Elternzeit

  • Hallo,


    ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.


    Ich habe einen Mitarbeiter, der in Elternzeit geht vom 25.04.2013 bis 24.05.2013.
    In dieser Zeit arbeitet er nur 8 Stunden die Woche.
    Wie und wo kann ich das angeben, damit das Monatsgehalt korrekt berechnet wird?


    Vielen Dank für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo MA49,


    sofern die Anfrage noch aktuell ist sowie für andere User, die das Thema interessiert:


    Um eine Beschäftigung während Elternzeit zu erfassen, ist zunächst beim Mitarbeiter die Elternzeit als Fehlzeit mit der Art „5.1 Elternzeit“ zu erfassen. Anschließend besteht in den Stammdaten des Mitarbeiters unter dem Reiter „Lohn-Abrechnungsdaten“ beim Punkt „Fehlzeit“ die Möglichkeit, eine „Aushilfsbeschäftigung“ anzulegen. Hierüber wird die Tätigkeit während der Elternzeit abgerechnet.


    In der Erfassung existieren nun zwei Spalten je Monat. Die erste Spalte beinhaltet weiterhin das ursprüngliche Gehalt von vor der Elternzeit. Die zweite Spalte ist mit „AHL“ (Aushilfslohn) überschrieben. Hier wird das Entgelt für die Beschäftigung während der Elternzeit erfasst.


    Wenn diese Aushilfsbeschäftigung endet, erfassen Sie dazu einen Austritt. Das Ende der Elternzeit wird über die Angaben zur Fehlzeit gesteuert.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel