Hallo zusammen,
das Finanzamt hat in meiner ESt-Erklärung von 2012 die Aufwendungen für die Premium-Mitgliedschaft bei Xing nicht als Werbungskosten anerkannt und dies mit dem § 12 Nr. 1 EStG begründet. Dieser besagt, dass Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig sind.
Ich möchte dagegen Einspruch einlegen, da ich Xing ausschließlich beruflich nutze, um mich mit Arbeits-, bzw. Projektkollegen zu vernetzen oder auch mit Personalagenturen in Kontakt zu treten.
Vorher würde mich aber noch die Meinung der Community interessieren. Habt Ihr noch Tipps, die Ihr mir in diesem Zusammenhang geben könnt. Kennt jemand eventuell Gerichtsurteile, die die Auffassung des Finanzamts widerlegen?
Danke und Gruß
RG77