ca. 6.000 € wenn sie für2012 keine Steuererklärung abgibt sondern erst wieder für 2013. Ab 01.01.2013 ist sie berufstätig. Kann sie den Vorwegabzug von ca. 6.000 € für 2013 geltend machen?