Z-Belege buchen

  • Hallo,
    vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen bevor ich extra einen Termin bei meinem Steuerberater machen muss (oder beim Finanzamt anrufen muss, was ich noch schlimmer finde).


    Habe versucht was über dieses Thema zu finden (hab auch schon in einem anderen Forum gefragt, da haben sie aber die Frage nicht richtig verstanden) aber leider bisher ohne wirklichen Erfolg.


    Es ist so, dass ich ein Einzelhandelsgeschäft habe und eine Registrierkasse. Ich lasse jeden Tag, an dem ich Einnahmen oder Ausgaben hatte, einen Z-Beleg raus.


    Bisher habe ich in Wiso Kasse/EÜR immer jeden Z-Beleg einzeln gebucht. Da ich noch verschiedene Umsatzsteuerarten habe, empfinde ich das als extrem aufwändig.


    Meine Frage ist nun, ob es auch zulässig ist, dass ich zwar weiterhin täglich Z-Belege ausdrucke und ablege, diese aber dann bevor ich sie in Wiso einbuche, zusammenrechne (oder auch einfach am Monatsende aus der Kasse einen Monats-Z-Beleg ausdrucke, um mir das Rechnen zu ersparen) und kumuliert in Wiso einbuche.


    Betragsmäßig kommt es ja auf´s gleiche raus und ich hätte mir einen Haufen Arbeit erspart. Ich weiß eben nur nicht ob das Finanzamt daran was zu motzen hätte.


    Kann mir jemand sagen, ob das geht?


    Ich danke schon mal im Voraus.
    Gruß Eisprinzessin

  • Hallo Eisprinzessin,


    einerseits hast du ein Einzelhandelsgeschäft und benutzt zur Einnahmeerfassung eine Registrierkasse. Daraus schließe ich, dass täglich wohl mehr als zehn Geldeingänge stattfinden und somit die Einzelbeträge weit unter 100 Euro liegen. Andererseits belässt du es bei der Aufzeichnung der 'Bewegungen' und verzichtest offenbar auf das Anschreiben der täglichen Kassen-Endbestände. Daraus schließe ich, dass das Kassengeschäft nur eine Art Nebenkasse darstellt; denn falls du den Hauptteil deiner Verkaufsumsätze nicht über die Bank, sondern über die Kasse machst, kommst du aus steuerlichen Gründen nicht umhin, einen täglichen(!) sog. Kassensturz zu machen und das Ergebnis auf dem Formular der 'Tageskassenberichte' festzuhalten.


    Du weißt hoffentlich, dass jeder Unternehmer, der viel mit der Kasse arbeitet, dem Finanzamt verständlicherweise eine große Angriffsfläche bietet. Um die hier bestehende Verletzbarkeit deines Unternehmens so klein wie möglich zu halten, musst du leider Tag für Tag solche Kassenberichte schreiben, wobei diese Berichte nicht mit dem Kassenbestand vom Morgen, sondern dem vom Abend beginnen und umständlich darauf aufbauend die Nettotageseinnahme errechnen. Diese Tageseinnahme weicht gewöhnlich oft von der (niedrigeren) Registrierkassen-Tageseinnahme ab, ist aber für das Finanz die verbindlichere Zahlungsgröße und nicht das, was die Registrierkasse summiert hat.


    Deine Frage hätte also nicht lauten müssen: Darf ich die Einnahmen der sensiblen Kasse wöchentlich oder monatlich raffen, sondern wie kann ich mir den zeitraubenden täglichen Bargeld-Kassensturz samt rückwärts rechnendem Tages-Kassenbericht ersparen, ohne mich so auf Gedeih und Verderb an das Finanzamt auszuliefern, dem nur bei dem beschriebenen umständlichen Verfahren die Hände gebunden sind und dir glauben müssen(!), was immer du ihnen in den Tagesberichten präsentierst. Dies ist der Stand der heutigen Bundesfinanzhofs-Rechtsprechung. Der Grund dafür, dass dir das Finanzamt 'aus der Hand frist', liegt eben in der öffentlichen Vermutung: Ein Unternehmer, der täglich einen abgestimmt-stimmigen Kassenbestand laufend fortrechnet, wird dies nur aus einem hinreichenden Eigeninteresse tun. Dann müssen wir vom Finanzamt seinem Kassen-Grundaufzeichnungen Glauben schenken.


    Wenn du also diese Grundlage schaffst, erblickt das Finanzamt bereits in den lose gesammelten Tagesberichten das fertige sog. Grundbuch. Dann bist du auch berechtigt, die Tageseinnahmen in einer wöchentlichen oder monatlichen Gesamtsumme im Hauptbuch von WISO Kaufmann als Umsatzerlös zu erfassen, andernfalls nicht.


    Und noch ein Rat: Sei vorsichtig mit anderslautenden Auskünften zur Kassenbuchführung, mögen sie auch von noch so berufener Seite kommen. Den Buchführungs-Unternehmen ist das Erfordernis der 'zeitnahen' Kassenverbuchung immer ein Dorn im Auge, weil es ihren Arbeitsplan massiv behindert. Doch es gibt hier kein Gewohnheitsrecht der Bilanzbuchhalter. - Wenn dir hierin Zweifel kommen, halte dich lieber an die BFH-Rechtsprechung und die Einkommensteuer-Richtlinien. Du kannst auch diese Quelle nutzen:
    --> http://www.augustin-stb.de/new…der_Gewinnermittlung.html


    Lass dich's nicht verdrießen,
    es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir jemand sagen, ob das geht?

    Ich hätte darauf schlicht mit "nein" geantwortet. Eine Kasse muss im übrigen jederzeit "sturzfähig" sein.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist nun, ob es auch zulässig ist, dass ich zwar weiterhin täglich Z-Belege ausdrucke und ablege, diese aber dann bevor ich sie in Wiso einbuche, zusammenrechne (oder auch einfach am Monatsende aus der Kasse einen Monats-Z-Beleg ausdrucke, um mir das Rechnen zu ersparen) und kumuliert in Wiso einbuche.


    Gegen diese Art der Eingabe in die Kasse ist nichts einzuwenden, das ist zulässig.


    Bitte bezüglich der Kassenaufzeichnungen und der Aufbewahrungspflichten der Z-Bons gut und umfänglich informieren- eine fehlerhafte Kassenführung führt regelmäßig zu hohen Hinzuschätzungen im Prüfungsfalle- der kumulierte Übertrag in ein Buchführungsprogramm aber gehört nicht zu den Fehlern in der Kassenführung.

    • Offizieller Beitrag

    Gegen diese Art der Eingabe in die Kasse ist nichts einzuwenden, das ist zulässig.

    Sehe ich, wie schon gesagt, eindeutig anders. Ich möchte in so einem Fall auch nicht wissen, was da alles im Kassenbuch schiefgeht/-ginge.


    Wie soll das Kassenbuch denn in einem solchen Fall überhaupt geführt werden? Das ginge doch zu 99,9% daneben. Und ich würde so etwas darauf wetten, dass jeder Prüfer bei einer solchen Vorgehensweise in jedem Fall Kassendifferenzen finden würde. Und RuckZuck sind die Zuschätzungen da und ein vermeintlich tragfähiges Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es um Registrierkassen geht, reicht die Sammlung und der reine Übertrag der Z-Bons sowieso nicht mehr aus.


    >>Klick<<


    Deshalb sind die dazugehörenden Aufzeichnungen unumgänglich. Ich rate grundsätzlich dazu, hier ganz altmodisch händisch ein Kassenbuch zu führen- zusätzlich zur Registrierkasse.
    Zumal die eh keine Ausgaben erfasst!


    Ob man aber seine Einnahmen täglich, wöchentlich oder monatlich in ein Buchführungsprogramm (ohne täglichen Übertrag und tägliche Festschreibung ist das eh Mist) überträgt, ist nicht erheblich- wichtig ist allein die lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung einer jederzeit sturzfähigen Kasse.

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb sind die dazugehörenden Aufzeichnungen unumgänglich. Ich rate grundsätzlich dazu, hier ganz altmodisch händisch ein Kassenbuch zu führen- zusätzlich zur Registrierkasse. Zumal die eh keine Ausgaben erfasst!

    ... wichtig ist allein die lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung einer jederzeit sturzfähigen Kasse.

    Das ist genau das, worauf ich hinauswollte. Du hast mir gefehlt. :)

    • Offizieller Beitrag

    Du hast mir gefehlt. :)

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif]


    Wird mal wieder Zeit für ne ausführliche Diskussion?

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag: Suchwort Kassensturz

    Steht da doch schon:

    jederzeit sturzfähigen Kasse.


    Eine Kasse muss im übrigen jederzeit "sturzfähig" sein.

    :D

  • Hallo,
    Danke für eure Beiträge.


    Um das nochmal ganz klar zu stellen: Ich führe ein Kassenbuch! Ich lasse täglich einen Z-Beleg raus und trage die Kassenein- und ausgaben in das Kassenbuch ein.


    Meine Kasse ist sturzfähig.


    Es ging bzw. geht mir nur darum, ob es erlaubt ist, ZUSÄTZLICH zu den einzelnen täglichen Z-Belegen, die ich ablege und ins Kassenbuch eintrage, auch einen Monatsbericht rauszulassen und nur diesen (also quasi die ganzen täglichen Z-Belege kumuliert als einen Betrag) ins Wiso EÜR einzubuchen, mir also die einzelnen Buchungen ersparen kann weil die doch sehr zeitaufwändig sind (zumal ich noch verschiedene Umsatzsteuersätze habe).


    Ich würde daher sehr gerne glauben, was Häschen geschrieben hat, bin jetzt aber unsicher wegen der Gegenstimmen.


    Viele Grüße,
    Eisprinzessin