Angabe Haftpflichtversicherung für Zweitwagen

  • Hallo,


    bei der Eingabe der Haftpflichtversicherung sind mehrere KFZ möglich. Ich gebe nun also die Haftpflichtbeträge meiner Fahrzeuge ein (2PKW und ein Moped). Erkennt das Finanzamt alle Versicherungen an oder nur die von dem Fahrzeug, welches ich bei den Fahrten zur Arbeit angegeben habe :?:


    Muss ich die angegebenen Fahrzeuge zu Fahrten zur Arbeit genutzt haben oder genügt hier die "Existenz" der jeweiligen Versicherung?


    Die Privathaftpflicht kann ja auch angegeben werden und hat mit der Arbeit nicht unbedingt was zu tun - was ich allerdings nicht weiter diskutieren möchte.


    Danke und Grüße,


    Andre

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich die angegebenen Fahrzeuge zu Fahrten zur Arbeit genutzt haben oder genügt hier die "Existenz" der jeweiligen Versicherung?

    Soweit ich weiß die Existenz. Läuft ja nicht unter Werbungskosten. Allerdings wird das im Normalfall eh keine Rolle spielen, weil diese Dinge nur beschränkt absetzbar sind (d.h., da gibt es eine Obergrenze für die Summe aus verschiedenen Unterpunkten), so daß man diese Versicherung auch in den meisten Fällen weglassen kann, ohne das sich an der Erstattung/Nachzahlung etwas ändert.


    Die Privathaftpflicht kann ja auch angegeben werden und hat mit der Arbeit nicht unbedingt was zu tun - was ich allerdings nicht weiter diskutieren möchte.

    Muß man auch nicht, auch das sind keine Werbungskosten.

  • Hallo Billy,




    danke für die schnelle Antwort.


    Ich habe gerade auch mal die Berechnung laufen lassen und habe da auch gelesen, dass meine Beiträge die Höchstgrenze überschreiten ... Da muss man sich wirklich fragen, wofür man sich die ganze Arbeit macht ... - oder zumindest einen großen Teil davon.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade auch mal die Berechnung laufen lassen und habe da auch gelesen, dass meine Beiträge die Höchstgrenze überschreiten ... Da muss man sich wirklich fragen, wofür man sich die ganze Arbeit macht ... - oder zumindest einen großen Teil davon.

    Na ja, da gibt es immer die tollen Steuerspar-Standardtipps und der wesentliche Punkt mit der Höchstgrenze tritt dann oft den Hintergrund.
    Wenigstens kann man sich beim Steuer-Sparbuch + Co. gleich davon überzeugen, daß es man es sich klemmen kann und kommt dann nicht auf die Idee, noch Bescheinigungen/Belege zu besorgen. ;)
    Und manchmal muß man diese Dinge auch einbauen, auch wenn sie derzeit keine Auswirkung haben, um ggf. von zukünftigen richterlichen Entscheidungen in offenen Verfahren profitieren zu können (also kundig machen, was läuft und auf die eigene Situation passt - wenn man nicht selber durch die Instanzen klagen will. D.h., eintragen, vom FA korrekt streichen lassen, einsprechen und dann warten, bis ein offenes Verfahren, auf das man sich beziehen kann, vielleicht zu Deinen Gunsten ausfällt. Das kann sich manchmal richtig lohnen, wenn man z.B. mal an die Beschränkung der doppelten Haushaltführung zurückdenkt.