Hallo Zusammen,
ich habe mich nun durch ettliche Beiträge hier im Forum gesucht, habe die Hilfe von WISO genutzt, aber leider immer noch kein hinreichendes Verständnis aufbauen können.
Ach ja - google war auch mit im Spiel ;-).
Thema Verlustvortrag im Studium. Wie verhält sich das? Ich habe jetzt folgende Vorstellung und bitte um Korrektur:
Der Verlustvortrag (Studiengebühren) wird im Jahr der Entstehung über eine Einkommensteuererklärung "erfasst". Bspw. -1.000 für 2008. Im darauffolgenden Jahr 2009 gleiche Erklärung, etwas andere Zahlen also Verlustvortrag -1.200. Die Gesamtsumme (2.200) wird vom Finanzamt "vorgehalten". In einem der folgenden Jahre wird der Verlustvortrag dann geltend gemacht.
=> Stimmen meine bisherigen Annahmen?
Wenn ja - wie werden die, nehmen wir mal an es wären jetzt 2.200 (s.o.), geltend gemacht, also mindernd auf das zu versteuernde Einkommen angewendet (allgemein und wenn möglich auch konkret in WISO). Und wie wird das dann bezeichnet? Ein Verlustnachtrag ist es nicht ...
Gibt es Menschen die das verstanden haben und mir die Erkenntnis bringen können? Ich glaube auch nicht alleine zu sein der es nicht versteht, alle anderen Sucher werden sich sicher freuen.
Herzlichen Dank an alle, die qualifiziert mithelfen!
(Bitte kein allgemeines blabla oder Halbwissen - entweder man weiß es oder man lässt es. Ich gebe auch zu das ich es nicht weiß und nur unsicheres Halbwissen habe. Daher frage ich. Danke!)
PS: Ich hoffe ich habe auch das korrekte Forum verwendet.