Verlustvortrag geltend machen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mich nun durch ettliche Beiträge hier im Forum gesucht, habe die Hilfe von WISO genutzt, aber leider immer noch kein hinreichendes Verständnis aufbauen können.
    Ach ja - google war auch mit im Spiel ;-).


    Thema Verlustvortrag im Studium. Wie verhält sich das? Ich habe jetzt folgende Vorstellung und bitte um Korrektur:


    Der Verlustvortrag (Studiengebühren) wird im Jahr der Entstehung über eine Einkommensteuererklärung "erfasst". Bspw. -1.000 für 2008. Im darauffolgenden Jahr 2009 gleiche Erklärung, etwas andere Zahlen also Verlustvortrag -1.200. Die Gesamtsumme (2.200) wird vom Finanzamt "vorgehalten". In einem der folgenden Jahre wird der Verlustvortrag dann geltend gemacht.


    => Stimmen meine bisherigen Annahmen?


    Wenn ja - wie werden die, nehmen wir mal an es wären jetzt 2.200 (s.o.), geltend gemacht, also mindernd auf das zu versteuernde Einkommen angewendet (allgemein und wenn möglich auch konkret in WISO). Und wie wird das dann bezeichnet? Ein Verlustnachtrag ist es nicht ...


    Gibt es Menschen die das verstanden haben und mir die Erkenntnis bringen können? Ich glaube auch nicht alleine zu sein der es nicht versteht, alle anderen Sucher werden sich sicher freuen.


    Herzlichen Dank an alle, die qualifiziert mithelfen!


    (Bitte kein allgemeines blabla oder Halbwissen - entweder man weiß es oder man lässt es. Ich gebe auch zu das ich es nicht weiß und nur unsicheres Halbwissen habe. Daher frage ich. Danke!)


    PS: Ich hoffe ich habe auch das korrekte Forum verwendet.

    • Offizieller Beitrag

    (Bitte kein allgemeines blabla oder Halbwissen - entweder man weiß es oder man lässt es. Ich gebe auch zu das ich es nicht weiß und nur unsicheres Halbwissen habe. Daher frage ich. Danke!)

    Bei so einer Bemerkung hat jeder bestimmt gleich besondere Lust zu helfen. Ich leider nicht. Wird anderen ebenso gehen. Viel Glück.

  • Ich möchte mich hiermit entschuldigen, falls ich dem geneigten Leser vor den Kopf gestoßen haben sollte.


    Leider ist es aus meiner Erfahrung aus anderen Foren so, dass viele Personen lediglich Vermutungen als die Wahrheit posten. Denen geht es dann wohl darum die Anzahl der Beiträge zu erhöhen um ein schöneres Profil zu erhalten. Das gilt natürlich nicht für alle und es existieren immer Menschen mit solidem Fachwissen, die gerne helfen.


    Ich gebe zu wenn ich etwas nicht weiß und markiere es entsprechend. Wer etwas nicht weiß muss fragen - wer nicht fragt bleibt dumm.
    Wenn ich allerdings etwas weiß und damit jemandem helfen kann, bin ich immer bereit qualifizierte Antworten zu geben.


    Wie gesagt: Ich bitte nochmals um Verzeihung, wenn die von mir verwendete Formulierung für Brüskierung gesorgt haben sollte.
    Ich glaube es gibt diverse Menschen, welche das gleiche Problem haben wie ich (s.o. erster Beitrag) und denen man - außer meiner Person natürlich - mit einer passenden Antwort helfen könnte. Danke.

    • Offizieller Beitrag

    => Stimmen meine bisherigen Annahmen?

    Vereinfacht gesagt, ja.


    Und wie wird das dann bezeichnet? Ein Verlustnachtrag ist es nicht ...

    Das sagst Du oben doch selber schon:

    In einem der folgenden Jahre wird der Verlustvortrag dann geltend gemacht.

  • Ich habe ähnliche Frage- und Problemstellungen, aber Probleme beim Verständnis der Sprache in diesen Steuerangelegenheiten. Auch wenn mir WISO Steuer 2014 jetzt hilft, verstehe ich immer noch nicht ganz... Habe in diesem und anderen Foren sehr viel gelesen und auch die WISO Hilfe durchforstet, das hier sollte meine dann hoffentlich meine finale Frage sein:


    • Ich muss für 2011+2012 (Zeit meines ersten Masterstudiums) sowie für 2013 (Zeit meines zweiten Masterstudiums und meines ersten versteuerten Jobs) je eine Steuerklärung abgeben mit allen (Werbungs)kosten und Einkünften,
    • wenn da ein negativer Betrag raus kommt (was denke ich der Fall ist), wird er automatisch von WISO-Steuer als Verlustvortrag berechnet, eingetragen und dann "automatisch" vom Finanzamt auch eingetragen und weitergeführt,
    • und dann schließlich automatisch(?!?) vom Finanzamt als Verlust mit den Einkünften (erster versteuerter Job 2013) und Ausgaben (Werbungskosten für zweiten Master, Umzug) verrechnet, korrekt??


    Oder muss ich diese Verluste/den Verlustvortrag in WISO explizit deklarieren oder irgendwie geltend machen (z.B. in der von miwe4 als screenshot geposteten Eingabemaske? Oder woanders?)?


    Sorry für mein mangelndes Verständnis. Und danke vorab für Antworten!