Anlage G für GbR

  • Hallo!
    Laut Aussage meines Finanzamtes muss ich für die Steuererklärung meiner GbR zusätzlich zu der Feststellungserklärung und deren Anlagen auch die Anlage G abgeben. Wie kann ich diese mit Steuer-Sparbuch 2013 erzeugen? Bis her nutze ich nur die Funktion Feststellungserklärung und habe dort auch die Anlage-EÜR erzeugen lassen, indem ich die Werte aus "EÜR & Kasse" importiert habe. Aber die Anlage-G wird nicht erzeugt.
    Mir ist klar, dass diese Anlage-G bei der privaten Einkommenssteuerklärung erzeugt wird aber die Aussage des FA war eindeutig, es soll eine Anlage-G für die GbR abgegeben werden. Wo und Wie kann ich diese erzeugen?

    • Offizieller Beitrag

    Also, eine Anlage G "speziell" für eine GbR ist mir nicht bekannt, der Sachbearbeiter spricht sicher einfach von Ihrer GbR.


    Zitat


    Nach Öffnung des Programms oben links auf "Datei" klicken, dann links auf "Öffnen & Neu". Danach in der Liste auf "Gewerbesteuererlärung" klicken. Nun kann die gesuchte Maske geöffnet werden.


    Ja, oder so :)

  • Nach Öffnung des Programms oben links auf "Datei" klicken, dann links auf "Öffnen & Neu". Danach in der Liste auf "Gewerbesteuererlärung" klicken. Nun kann die gesuchte Maske geöffnet werden.

    Also das funktioniert nicht! Die besagte GbR muss keine Gewerbesteuererklärung abgeben, da der Umsatz unter den entsprechenden Beträgen ist.
    Außerdem wird dort keine Anlage-G erstellt sondern eben eine Gerwebesteuererklärung, was etwas ganz anderes ist. Ich habe es getestet.

  • Also, eine Anlage G "speziell" für eine GbR ist mir nicht bekannt, der Sachbearbeiter spricht sicher einfach von Ihrer GbR.

    Genau das ist mein Problem. Aber nach genauer Nachfrage bei der Sachbearbeiterin, bestand diese auf der Anlage-G. Und damit war natürlich nicht GbR gemeint!
    Die Anlage-G erklärt, dass es sich um" Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb" handelt.
    Der Steuerberater, welche in den Vorjahren die Steuererklärung für die GbR erstellt hat, hat auch immer diese Anlage-G mit ausgefüllt.
    Die Gbr ist Umsatzsteuerbefreit (Kleinstunternehmerreglung) und nicht Gewerbesteuerpflichtig.

  • Ich habe gerade gesehen, dass in Zeile 5 der Anlage EÜR die Art (Einkunftsart) mitübertragen wird. Da man hier bereits angibt, dass sich um Erlöse aus einem Gewerbebetrieb handelt, ist der die Anlage-G meiner Meinung nach hinfällig. Vielleicht braucht man diese nur, wenn man die Anlage-EÜR nicht abgibt (Diese muss man erst ab einem bestimmten Umsatz abgeben)!?


    In der Hoffung auf Aufklärung dieses Rätzels...

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht gibt Sie das Formular G zur Feststellungserklärung auch gleich zur Ansicht mit- können Sie es dann für mich einscannen? Bitte? :D

  • Bei der Nachfrage bei einem anderen FA wurde mir bestätigt, dass man die Anlage G nicht abzugeben hat. Die Auszeichnung der Gewinne aus Gewerbebetrieben wird auf der Anlage FE1 vermerkt. Jetzt kann ich nur noch hoffen, dass das FA des GbR Standorts das auch noch so akzeptiert :) !