Ab wann Grunderwerbsteuer absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    auf meine besondere Problemstellung finde ich keine eindeutige Antwort im Forum oder im Netz.


    Ich habe in 2012 den Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben, die erst ab Oktober 2013 fertig gestellt wird. Die Immobilie ist ab dem Zeitpunkt bereits vermietet.


    In 2012 sind mir nun die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Kreditvermittlungskosten und Werbungskosten entstanden, die ich gerne absetzen möchte. Kann mir jemand dabei helfen? Mit Wiso Steuer geht das erst, wenn auch Mieteinnahmen vorhanden sind, bzw. Grundsteuer bezahlt wurde. Dies ist bei mir noch nicht der Fall.


    Da ich bereits sehr schlechte Erfahrung mit dem Versuch nachträglich etwas geltend zu machen, würde ich gerne die beschriebenen Kosten ab dem Entstehungsjahr absetzen.


    Über Tipps und Hinweise würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüsse


    Basti

  • Hallo Hermann,


    danke für die schnelle Antwort. Du hast natürlich Recht, mir ist einfach nicht klar gewesen, dass es Dem Steuer-Sparbuch auch eine vereinfachte Wiso-Steuer-Version gibt. Ich habe seit > 8 Jahren das Abo von Buhl, da ist mir das nicht aufgefallen. Mittlerweile nutze ich die Version steuer:Mac 2013, in der man die Kosten für Immobilien erfassen kann.


    Kannst Du mir bei meiner Fragestellung irgendwienweiterhelfen? Ansonsten würde ich schauen, ob ich bei eienm Beratungstermin beim Finanzamt Hilfe bekommen kann. Ob ich hier Erfolg haben werde, kann ich nicht abschätzen.


    Viele Grüsse


    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Kannst Du mir bei meiner Fragestellung irgendwienweiterhelfen? Ansonsten würde ich schauen, ob ich bei eienm Beratungstermin beim Finanzamt Hilfe bekommen kann. Ob ich hier Erfolg haben werde, kann ich nicht abschätzen.

    Dann gib die Zahlen doch einfach mal ein bzw. versuche es. Das Programm zeigt Dir doch genau, was Du wann berücksichtigen kannst. Insbesondere Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten kommen nämlich erst ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes im Wege der AfA zum Tragen und auch nur mit den auf das Gebäude entfallenden Anteil. Davon abzugrenzen sind natürlich die sofort, im Jahr der Zahlung, abziehbaren Werbungskosten, die aber auch genau bezeichnet sind.


    Eine Steuerberatung, wie von Dir nach der Formulierung der Frage anscheinend gewünscht, darf das Forum nicht leisten. Die Fragen lassen sich aber wirklich über die Such-/Bedienhilfe Deines Programms und die Eingabemaksen sowie die Forensuchfunktion beantworten.


    Wobei ich bei geringen Kenntnissen im Steuerrecht zumindest in den ersten ein oder zwei Jahren zum Besuch eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten würde. Am Geld scheint es ja nicht zu mangeln. Und das große "Selbermachen" kann im Einzelfall sehr viel teurer werden.

  • Hallo, ich habe das gleiche Problem,


    Immo-Kauf in 2012; Immo-Fertigstellung Sept 2013; Grunderwerbssteuer gezahlt und Notar gezahlt; die beiden Sachen werden aber auf den Kaufpreis mit drauf gerechnet; Gebäude Afa kann erst ab Fertigstellung in Anspruch genommen werden. Das heißt erst nächstes Jahr bei der Steuererklärung für 2013, aber die Grunderwerbssteuer und Notar habe ich schon 2012 gezahlt! Kann ich diese Kosten welche in 2012 gezahlt wurden dann in 2013 ansetzen, obwohl schon ein Jahr früher bezahlt? Ich habe auch die Sorge, daß wenn ich diese Kosten nicht angebe (angeben kann aufgrund der Steuersoftware, da Fertigstellung ja erst 2013 und somit keine Afa in der Steuersoftware auftaucht), ich dann auf den Kosten sitzen bleibe, bzw. nicht absetzen kann.


    Viele Grüße, A.E.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich habe das gleiche Problem,

    Wenn dem so ist, dann habe ich doch oben auch die Lösung vorgegeben:

    Das Programm zeigt Dir doch genau, was Du wann berücksichtigen kannst. Insbesondere Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten kommen nämlich erst ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes im Wege der AfA zum Tragen und auch nur mit den auf das Gebäude entfallenden Anteil. Davon abzugrenzen sind natürlich die sofort, im Jahr der Zahlung, abziehbaren Werbungskosten, die aber auch genau bezeichnet sind.

  • klar, hast Du; aber die Sorgen von uns, daß die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten welche in 2012 gezahlt worden sind, auch 2013 noch absetzbar sind, die konntest Du leider nicht zerstreuen :)


    habe heute morgen die beruhigende Info vom Finanzamt bekommen, dass diese Nachweise und Zahlungen von 2012 auch noch 2013 (also im Jahr der Fertigstellung) absetzbar sind; also einfach aufheben und in 2013 zu den Gebäude Afa dazurechnen.


    Dies ist für den "Normalbürger" keine Selbstverständlichkeit, denn wie oben schon beschrieben, hätte ich die Sorge, daß das FA sagt, hmm Zahlungen 2012 und jetzt in 2013 willst Du die Kosten geltend machen, das ist leider zu spät, ätsch, bätsch;


    Aber jetzt ist der Punkt geklärt.

    • Offizieller Beitrag

    klar, hast Du; aber die Sorgen von uns, daß die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten welche in 2012 gezahlt worden sind, auch 2013 noch absetzbar sind, die konntest Du leider nicht zerstreuen :)

    Man muss uns schon glauben. Warum fragt man denn ansonsten hier nach, wenn man den Antworten eh nicht traut? Irren kann übrigens auch ein Bearbeiter oder man redet schlichtweg aneinander vorbei.


    Deshalb sollte man sich das Programm hinsichtlich meines Zusatzes auch ganz genau anschauen.

    Davon abzugrenzen sind natürlich die sofort, im Jahr der Zahlung, abziehbaren Werbungskosten, die aber auch genau bezeichnet sind.

    Man könnte hier zum Beispiel an Notarkosten in Zusammenhang mit der Einräumung des Notaranderkontos zur Kaufpreisabwicklung oder in Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung zur Finanzierung denken.

  • Woher kommst du denn?
    im Raum Köln könnte ich dir einen sehr kompetenten Steuerberater empfehlen ([Werbelink entfernt] ).
    Ansonsten würde ich mit dieser Sache tatsächlich einen Steuerberater in deiner Gegend aufsuchen, dann ist das auch mit der nachträglichen Erstattung kein Problem.