Hallo,
ich beabsichtige ein Grundstück zu veräußern, das sich noch innerhalb der 10 Jahres-Spekulationsfrist befindet. Somit muss der damit erwirtschaftete Gewinn versteuert werden.
Die Frage ist, wie sich der Gewinn berechnet?
Gekauft habe ich das Grundstück damals unerschlossen. Die Erschließungskosten habe ich später selbst entrichtet. Verkauft wird es jetzt voll erschlossen.
Darf ich die Erschließungskosten zum damaligen Kaufpreis hinzurechnen?
Wie verhält es sich mit den anderen Kosten im Zuisammenhang mit Kauf und Verkauf:
* damalige Grunderwerbsteuer
* Notarkosten (Kauf)
* Makler-Gebühren (Kauf und Verkauf)
* Grundbucheintragungen bei Kauf
Dürfen diese Kosten vom Erlös abgezogen werden?
gruß anderl