Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen - Beitragsrückerstattungen private Krankenversicherung PKV

  • Hallo,
    ich bin privat versichert (Lehramstsanwärter) und hatte für 2011 folgende Beiträge:


    Beitrag zur privaten KV: 571 EUR
    davon Basisabsicherung: 518 EUR
    davon Wahlleistungen 53 EUR


    Beitrag zur PV: 126 EUR
    davon Basisabsicherung: 126 EUR


    Erstattet wurden mir in 2011 von der PKV 237 EUR für die Kranken/Pflegeversicherung.


    Frage: Wie hoch sind meine übrigen Vorsorgeaufwendungen?


    WISO sagt:
    518+126= 644-184 (Wahlleistungen-Erstattung(53-237)=460 EUR


    Das Finanzamt sagt:
    518+126 = 644 - 237 (Erstattung)= 407 EUR


    Warum setzt WISO die Wahlleistungen an?
    Und im Formular Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 35 heißt es ja auch
    "Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zur KV abzüglich erstatteter Beiträge.......


    Also ich gehe mit WISO konform...


    Muss ich Einspruch einlegen???


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Erstattet wurden mir in 2012 von der PKV 237 EUR für die Kranken/Pflegeversicherung.

    Erstattung für Basisbeiträge oder für Zusatzversicherungsbeiträge? Bei Ersterem hätte das FA recht. Die Bescheinigung der Krankenkasse über in 2012 geleistete (und erstattete) Beiträge sollte diesbezüglich Klarheit geben, da diese Zahlen auch dem FA maschinell übermittelt worden sind.


    Ich würde mal vorsichtig von einem Eingabefehler Deinerseits ausgehen.

  • Erstattet wurden die 237 EUR als "von der privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung erstattete Beiträge*"
    * bedeutet anteilig für die Basisversicherung


    -> Trotzdem bleibt WISO bei seiner Berechnung.


    Kann ich die 53 EUR für Wahlleistungen denn gar nicht ansetzen?


    Vielleicht kann mir jemand sagen wie ich anhand der Anlage die Anlage Vorsorgeaufwand korrekt befülle....
    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Sollte in etwas so aussehen, oder (Steuer-Sparbuch 2012 oder 2013 sollte dabei keine rolle spielen)?


    Ich würde dann mal den kurzen Dienstweg nehmen und zum Telefonhörer greifen. Es könnte hinsichtlich der 52,81 € (53,00 €) schlicht und einfach ein Erfassungs-/Übertragungsfehler vorliegen.