EB-Wert für negative Debitoren

  • Hallo liebe Wissende,


    ich rätsel ein wenig an folgendem Fall für die Eingabe der EB-Werte. Einige Kunden haben noch "Guthaben", die für die Verrechnung mit späteren Rechnungen sein sollen. Eigentlich sind ja Personenkonten keine Bilanzkonten, aber wenn ich auf den Personenkonten EB-Werte eintrage und dann die EB-Buchungen erzeuge, erstellt das Programm automatisch Sammelbuchungen auf 1400 und 1600 (SKR 03) Dem kann ich folgen. Mein Problem: Darf ich den Debitoren denn negative EB-Werte eintragen, weil ich ja eigentlich ihnen gegenüber Verbindlichkeiten habe? Dann wird das bei der Eröffnungsbilanz als negativer Aktiv-Posten ausgegeben, aber das darf ja eigentlich nicht der Fall sein, oder? Eigentlich müßten die offenen Guthaben doch den Verbindlichkeiten, sprich der Passiv-Seite zugeordnet werden. Hm, irgendwie hakt es da bei mir.
    Kann mir da einer Licht ins Dunkel geben?

    • Offizieller Beitrag

    Sieht nicht allzu hübsch aus, aber zulässig ist das- das nennt sich dann "kreditorischer Debitor" und wird eine Verbindlichkeit (statt einer negativen Forderung).

  • Vielen Dank, häschen!


    Ich bin ja etwas erstaunt, es erscheint tatächlich unter den Verbindlichkeiten, wenn auch als Forderungen aus LL.
    Hm, mein Problem ist nur, dass jetzt meine Schlußbilanz aus Lexware nicht mit der Eröffnungsbilanz im Kaufmann übereinstimmt, weil ich bei Lexware die negativen Forderungen unter den Aktiva saldiert habe. Logischweise gehen beide Bilanzen in sich auf, aber sie sind eben nur unterschiedlich zueinander. Vielleicht kann ich ja bei Lexware noch was ändern. (da kenn ich mich besser aus :) )


    LG Chris

  • Logischweise gehen beide Bilanzen in sich auf, aber sie sind eben nur unterschiedlich zueinander. Vielleicht kann ich ja bei Lexware noch was ändern. (da kenn ich mich besser aus )


    Dann lass es doch auch so.
    Wer eine Bilanz lesen kann, dem ist das egal.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Doch, die stimmt überein, eine negative Forderung ist das gleiche, wie eine Verbindlichkeit.


    Wie Günther schreibt: wer eine Bilanz lesen kann, dem ist das egal!